provisit student
Krankenvollversicherung für ausländische Studierende in Deutschland
- Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Ideal für ausländische Studenten ab 30
- Für ausländische Studenten, die von der Versicherungspflicht befreit sind
- Auch als Anschlussversicherung bzw. Verlängerung optimal
- Erfüllt alle behördlichen Anforderungen an eine Krankenvollversicherung
Für wen ist Provisit Student?
- Eingeschriebene Studierende
- Studierende ab 30 Jahre
- Eingeschriebene Graduierende
- Eingeschriebene Doktoranden
- Austauschstudierende
- Mitreisende Ehepartner
- Mitreisende Kinder
Provisit Student ist eine private, substitutive Krankenvollversicherung (§ 146 VAG, § 195 Absatz 3 VVG). Wir haben Provisit Student speziell für ausländische Studenten entwickelt, die nicht der gesetzlichen Studenten-Versicherung beitreten können oder möchten.
Wenn Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, oder wenn Sie 30 Jahre oder älter sind, empfehlen wir Provisit Student. Sie bietet hervorragende Leistungen zu einem günstigen Preis.
Als ausländischer Student haben Sie in der Regel die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Trifft das auf Sie zu, empfehlen wir German Student Insurance als gesetzliche Studenten-Versicherung.
Provisit Student im Überblick
Provisit Student Beiträge und Leistungen
ab 69,00 € pro Monat
- Krankenversicherung
- Ambulante ärztliche Heilbehandlungen
- Stationäre Heilbehandlung
- Arznei- und Verbandmittel
- Vorsorgeuntersuchungen
- Leistungen durch Hebammen und Entbindungspfleger
- Psychotherapeutische Behandlung: 75 %*
- Heil- und Hilfsmittel
- Brille/Kontaktlinsen: bis 100 €, alle 2 Jahre
- Ambulante Transporte
- Häusliche Krankenpflege
- Zahnbehandlung und Prophylaxe: 100 % (500 €/Versicherungsjahr), darüber hinaus 50 % *
- Zahnersatz und Kieferorthopädie: 50 % (500 €/Versicherungsjahr)*
- Zahnersatz aufgrund eines Unfalls: 100 % (2.500 € innerhalb von 2 Versicherungsjahren)*
- Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person im Heimatland
- Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten: 30.000 €
- Anschlussheilbehandlung
- Ambulante Rehabilitation
- Krankenhaustagegeld: 30 € ab dem 15. Tag
- Genesungsgeld: 1.500 € nach stationärer Heilbehandlung (pro Versicherungsfall)
- Stationäre Hospizleistung
- Digitale Gesundheitsanwendungen
- Übergangspflege im Krankenhaus
- Selbstbeteiligung: 300 € pro Versicherungsjahr
- * Wartezeit: 8 Monate
- Pflegeversicherung
- Ambulante und stationäre Tages- und Nachtpflege
- Vollstationären Pflege
- Verbesserungen des Wohnumfeldes
- Pflegekurse
- Zahlung von Pflegegeld
- Pflegehilfsmittel (leihweise)
- Krankenversicherung für ausländische Akademiker
- Personen bis 29 Jahre 69,00 €
- Personen bis 45 Jahre 89,00 €
- Krankenversicherung für Mitreisende
- Ehepartner bis 45 Jahre 109,00 €
- Kinder bis 17 Jahre 89,00 €
- Zuzüglich Pflegeversicherung (optional)
- Ausländische Akademiker bis 38 Jahre 25,97 €
- Personen bis 45 Jahre ab 47,15 €
Weitere Informationen zu Provisit Student
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen.
Produktinformationsblatt Krankenversicherung
Leistungsausschlüsse klipp und klar
a) für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind;
Bei Kriegsereignissen besteht nur für solche Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle keine Leistungspflicht, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen verursacht worden sind.
Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu den Kriegsereignissen.
Für Wehrdienstbeschädigungen, die nach Versicherungsbeginn eintreten, wird unter Beachtung von Absatz 3 geleistet.
b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen;
c) für Behandlung durch Ärzte, Hebammen bzw. Entbindungspfleger sowie in eigener Praxis tätige, ins Arztregister eingetragene approbierte Psychotherapeuten und in Krankenanstalten, deren Rechnungen der Versicherer aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen hat, wenn der Versicherungsfall nach der Benachrichtigung des Versicherungsnehmers über den Leistungsausschluss eintritt. Sofern im Zeitpunkt der Benachrichtigung ein Versicherungsfall schwebt, besteht keine Leistungspflicht für die nach Ablauf von drei Monaten seit der Benachrichtigung entstandenen Aufwendungen;
d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger;
e) für Behandlungen durch Ehepartner, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Anhang), Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet;
f) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung;
g) für Mehrkosten einer Heilbehandlung im Ausland, sofern der Versicherte zum Zwecke der Heilbehandlung ins Ausland gereist ist. Als Mehrkosten gelten dabei die Kostenanteile der Behandlung im Ausland, die die tariflich vereinbarte Leistung für eine adäquate Behandlung in Deutschland übersteigen. Erstattet wird in jedem Fall nicht mehr als die tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.
Diese Einschränkung gilt nicht
- für Entbindungen, wenn ein Elternteil Staatsangehöriger des Aufenthaltslandes ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Staatsbürgerschaft nachweist,
- bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland, die in Deutschland nicht oder nur teilweise durchführbar gewesen wäre,
- wenn im Rahmen eines Unfalls, d. h. einer nicht planbaren Behandlung, ein ausländisches Krankenhaus die nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte darstellt.
Weitere Details zu den Leistungsausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.
Besteht auch Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, so ist der Versicherer nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben.
Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.
Weitere Details zu den Leistungsausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Was tun im Versicherungsfall?
Was muss man eigentlich tun, wenn man als Gast aus dem Ausland während seines Aufenthaltes in Deutschland tatsächlich krank wird? Was tun bei einem medizinischen Notfall? Und vor allem: Was muss man tun, damit die Versicherung die Behandlung bezahlt? Diese Fragen beantworten wir in unserer Übersicht "Ablauf im Schadensfall".
Mehr Sicherheit mit den Protect-Paketen
Zusätzlicher Schutz durch Privathaftpflicht-, Unfall-, Gepäck- und Assistanceversicherung
Ergänzen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz durch unser Protect-Standard-Paket für 6,60 €/Monat oder unser Protect-Complete-Paket für 11,30 €/Monat. Beide Pakete umfassen eine Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Assistanceversicherung. Protect Complete beinhaltet zusätzlich eine Praktikantenhaftpflichtversicherung, die von vielen Unternehmen für ein Praktikum während des Studiums gefordert wird.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Provisit Student von DR-WALTER
Auf provisit.com bieten wir Ihnen unsere Versicherungen für Ausländer in Deutschland an. Provisit Student haben wir speziell für eingeschriebene ausländische Studierende in Deutschland entwickelt. Wer wir sind? Wir sind die Experten für Auslandskrankenversicherungen. Seit über 60 Jahren bieten wir von DR-WALTER Versicherungen für alle Arten von Reisen an. Unser Spezialgebiet ist die Absicherung von ausländischen Besuchern.
Provisit Student ist eine Kooperation zwischen uns und ausgewählten, renommierten Versicherungsgesellschaften. Die Barmenia Krankenversicherung AG ist unser Partner im Bereich der privaten Krankenversicherung. Den Versicherungsschutz für die Free Travel Health Insurance gewährt die Würzburger Versicherungs-AG.
Seit 2011 erhalten wir jedes Jahr das TÜV-Siegel „Geprüfte Service-Qualität“, welches unsere hohe Service-Qualität bestätigt. Über 99 % unserer Kunden geben uns seit Jahren Bestnoten für unsere Versicherungen und unseren Service.