Provisit Student Krankenversicherung Incoming

ab

79,00 €

pro Monat

provisit student
Private Krankenversicherung für ausländische Studierende in Deutschland

  • Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Ideal für ausländische Studenten ab 30
  • Für ausländische Studenten, die von der Versicherungspflicht befreit sind
  • Auch als Anschlussversicherung bzw. Verlängerung optimal
  • Erfüllt alle behördlichen Anforderungen an eine Krankenvollversicherung
Jetzt abschließen

Für wen ist Provisit Student?

  • Eingeschriebene Studierende
  • Studierende ab 30 Jahre
  • Eingeschriebene Graduierende
  • Eingeschriebene Doktoranden
  • Austauschstudierende
  • Mitreisende Ehepartner
  • Mitreisende Kinder

Provisit Student ist eine private, substitutive Krankenvollversicherung (§ 146 VAG, § 193 Absatz 3 VVG). Wir haben Provisit Student speziell für ausländische Studenten entwickelt, die nicht der gesetzlichen Studenten-Versicherung beitreten können oder möchten.

Wenn Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, oder wenn Sie 30 Jahre oder älter sind, empfehlen wir Provisit Student. Sie bietet hervorragende Leistungen zu einem günstigen Preis.

Als ausländischer Student haben Sie in der Regel die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Trifft das auf Sie zu, empfehlen wir German Student Insurance als gesetzliche Studenten-Versicherung.

Provisit Student im Überblick

Versicherungsdauer
Versicherungsdauer
2 bis 60 Monate, danach automatischer Wechsel in unbefristeten Tarif
Zahlungsarten
Zahlung
Monatlich bequem per Lastschrift
Selbstbehalt
Selbstbehalt
kein Selbstbehalt
Altersbegrenzung
Altersbegrenzung
keine Altersbegrenzung
Geld-zurück-Garantie
Geld-zurück-Garantie
Monatliche Beendigung bei Rückkehr in das Heimatland
Versicherte Region
Versicherte Region
Deutschland und Europa
Vertragsabschluss
Vertragsabschluss
Vor oder nach Einreise
Versicherungsbestätigung
Versicherungsbestätigung
Sofort-Bestätigung für Visumsantrag und Immatrikulation
Versicherungsnachweis
Versicherungsnachweis
Von Behörden anerkannt

Provisit Student Leistungen

Leistungen
Kranken- und Pflegeversicherung
Ambulante ärztliche Behandlungen
Stationäre Heilbehandlung
Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln
Vorsorgeuntersuchungen
Schwangerschaft / gesetzliche Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
Entbindung *
Leistungen durch Hebammen und Entbindungspfleger
Psychotherapeutische Behandlung*
75 %
Heilmittel
Hilfsmittel
Brille/Kontaktlinsen
bis 100 €, alle 2 Jahre
Ambulante Transporte
Häusliche Krankenpflege
Zahnbehandlung und Prophylaxe*
100 % (500 €/Versicherungsjahr), darüber hinaus 50 %
Zahnersatz und Kieferorthopädie*
50 % (500 €/Versicherungsjahr)
Zahnersatz aufgrund eines Unfalls
100 % (2.500 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren)
Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person im Heimatland
Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten
30.000 €
Anschlussheilbehandlung
Ambulante Rehabilitation
Krankenhaustagegeld
30 € ab dem 15. Tag
Genesungsgeld
1.500 € nach stationärer Heilbehandlung (pro Versicherungsfall)
Stationäre Hospizleistung
Digitale Gesundheitsanwendungen
100%
Übergangspflege im Krankenhaus
100%
* Wartezeit: 8 Monate
Pflegeversicherung
Ambulante und stationäre Tages- und Nachtpflege
Vollstationäre Pflege
Verbesserungen des Wohnumfeldes
Pflegekurse
Zahlung von Pflegegeld
Pflegehilfsmittel (leihweise)

Provisit Student Beiträge

Monatliche Beiträge
Kranken- und Pflegeversicherung
Krankenversicherung für ausländische Akademiker
Personen bis 29 Jahre
79,00 €
Personen bis 59 Jahre
129,00 €
Personen ab 60 Jahre
620,00 €
Krankenversicherung für Mitreisende
Ehepartner bis 59 Jahre
150,00 €
Ehepartner ab 60 Jahre
620,00 €
Kinder bis 17 Jahre
99,00 €
Zuzüglich Pflegeversicherung (optional)
Ausländische Akademiker bis 38 Jahre
25,97 €
Personen älter als 38 Jahre
ab 47,15 €

 


Weitere Informationen zu Provisit Student

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen.

Produktinformationsblatt Krankenversicherung

Produktinformationsblatt Pflegeversicherung

Verbraucherinformationen & Versicherungsbedingungen

Provisit Student Beiträge und Leistungen

icon plus

ab 79,00 € pro Monat

  • Krankenversicherung
  • Ambulante ärztliche Heilbehandlungen
  • Stationäre Heilbehandlung
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Schwangerschaft / gesetzliche Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen
  • Entbindung *
  • Leistungen durch Hebammen und Entbindungspfleger
  • Psychotherapeutische Behandlung: 75 %*
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Brille/Kontaktlinsen: bis 100 €, alle 2 Jahre
  • Ambulante Transporte
  • Häusliche Krankenpflege
  • Zahnbehandlung und Prophylaxe: 100 % (500 €/Versicherungsjahr), darüber hinaus 50 % *
  • Zahnersatz und Kieferorthopädie: 50 % (500 €/Versicherungsjahr)*
  • Zahnersatz aufgrund eines Unfalls: 100 % (2.500 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren)*
  • Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person im Heimatland
  • Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten: 30.000 €
  • Anschlussheilbehandlung
  • Ambulante Rehabilitation
  • Krankenhaustagegeld: 30 € ab dem 15. Tag
  • Genesungsgeld: 1.500 € nach stationärer Heilbehandlung (pro Versicherungsfall)
  • Stationäre Hospizleistung
  • Digitale Gesundheitsanwendungen
  • Übergangspflege im Krankenhaus
  • * Wartezeit: 8 Monate
  • Pflegeversicherung
  • Ambulante und stationäre Tages- und Nachtpflege
  • Vollstationären Pflege
  • Verbesserungen des Wohnumfeldes
  • Pflegekurse
  • Zahlung von Pflegegeld
  • Pflegehilfsmittel (leihweise)
Monatliche Beiträge
  • Krankenversicherung für ausländische Akademiker
  • Personen bis 29 Jahre 79,00 €
  • Personen bis 59 Jahre 129,00 €
  • Personen ab 60 Jahre 620,00 €
  • Krankenversicherung für Mitreisende
  • Ehepartner bis 59 Jahre 150,00 €
  • Ehepartner ab 60 Jahre 620,00 €
  • Kinder bis 17 Jahre 99,00 €
  • Zuzüglich Pflegeversicherung (optional)
  • Ausländische Akademiker bis 38 Jahre 25,97 €
  • Personen ab 39 Jahre ab 47,15 €


Weitere Informationen zu Provisit Student

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen.

Produktinformationsblatt Krankenversicherung

Produktinformationsblatt Pflegeversicherung

Verbraucherinformationen & Versicherungsbedingungen

Provisit Student Krankenversicherung für ausländische Studenten

Die Bestätigung über den Abschluss von Provisit Student bekommen Sie umgehend per E-Mail. Diese können Sie bei den Visumsbehörden und bei der Universität als Nachweis einer in Deutschland gültigen Krankenversicherung vorlegen.

Im Internet liest man immer wieder, dass man als ausländischer Student über 30 in Deutschland keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen kann. Das ist nicht korrekt. Jeder Student, ob aus dem Ausland oder nicht, kann sich freiwillig in der Gesetzlichen versichern, wenn er 30 Jahre oder älter ist. Der Standard-Beitrag der Gesetzlichen ist allerdings sehr hoch. Den wesentlich günstigeren Studententarif der gesetzlichen Krankenkasse können nur Personen unter 30 in Anspruch nehmen, wobei es egal ist, ob der Student aus Deutschland oder aus dem Ausland kommt.

Da der Standard-Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen für Studenten in der Regel zu teuer ist, ist die beste Lösung, sich als ausländischer Student über 30 privat zu versichern. Dabei tritt allerdings das Problem auf, dass Universitäten eine Krankenversicherung verlangen, die mindestens die gleichen Leistungen bietet wie die Gesetzlichen. Deshalb werden handelsübliche Auslandskrankenversicherungen in den meisten Fällen nicht als Ersatz für die gesetzliche Krankenversicherung anerkannt.

Provisit Student ist allerdings keine Auslandskrankenversicherung, sondern eine substitutive Krankenvollversicherung. Das bedeutet, sie bietet die gleichen Leistungen wie die Gesetzliche. Aber nicht nur das: Provisit Student leistet, im Gegensatz zur Gesetzlichen, auch für Dinge, die speziell für ausländische Studenten wichtig sind, z. B. den Krankenrücktransport zurück ins Heimatland oder die Deckung der Überführungskosten bei Tod sowie die Bestattungskosten.

Eine besonderer Vorteil: Im Gegensatz zu vergleichbaren privaten Krankenversicherungen für ausländische Studenten hat Provisit Student keine Altersbegrenzung. Wie bei privaten Krankenversicherungen üblich gibt es auch bei Provisit Student für bestimmte Altersgruppen andere Beiträge, aber auch die höheren Tarifstufen bieten sehr guten Versicherungsschutz zu einem fairen Preis.

Die meisten vergleichbaren privaten Krankenversicherungen für ausländische Studenten haben eine zeitliche Begrenzung. Das sind üblicherweise maximal fünf Jahre. Dabei muss man beachten, dass sich diese fünf Jahre auf die Aufenthaltsdauer beziehen, nicht auf die Dauer des Studiums. Das bedeutet, wenn der ausländische Student nach zwei Semestern den Studiengang wechselt, wird die Maximaldauer nicht zurückgesetzt, sondern beträgt dann noch vier Jahre.

Ähnliches gilt, wenn der ausländische Student von einer anderen privaten Krankenversicherung zu Provisit Student wechselt. Auch hier gilt die Gesamt-Aufenthaltsdauer. Wechselt der ausländische Student nach zwei Jahren Aufenthalt zu Provisit Student, kann er sich maximal noch drei Jahre versichern.

Kann man sich als ausländischer Student in Deutschland also nicht länger als fünf Jahre privat versichern? Doch, auch das ist mit Provisit Student möglich. Im Gegensatz zu den meisten handelsüblichen privaten Krankenversicherungen für ausländische Studenten kann man nach Ablauf der fünf Jahre in einen unbefristeten Tarif wechseln.

Provisit Student ist eine private, substitutive Krankenvollversicherung, speziell entwickelt für Studenten aus dem Ausland. Aber was bedeutet eigentlich "substitutive Krankenvollversicherung"? Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, brauchen Sie für die Einschreibung an der Universität den Nachweis einer Krankenversicherung. Viele Unis akzeptieren allerdings nicht jede beliebige Auslandskrankenversicherung.

Für die Einschreibung an einer deutschen Universität benötigen Sie in der Regel entweder eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private, substitutive Krankenvollversicherung. "Substitutiv" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die jeweilige private Krankenversicherung ein vollwertiger "Ersatz" für die gesetzliche Krankenversicherung ist. Der Begriff "Krankenvollversicherung" bezieht sich auf den Leistungsumfang der Versicherung: Während eine herkömmliche Auslandskrankenversicherung üblicherweise nur dringend nötige medizinische Behandlungen und Maßnahmen abdeckt, leistet die Krankenvollversicherung auch für die Erhaltung der Gesundheit, z. B. durch Vorsorgeuntersuchungen.

In Deutschland sind die Leistungen der Krankenkassen gesetzlich geregelt, das bedeutet: vom Staat vorgeschrieben. Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen ist die angemessene, langfristige medizinische Versorgung sowohl durch akute Behandlungen als auch durch gesundheitserhaltende Maßnahmen. Eine Krankenvollversicherung muss mindestens für die gleichen Behandlungen und Maßnahmen aufkommen, sonst darf sie sich nicht "Krankenvollversicherung" nennen.

Dass Provisit Student eine substitutive Krankenvollversicherung ist, bedeutet unter anderem, dass sie garantiert von allen Visumsbehörden und Universitäten anerkannt wird. Genau genommen bietet Provisit Student sogar noch mehr Leistungen als gesetzlichen Krankenkassen, z. B. den Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person im Heimatland oder die Deckung der Überführungskosten bei Tod sowie die Bestattungskosten.

Provisit Student eignet sich nicht nur besonders gut für ausländische Studenten über 30, sondern auch für Studierende aus dem Ausland, die von der Versicherungspflicht befreit sind. Aber was bedeutet das?

In Deutschland gibt es die Versicherungspflicht - jeder, der sich längere Zeit in Deutschland aufhält, z. B. um hier zu arbeiten, zu wohnen oder zu studieren, muss krankenversichert sein. Man kann entweder einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten oder eine private Krankenversicherung abschließen, wenn man keine oder keine in Deutschland gültige Krankenversicherung hat.

Wenn man aus einem visumspflichtigen Land nach Deutschland kommt, um hier zu studieren, braucht man für den Visumsantrag eine in Deutschland gültige Krankenversicherung. Das kann eine private Auslandskrankenversicherung sein oder eine gesetzliche Krankenversicherung. Diese Wahl hat man aber nur beim Visumsantrag. Die deutschen Universitäten akzeptieren zumeist keine Auslandskrankenversicherungen.

Das heißt, eine herkömmliche Auslandskrankenversicherung reicht oft nicht als Nachweis der gesundheitlichen Absicherung, wenn man sich an einer deutschen Universität oder Hochschule einschreiben möchte, denn eine Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel nur das Nötigste ab. Dazu zählen z. B. nicht Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnersatz.

Die Aufgabe einer Krankenvollversicherung dagegen ist die langfristige gesundheitliche Absicherung, in der auch solche Leistungen enthalten sind. Da ein Studium üblicherweise einen längeren Aufenthalt voraussetzt, bestehen die meisten Universitäten auf den Nachweis einer langfristigen Absicherung durch eine Krankenvollversicherung.

Krankenvollversicherungen gibt es in zwei Formen: die gesetzliche Krankenversicherung und die private, substitutive Krankenvollversicherung. "Substitutiv" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Versicherung ein vollwertiger "Ersatz" für die gesetzliche Krankenversicherung ist. Provisit Student ist eine solche substitutive Krankenvollversicherung und wird deshalb garantiert von Universitäten und Behörden anerkannt.

Um aber eine private Krankenvollversicherung wie Provisit Student abschließen zu können, muss man sich von der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden. Dazu muss man einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse den Nachweis des Abschlusses einer privaten Krankenvollversicherung vorlegen. Dann bekommt man von der Krankenkasse die Bestätigung, dass man kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Diesen Prozess nennt man "Befreiung von der Versicherungspflicht".

Wer die Versicherungs-Angebote für ausländische Studenten im Internet vergleicht, weiß, dass deren Preise sehr unterschiedlich sind - von sehr günstig bis weniger günstig. Aber "günstig" bedeutet nicht, dass das jeweilige Angebot "ideal" ist, oder überhaupt "geeignet" für Studenten aus dem Ausland. 

Damit wollen wir nicht sagen, dass "günstig" schlecht ist - im Gegenteil. Wir möchten Ihnen nur ein kleinen Einblick geben, warum einige Krankenversicherungen günstiger sind, oder manchmal günstiger zu sein scheinen als andere. Es geht um die Frage: "Wie macht man eine private Krankenversicherung für ausländische Studenten günstig?", aus Sicht eines Versicherungs-Anbieters.

Geringer Leistungsumfang kann die Versicherung günstig machen

Wirft man einen Blick in die Leistungen der privaten Krankenversicherungen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden, sieht man schon die ersten Unterschiede. Die eine zahlt beispielsweise für Brillen, Zahnersatz und Vorsorgeuntersuchungen, die andere nicht. Dazu kommt die Höhe der Maximal-Leistungen: die eine privaten Krankenversicherung zahlt z. B. für Medikamente bis 2.000 Euro jährlich, die andere nur 500 Euro.

Je niedriger diese Höchstsummen sind, umso günstiger kann die Versicherung angeboten werden. Aber auch der Umfang der Leistungen spielt für  ausländische Studenten eine Rolle. Falls Sie aus einem visumspflichtigen Land kommen, muss Ihre Krankenversicherung in der Regel eine Mindest-Gesamt-Deckung von 30.000 Euro aufweisen. Das gehört zu den Visa-Bedingungen. Prüfen Sie also die Gesamt-Deckungssumme der privaten Krankenversicherungen, bevor Sie sie abschließen.

Bisher reden wir nur von der klassischen Auslandskrankenversicherung. Wenn es darum geht, sich an einer deutschen Universität einzuschreiben, gelten noch höhere Anforderungen für die Krankenversicherung: Universitäten und Hochschulen verlangen für die Einschreibung üblicherweise eine Krankenvollversicherung. Diese muss noch mehr Leistungen erbringen als die Auslandskrankenversicherung. Und mehr Leistungen bedeutet: weniger günstig.

Hoher Selbstbehalt kann die Versicherung günstig machen

Eine weitere Methode, um den Preis einer Krankenversicherung günstig zu halten ist der Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist eine vertraglich festgelegte Geldsumme, die der Versicherte im Falle eines Schadens selbst zahlen muss. Das bedeutet: die Krankenversicherung zahlt nur dann, wenn diese Summe überschritten wird.

Beispiel: Im Vertrag wird ein Selbstbehalt von 500 Euro pro Jahr vereinbart. Wenn Sie eine Behandlung brauchen, die 300 Euro kostet, müssen Sie diese 300 Euro selbst bezahlen. Würde die Behandlung 700 Euro kosten, zahlt die Krankenversicherung 200 Euro, und Sie selbst 500.

Das ist für viele Menschen keine ideale finanzielle Situation, insbesondere nicht für Studenten. Andererseits kann die Versicherungsgesellschaft so ihre Krankenversicherungen günstiger anbieten

Achten Sie auf Leistungen und Selbstbehalt

So erklärt sich die Preisspanne der privaten Krankenversicherungen, die für ausländische Studenten und andere Besucher aus dem Ausland angeboten werden. "Günstig" bedeutet in der Regel: weniger Leistungen und höherer Selbstbehalt. Was aber keinesfalls negativ ist. Man muss nur wissen, was man braucht.

Der ausländische Student, der über seine Heimatversicherung ausreichend geschützt ist, und sich nur zusätzlich durch eine Auslandskrankenversicherung absichern möchte, weil diese den Krankenrücktransport zurück in die Heimat abdeckt, braucht nicht unbedingt umfassende Leistungen in dieser Zusatz-Versicherung, und kann hier zu günstigeren Tarifen greifen.

Brauchen Sie als Student aus dem Ausland allerdings den vollen Versicherungsschutz, nicht nur um die Auflagen von Behörden und Universitäten zu erfüllen, sondern um Ihre Gesundheit zu bewahren, entscheiden Sie nicht für die erstbeste Auslandskrankenversicherung, nur weil sie günstig ist.

Was tun im Versicherungsfall?

Was muss man eigentlich tun, wenn man als Gast aus dem Ausland während seines Aufenthaltes in Deutschland tatsächlich krank wird? Was tun bei einem medizinischen Notfall? Und vor allem: Was muss man tun, damit die Versicherung die Behandlung bezahlt? Diese Fragen beantworten wir in unserer Übersicht "Ablauf im Schadensfall".

Leistungsausschlüsse klipp und klar

a) für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind;
Bei Kriegsereignissen besteht nur für solche Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle keine Leistungspflicht, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen verursacht worden sind.
Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu den Kriegsereignissen.
Für Wehrdienstbeschädigungen, die nach Versicherungsbeginn eintreten, wird unter Beachtung von Absatz 3 geleistet.
b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen;
c) für Behandlung durch Ärzte, Hebammen bzw. Entbindungspfleger sowie in eigener Praxis tätige, ins Arztregister eingetragene approbierte Psychotherapeuten und in Krankenanstalten, deren Rechnungen der Versicherer aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen hat, wenn der Versicherungsfall nach der Benachrichtigung des Versicherungsnehmers über den Leistungsausschluss eintritt. Sofern im Zeitpunkt der Benachrichtigung ein Versicherungsfall schwebt, besteht keine Leistungspflicht für die nach Ablauf von drei Monaten seit der Benachrichtigung entstandenen Aufwendungen;
d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger;
e) für Behandlungen durch Ehepartner, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Anhang), Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet;
f) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung;
g) für Mehrkosten einer Heilbehandlung im Ausland, sofern der Versicherte zum Zwecke der Heilbehandlung ins Ausland gereist ist. Als Mehrkosten gelten dabei die Kostenanteile der Behandlung im Ausland, die die tariflich vereinbarte Leistung für eine adäquate Behandlung in Deutschland übersteigen. Erstattet wird in jedem Fall nicht mehr als die tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.

Diese Einschränkung gilt nicht
- für Entbindungen, wenn ein Elternteil Staatsangehöriger des Aufenthaltslandes ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Staatsbürgerschaft nachweist,
- bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland, die in Deutschland nicht oder nur teilweise durchführbar gewesen wäre,
- wenn im Rahmen eines Unfalls, d. h. einer nicht planbaren Behandlung, ein ausländisches Krankenhaus die nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte darstellt.

Weitere Details zu den Leistungsausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.

Besteht auch Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, so ist der Versicherer nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben.

Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

Weitere Details zu den Leistungsausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Mehr Sicherheit mit den Protect-Paketen

Zusätzlicher Schutz durch Privathaftpflicht-, Unfall-, Gepäck- und Assistanceversicherung

Ergänzen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz durch unser Protect-Standard-Paket für 6,60 €/Monat oder unser Protect-Complete-Paket für 11,30 €/Monat. Beide Pakete umfassen eine Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Assistanceversicherung. Protect Complete beinhaltet zusätzlich eine Praktikantenhaftpflichtversicherung, die von vielen Unternehmen für ein Praktikum während des Studiums gefordert wird.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

Provisit Student von DR-WALTER

Auf provisit.com bieten wir Ihnen unsere Versicherungen für Ausländer in Deutschland an. Provisit Student haben wir speziell für eingeschriebene ausländische Studierende in Deutschland entwickelt. Wer wir sind? Wir sind die Experten für Auslandskrankenversicherungen. Seit über 60 Jahren bieten wir von DR-WALTER Versicherungen für alle Arten von Reisen an. Unser Spezialgebiet ist die Absicherung von ausländischen Besuchern.

Provisit Student ist eine Kooperation zwischen uns und ausgewählten, renommierten Versicherungsgesellschaften. Die Barmenia Krankenversicherung AG ist unser Partner im Bereich der privaten Krankenversicherung. Den Versicherungsschutz für die Free Travel Health Insurance gewährt die Würzburger Versicherungs-AG.

Seit 2011 erhalten wir jedes Jahr das TÜV-Siegel „Geprüfte Service-Qualität“, welches unsere hohe Service-Qualität bestätigt. Über 99 % unserer Kunden geben uns seit Jahren Bestnoten für unsere Versicherungen und unseren Service.

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