Krankenversicherung für Gastwissenschaftler in Deutschland

Jeder, der sich für eine längere Zeit in Deutschland aufhält, muss krankenversichert sein. Das ist in Deutschland Gesetz und gilt für alle, auch für dich als Gastwissenschaftler.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung. Wir möchten dir hier erklären, wann du welche Art von Krankenversicherung als Gastwissenschaftler abschließen kannst.

Hast du in deinem Heimatland schon eine Krankenversicherung?

Wenn du zuhause schon eine Krankenversicherung hast, die von Behörden und Universitäten anerkannt wird, brauchst du möglicherweise keine neue Krankenversicherung.

Wenn du aus einem europäischen Land kommst, genauer gesagt aus einem Schengen-Staat, sind die Chancen gut, dass deine Heimat-Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird.

Du solltest dich in jedem Fall bei deiner Krankenversicherung darüber informieren, ob sie in Deutschland akzeptiert wird und ob sie ausreichenden Krankenschutz bietet.

Falls deine Heimat-Krankenversicherung für deinen Aufenthalt in Deutschland nicht ausreicht, solltest du Folgendes wissen:

Gastwissenschaftler mit Stipendium

Falls du im Rahmen eines Förderprogramms als Gastwissenschaftler nach Deutschland kommst, solltest du dich erkundigen, ob die Förderungsstelle deine Krankenversicherung übernimmt. Wenn das nicht der Fall ist, musst du selbst für deinen Krankenschutz in Deutschland sorgen.

Da Gastwissenschaftler mit Stipendium nicht als reguläre Arbeitnehmer gelten, kannst du keine gesetzliche Krankenversicherung abschließen, sondern brauchst eine private.

Selbstfinanzierte Gastwissenschaftler

Wenn du zu der Gruppe der Gastwissenschaftler gehörst, die ihren Deutschland-Aufenthalt komplett selbst finanzieren, also kein Stipendium und keinen deutschen Arbeitsvertrag haben, benötigst du ebenfalls eine private Krankenversicherung.

Gastwissenschaftler mit deutschem Arbeitsvertrag

Wenn du für deine Tätigkeit einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und damit bei der deutschen Universität angestellt bist, bist du Arbeitnehmer in Deutschland. Das bedeutet, du musst in der Regel eine gesetzliche Krankenversicherung haben.

Es ist aber unter Umständen möglich, dass du auch als Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung wie unsere Provisit Science abschließen kannst, und zwar unter folgenden Bedingungen:

  • Wenn dein Verdienst als Gastwissenschaftler in Deutschland im Jahr mehr als 64.350 € beträgt (Stand 30.03.2022) und
  • Wenn dein Aufenthalt in Deutschland befristet ist und
  • Wenn du oder deine mitversicherten Familienmitglieder in den letzten Jahren keine Untersuchungen oder Behandlungen wegen schweren Erkrankungen hattet

Die private Krankenvollversicherung Provisit Science

Es gibt sehr viele private Krankenversicherungen. Du kannst sie im Internet finden unter Begriffen wie "Reisekrankenversicherung" oder "Auslandskrankenversicherung". Das sind aber nicht die Versicherungen, die du als Gastwissenschaftler brauchst. Was du brauchst, ist eine sogenannte "substitutive, private Krankenvollversicherung". Was bedeutet das?

Der Sinn und Zweck einer herkömmlichen Reisekrankenversicherung ist es in der Regel, dich zusätzlich auf deinen Reisen abzusichern, falls du während deines Aufenthaltes im Ausland ärztliche Behandlung brauchst. Einfach ausgedrückt: Sie zahlt nur das Allernötigste.

Eine Krankenvollversicherung ist natürlich auch dazu da, deine Arztrechnungen zu bezahlen, aber sie tut noch mehr als das: Ihr Auftrag ist es zudem noch, deine Gesundheit zu bewahren. Das bedeutet, sie zahlt nicht nur für Arztbesuche und Krankenhaus-Aufenthalte, sondern auch für Vorsorgemaßnahmen, z. B. Früherkennungs-Untersuchungen oder allgemeine Gesundheits-Checks.

Da du dich als Gastwissenschaftler längere Zeit in Deutschland aufhältst, solltest du dich im Interesse deiner Gesundheit für eine Krankenvollversicherung wie unsere Provisit Science entscheiden.

Wir wünschen dir viel Spaß & Erfolg bei deiner Tätigkeit als Gastwissenschaftler in Deutschland!

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