Provisit Visum Auslandskrankenversicherung für Deutschland und EuropaProvisit Visum Auslandskrankenversicherung für Deutschland und Europa

ab

1,10 €

pro Tag

provisit visum
Auslandskrankenversicherung für Schengen-Visa

  • Geld zurück bei Nichteinreise wegen Krankheit oder Visa-Ablehnung
  • Einfacher Abschluss mit Sofortbestätigung
  • Alle wichtigen Zahlungsmöglichkeiten
  • Kostenlos stornier- und umbuchbar
Jetzt abschließen

Für wen ist Provisit Visum?

  • Ausländische Gäste
  • Besucher aus dem Ausland
  • Deutschland-Touristen
  • Kurzurlauber
  • Besuchergruppen
  • Besuche von Familie und Freunden
  • Geschäftsreisende in Schengen-Staaten
  • Messebesucher

Provisit Visum ist eine Auslandskrankenversicherung speziell für Deutschland-Besucher mit Schengen-Visum. Sie eignet sich ideal sowohl für private als auch für Geschäftsreisen für bis zu 180 Tagen. Wenn Sie also als Besucher oder Geschäftsreisender nach Deutschland kommen und dazu ein Schengen-Visum (Visumstyp C) benötigen, ist Provisit Visum genau die richtige Krankenversicherung für Sie, denn sie ist garantiert behördlich anerkannt, ganz einfach abschließbar und sehr günstig. Außerdem gibt es bei Provisit Visum keine Altersbegrenzung.

Sie können Provisit Visum tageweise entsprechend Ihrer Reisedauer abschließen und zahlen nur für den benötigten Versicherungszeitraum. Nach dem Online-Abschluss erhalten Sie sofort den Versicherungsnachweis für Konsulate, Botschaften, Ausländerämter und andere offizielle Stellen per E-Mail.

Provisit Visum im Überblick

Provisit Visum Auslandskrankenversicherung Versicherungsdauer
Versicherungsdauer
1 bis 180 Tage
Provisit Visum Auslandskrankenversicherung Zahlung
Zahlung
Einmalig per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal und andere
Provisit Visum Auslandskrankenversicherung Selbstbehalt
Selbstbehalt
kein Selbstbehalt
Provisit Visum Auslandskrankenversicherung Altersbegrenzung
Altersbegrenzung
Keine
Provisit Visum Auslandskrankenversicherung Geld-zurück-Garantie
Geld-zurück-Garantie
Kostenlos stornier- und umbuchbar
Provisit Visum Auslandskrankenversicherung Versicherte Region
Versicherte Region
Deutschland und Schengen-Staaten
Provisit Visum Auslandskrankenversicherung Vertragsabschluss
Vertragsabschluss
Möglich vor Einreise und bis zu 10 Tagen nach Einreise
Provisit Visum Auslandskrankenversicherung Versicherungsbestätigung
Versicherungsbestätigung
Sofort nach Abschluss per E-Mail
Provisit Visum Auslandskrankenversicherung Versicherungsnachweis
Versicherungsnachweis
Behördlich anerkannt

Provisit Visum Leistungen

Leistungen
Krankenversicherung
Krankenversicherung + Privathaftpflicht- und Unfallversicherung
Ambulante ärztliche Behandlungen
Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen
Versorgung mit Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln
Versorgung mit Heilmitteln wie z. B. Physiotherapie und Krankengymnastik (gesamte Versicherungsdauer)
bis 250 €
bis 250 €
Medizinisch notwendige Krankentransporte zur stationären Heilbehandlung
Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport
Beitragsfreie Nachleistung für schwebende Versicherungsfälle bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis 90 Tage
Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten
Direkte Abrechnung mit Arzt und Krankenhaus ohne Vorleistung
Kein Selbstbehalt in der Krankenversicherung
24-Stunden-Notrufservice
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Einfache Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes
Privathaftpflichtversicherung
Personen- und Sachschäden
1.000.000 €
Schäden an Personen des Gasthaushaltes und Schäden durch Feuer an Hausrat und Gebäuden der Gastfamilien, die fahrlässig durch die versicherte Person herbeigeführt wurden
1.000.000 €
Unfallversicherung
Kapitalzahlung bei Unfalltod
5.000 €
Kapitalzahlung bei 100-prozentiger Unfallinvalidität
67.500 €
Invaliditätssumme
30.000 €
Progression
225 %
Bergungskosten
3.000 €
Kosmetische Operationen
3.000 €

Provisit Visum Beiträge

Beitrag pro Tag
Krankenversicherung
Krankenversicherung + Privathaftpflicht- und Unfallversicherung
Für Personen bis 64 Jahre
1,10 €
1,30 €
Für Personen ab 65 Jahre
6,50 €
6,70 €
Mindestbeitrag
20,00 €
20,00 €

 


Weitere Informationen zu Provisit Visum

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Produktinformationsblatt

Verbraucherinformationen & Versicherungsbedingungen

Provisit Visum Beiträge und Leistungen

icon plus

Ab 1,10 € pro Tag

  • Krankenversicherung
  • Ambulante ärztliche Behandlungen
  • Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen
  • Versorgung mit Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln
  • Versorgung mit Heilmitteln wie z. B. Physiotherapie und Krankengymnastik (gesamte Versicherungsdauer): bis 250 €
  • Medizinisch notwendige Krankentransporte zur stationären Heilbehandlung
  • Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport
  • Beitragsfreie Nachleistung für schwebende Versicherungsfälle bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis 90 Tage
  • Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten
  • Direkte Abrechnung mit Arzt und Krankenhaus ohne Vorleistung
  • Kein Selbstbehalt in der Krankenversicherung
  • 24-Stunden-Notrufservice
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Einfache Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes
Beitrag pro Tag
  • Für Personen bis 64 Jahre (Mindestbeitrag: 20,00 €)
  • Täglich 1,10 €
  • Für Personen ab 65 Jahre (Mindestbeitrag: 20,00 €)
  • Täglich 6,50 €

icon plus

Ab 1,30 € pro Tag

Für nur 0,20 € pro Tag mehr erhalten Sie alle Leistungen der Provisit Visum Krankenversicherung und zusätzlich eine:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Personen- und Sachschäden: 1.000.000 €
  • Schäden an Personen des Gasthaushaltes und Schäden durch Feuer an Hausrat und Gebäuden der Gastfamilien, die fahrlässig durch die versicherte Person herbeigeführt wurden: 1.000.000 €
  • Unfallversicherung
  • Kapitalzahlung bei Unfalltod: 5.000 €
  • Kapitalzahlung bei 100-prozentiger Unfallinvalidität: 67.500 €
  • Invaliditätssumme: 30.000 €
  • Progression: 225 %
  • Bergungskosten: 3.000 €
  • Kosmetische Operationen: 3.000 €
Beitrag pro Tag
  • für Personen bis 64 Jahre (Mindestbeitrag: 20,00 €)
  • Täglich 1,30 €
  • für Personen ab 65 Jahre (Mindestbeitrag: 20,00 €)
  • Täglich 6,70 €


Weitere Informationen zu Provisit Visum

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Produktinformationsblatt

Verbraucherinformationen & Versicherungsbedingungen

Provisit Visum - private Krankenversicherung für visumspflichtige Ausländer in Deutschland

Provisit Visum ist eine private Auslandskrankenversicherung für Deutschlandaufenthalte bis 6 Monate und eignet sich besonders für ausländische Touristen, Urlauber und Besucher, sowie Geschäftsreisende und Messebesucher. Provisit Visum ist besonders günstig und wird garantiert von Visumsbehörden anerkannt. Das macht diese Incoming-Versicherung ideal für Besucher, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Schengen-Visum benötigen.

Eine Besonderheit dieser Incoming-Krankenversicherung: Provisit Visum hat im Gegensatz zu vergleichbaren privaten Auslandskrankenversicherungen keine Altersbegrenzung. Wie bei fast allen privaten Krankenversicherungen zahlen Personen ab einer bestimmten Altergrenze einen höheren Beitrag, aber auch die höhere Tarifstufe bietet sehr guten Versicherungsschutz zu einem fairen Preis.

Die Bestätigung über den Abschluss von Provisit Visum bekommen Sie umgehend per E-Mail. Diese können Sie bei den Visumsbehörden als Nachweis einer in Deutschland gültigen Krankenversicherung vorlegen.

Provisit Visum ist nicht nur eine Incoming-Krankenversicherung, sondern ein Versicherungs-Paket, das wahlweise noch weitere Versicherungen enthält, die für Ihren Aufenthalt in Deutschland wichtig sind:

- Die Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie vor Kosten, die entstehen, wenn Sie versehentlich andere Personen oder deren Eigentum beschädigen. Unter anderem ist die Privathaftpflicht-Versicherung wichtig für die Wohnungssuche in Deutschland.

- Die Unfall-Versicherung zahlt für Invalidität, für kosmetische Operationen oder den Unfalltod.

Gerade für Besucher aus dem Ausland kann das Krankenversicherungssystem in Deutschland verwirrend sein. Auch das "Versicherungsdeutsch" macht es dem ausländischen Gast nicht leichter, die richtige Krankenversicherung für den Deutschland-Besuch zu finden und abzuschließen. Deshalb schließen oft die Gastgeber die Krankenversicherung in Vertretung für den ausländischen Gast ab.

Das geht ganz einfach: In unserem Online-Abschluss fragen wir Sie nach den Daten des "Anmelders" und nach der Person, die versichert werden soll. Das kann die gleiche Person sein. Es können aber auch zwei verschiedene Personen sein. Der Anmelder ist die Person, die den Vertrag abschließt. Beachten Sie bitte: In der Regel ist nur der Anmelder berechtigt, den Vertrag zu ändern oder vorzeitig zu kündigen. Sie können aber mit uns vereinbaren, dass die versicherte Person ebenfalls den Vertrag ändern oder vorzeitig kündigen kann.

Eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Schengen-Visums ist die Vorlage einer Auslandskrankenversicherung. Diese muss laut dem Auswärtigen Amt folgende Bedingungen erfüllen:

1. Sie muss eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro aufweisen.
2. Sie muss während des gesamten Aufenthalts gültig sein.
3. Sie muss nicht nur in Deutschland gültig sein, sondern in allen Schengen-Staaten.

Provisit Visum weist selbstverständlich die geforderte Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro auf, ist in allen Schengen-Staaten gültig und kann für eine Dauer von bis zu 180 Tage abgeschlossen werden.

Sollte es wider Erwarten Probleme geben bei der Ausstellung Ihres Visums, besteht für Sie kein finanzielles Risiko: Sie können Provisit Visum kostenlos stornieren oder den Versicherungszeitraum verschieben.

Was tun im Versicherungsfall?

Was muss man eigentlich tun, wenn man als Gast aus dem Ausland während seines Aufenthaltes in Deutschland tatsächlich krank wird? Was tun bei einem medizinischen Notfall? Und vor allem: Was muss man tun, damit die Versicherung die Behandlung bezahlt? Diese Fragen beantworten wir in unserer Übersicht "Ablauf im Schadensfall".

Leistungsausschlüsse klipp und klar

  1. Schäden, die vorsätzlich durch die versicherte Person herbeigeführt wurden;
  2. Schäden, die die versicherte Person durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursacht.

  • Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde.
  • Krankheiten und Folgen sowie für Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise angetreten wird.
  • Behandlungen anlässlich einer Beschäftigung im Ausland.
  • Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für psychosomatische Behandlung (z. B. Hypnose, autogenes Training) und Psychotherapie.
  • Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft.
  • Kosten für die Heilbehandlung von Vorerkrankungen einschließlich chronischer Erkrankungen, es sei denn, es liegt eine akute und unvorhersehbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes vor.
  • Gesundheitsschäden und Todesfälle, die durch Kriegsereignisse und innere Unruhen verursacht worden sind. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.
  • auf Vorsatz - einschließlich Selbstmord und Selbstmordversuch - und Sucht (Alkohol, Drogen etc.) beruhende Krankheiten oder Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen.
  • eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die weder im jeweiligen Aufenthaltsland noch im Inland wissenschaftlich anerkannt sind.
  • Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen, wie Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik sowie Kieferorthopädie.
  • Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, bei denen der versicherten Person bei Antritt des versicherten Aufenthaltes bekannt war, dass sie bei planmäßiger Durchführung des versicherten Aufenthaltes aus medizinischen Gründen stattfinden mussten (z. B. Dialysen).

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.
  • Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Haftpflicht-Versicherungsbedingungen.

  • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
  • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch vorhersehbare Kriegsereignisse verursacht sind.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Unfall-Versicherungsbedingungen.

Incoming, Schengen-Visum & weitere Themen

Für die Einreise nach Europa brauchen Nicht-Europäer in der Regel ein sogenanntes "Schengen-Visum". Zu den Schengen-Staaten gehören Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Dazu kommen die Staaten, die nicht zu den Schengen-Staaten gehören, die aber ein Abkommen zur Visumsfreiheit mit der EU abgeschlossen haben. Dazu gehören unter anderem Argentinien, Israel, Japan, Kanada, die USA und das Vereinigte Königreich Großbritannien. Deutschland-Besucher aus diesen Ländern sind also nicht visumspflichtig.

Nein, Provisit Visum ist geeignet für alle Deutschland-Besucher, visumspflichtig oder nicht. Wenn der Aufenthalt in Deutschland voraussichtlich nicht länger als 180 Tage dauert, empfehlen wir Provisit Visum aufgrund des günstigen Preises und des einfachen Online-Abschlusses.

Mit Provisit Visum können sich also auch Gäste ohne Visumspflicht versichern. Wenn der Besucher aus einem europäischen Land kommt, ist er in der Regel Mitglied in der öffentlichen Krankenversicherung seines Heimatlandes, vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. In diesem Fall gilt der Versicherungsschutz in ganz Europa, und damit auch in Deutschland.

Wozu sollte der ausländische Gast, der bereits eine in Deutschland gültige Krankenversicherung hat, sich zusätzlich durch eine Auslandskrankenversicherung wie Provisit Visum versichern? Weil es sehr wahrscheinlich ist, dass seine Heimat-Krankenversicherung für bestimmte Dinge nicht zahlt, die sehr wichtig sind, wenn man sich in einem fremden Land aufhält.

Öffentliche Krankenversicherungen zahlen nicht alles

Man sollte wissen: Die öffentliche Krankenversicherungen zahlen in der Regel nur das, was sie für Behandlungen zahlen würden, wenn man in seinem Heimatland krank wird. Dazu gehört nicht der medizinische Heimat-Rücktransport. Wird der ausländische Gast während seines Aufenthalts in Deutschland so krank, dass eine Behandlung im Krankenhaus nötig wird (Verkehrsunfall, Skiunfall), muss er für den Transport zurück in die Heimat selbst bezahlen.

Das können sich nur die wenigsten leisten. Deshalb raten auch die öffentlichen Krankenversicherungen, bei Reisen ins Ausland zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die unter anderem den medizinischen Rücktransport abdeckt. 

Warum eine Auslandskrankenversicherung wichtig ist

Ein weiteres Kostenrisiko für den ausländischen Gast können die unterschiedlichen Standardsätze und Leistungskataloge seiner Heimat-Krankenversicherung sein. Das bedeutet: Möglicherweise ist die Behandlung, die er während seines Aufenthaltes braucht, in Deutschland teurer als in seinem Heimatland. In diesem Fall zahlt seine Heimatversicherung nur den Betrag, den diese Behandlung in seinem Heimatland kosten würde.

Es kann sogar sein, dass auf Anweisung des deutschen Arztes eine Behandlung durchgeführt wird, die es im Leistungskatalog der Heimatversicherung gar nicht gibt. Das kommt unter anderem bei Zahnbehandlungen häufig vor. Diese Behandlung muss der ausländische Gast dann ebenfalls aus der eigenen Tasche zahlen.

Deshalb empfehlen wir dem ausländischen Gast: Egal, ob man mit einer in Deutschland gültigen Heimat-Krankenversicherung einreist oder nicht, man sollte eine Auslandskrankenversicherung wie Provisit Visum abschließen.

Nein, mit Provisit Visum sind Sie in ganz Europa versichert, genauer gesagt, in den Schengen-Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Auch Aufenthalte in Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt sind versichert. 

In der Branche der privaten Krankenversicherungen ist es üblich, dass die Verträge monatlich kündbar sind. Das bedeutet: Wenn der Gast aus dem Ausland schon Mitte des Monats wieder in die Heimat zurückkehrt, muss er für den gesamten Monat zahlen. Für den Gast ist das keine günstige Lösung.

Bei Provisit Visum ist das anders. Hier zahlt der ausländische Gast pro Tag, nicht pro Monat. Das macht Provisit Visum so günstig. Angenommen, der ausländischer Gast möchte für 90 Tage seine Familie in Deutschland besuchen, muss aber nach 70 Tagen wieder abreisen. Während er bei anderen privaten Krankenversicherungen den vollen Beitrag für drei Monate zahlen muss, also 100 %, zahlt er mit Provisit Visum nur für 70 Tage, und spart dadurch über 22 %.

Das Gleiche gilt natürlich, wenn der Besuch später als ursprünglich geplant beginnt. Verschiebt sich das Einreisedatum, wird der Beitrag um die entsprechende Anzahl der Tage gekürzt. Zuviel gezahlte Beiträge werden ohne zusätzliche Gebühren zurückerstattet. Wenn Sie also auf der Suche nach einer günstigen privaten Krankenversicherung für ausländische Gäste sind, ist Provisit Visum die ideale Lösung.

Provisit Visum ist als private Krankenversicherung besonders geeignet für ausländische Gäste, die aus sogenannten "Drittstaaten" nach Deutschland kommen. Diese Besucher sind in der Regel visumspflichtig. In den meisten Fällen muss der ausländische Gast bei seinem Visumsantrag eine Verpflichtungserklärung seines Gastgebers in Deutschland vorlegen.

Damit verpflichtet man sich als Gastgeber, Kosten für Lebensunterhalt, Unterkunft und gesundheitliche Versorgung des Besuchers zu übernehmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der ausländische Gast während seines Deutschland-Aufenthaltes ausreichend krankenversichert ist, denn die Kosten, die durch eine Erkrankung oder durch einen Unfall des Gastes entstehen können, sind astronomisch.

Nur die wenigsten von uns können mehrwöchige Krankenhausaufenthalte, Operationen und Krankentransporte aus eigener Tasche zahlen. Damit weder Gast noch Gastgeber in diese finanzielle Notlage geraten, ist für das Visum der Nachweis einer Krankenversicherung mit ausreichender Deckungssumme vorgeschrieben.

Mit dem einfachen Online-Abschluss von Provisit Visum können Sie diese Formalität schnell erledigen. Sie erhalten sofort nach Abschluss die Bestätigungs-E-Mail zur Vorlage bei den Visumsbehörden. So können Sie und Ihr ausländischer Gast auf Nummer Sicher gehen.  

Als "Incoming" bezeichnen Versicherungsunternehmen jene Versicherungsverträge, die von Personen abgeschlossen werden, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, genauer gesagt: von Personen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Incoming bezieht sich dabei nicht nur auf Krankenversicherungen, sondern auf alle Arten von Versicherungen. Es gibt also auch Incoming-Haftpflicht-Versicherugen, Incoming-Unfall-Versicherungen etc.

Die Europäische Union schreibt vor, dass Incoming-Versicherungen in ganz Europa gültig sein müssen, und nicht nur in einem bestimmten Land. Auch Provisit Visum als typische Incoming-Versicherung gilt nicht nur in Europa, sondern im gesamten Schengen-Raum. Der ausländische Besucher muss sich also nicht permanent in Deutschland aufhalten, sondern kann mit Provisit Visum durch ganz Europa reisen.

Somit eignet sich Provisit Visum als Incoming-Versicherung insbesondere für Reisen und Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu 180 Tagen, und ist ideal für Urlauber, Touristen, mehrwöchige Familienbesuche, Geschäftsreisen und Messebesucher.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Provisit Visum von DR-WALTER

Auf provisit.com bieten wir kurz- und langfristige Versicherungen für Ausländer in Deutschland an. Provisit Visum ist die anerkannte Auslandskrankenversicherung für Schengen-Aufenthalte bis zu 6 Monaten. Über 100.000 zufriedene Kunden haben bereits Provisit Visum abgeschlossen.

Wir haben Provisit Visum speziell für Ihren Besuch in Deutschland entwickelt. Wer wir sind? Wir sind die Experten für Auslandskrankenversicherungen. Seit über 60 Jahren bieten wir von DR-WALTER Versicherungen für alle Arten von Reisen an. Unser Spezialgebiet ist die Absicherung von ausländischen Besuchern.

Seit 2011 erhalten wir jedes Jahr das TÜV-Siegel „Geprüfte Service-Qualität“, welches unsere hohe Service-Qualität bestätigt. Über 99 % unserer Kunden geben uns seit Jahren Bestnoten für unsere Versicherungen und unseren Service.

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