provisit come in
Krankenvollversicherung für internationale Fachkräfte
- Umfassender Schutz für Fachkräfte und Selbstständige
- Aus dem Ausland abschließbar
- Schnelle Antragsprüfung und Online-Abschluss
- Anerkannt für Aufenthaltstitel bis 5 Jahre
Für wen ist Provisit Come In?
- Internationale Arbeitnehmer in Deutschland
- Selbstständige, Freelancer und digitale Nomaden
- Fachkräfte mit Chancenkarte
- Jobseeker
- Work Experience in Deutschland
- Arbeitnehmer in nicht-sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen
- Angehörige
Provisit Come In ist eine substitutive private Krankenvollversicherung für internationale Fachkräfte in Deutschland (§ 146 VAG, § 193 Absatz 3 VVG). Sie bietet umfassenden Krankenversicherungsschutz zu einer günstigen Prämie.
Ob Visa‑Antrag, befristeter Aufenthalt oder der Start in ein neues berufliches Kapitel: Provisit Come In bietet Ihnen einen umfassenden, verlässlichen Schutz – mit flexiblen Laufzeiten und einfachem Abschluss auch aus dem Ausland.
Im Vergleich zu anderen Anbietern überzeugt Provisit Come In besonders durch günstige Beiträge und maximale Flexibilität – auch als Anschlussversicherung nach anderen Incoming‑Tarifen. Für Einzelpersonen, Gründer, bei Familiennachzug und Chancenkarten-Bewerber ist Provisit Come In die Versicherungslösung für einen reibungslosen Start in Deutschland.
Mit Provisit Come In können Sie sich bis zu 60 Monate in Deutschland und in ganz Europa versichern. Aber auch nach Ablauf der Höchstversicherungsdauer sind Sie abgesichert, denn dann erfolgt automatisch der Eintritt in einen unbefristeten Tarif. Eine weitere Besonderheit von Provisit Come In: Es gibt kein Höchstalter für den Abschluss - Sie können sich selbst und Ihre mitreisenden Angehörigen also unabhängig vom Alter versichern.
Darum ist Provisit Come In ideal für ...
Internationale Arbeitnehmer müssen sich in Deutschland sofort krankenversichern. Liegt ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, können sie zwischen GKV und PKV wählen. Die GKV wird in diesem Fall oft sehr teuer, da sich die Beiträge am Einkommen orientieren. Die PKV bietet hier meist ein besseres Preis‑Leistungs‑Verhältnis, was in internen Beratungshinweisen bestätigt wird.
Provisit Come In ist für diese Gruppe ideal: Der Tarif ist eine vollwertige PKV‑Lösung, bietet umfassenden Schutz, ist deutlich günstiger als eine normale PKV oder die GKV bei hohem Einkommen und erfüllt alle Anforderungen für Visa und Aufenthaltstitel. Gleichzeitig ist er flexibel abschließbar – auch schon vor der Einreise – und damit perfekt für hochqualifizierte Fachkräfte über der BBG.
Für selbstständige Tätigkeiten existieren spezifische nationale Visa (z. B. Visum zur Selbstständigkeit). Voraussetzung ist u. a. der Nachweis eines tragfähigen Geschäftsmodells, ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt sowie einer vollständigen Krankenversicherung (keine Touristen‑ oder Reiseversicherung). Provisit Come In erfüllt diese Vorgaben, da es eine vollwertige private Krankenversicherung ist, die ausdrücklich für längerfristige Aufenthalte zugelassen ist und eine sichere, visakompatible Absicherung für Selbstständige bietet.
Die Chancenkarte ermöglicht qualifizierten Personen aus Nicht‑EU‑Staaten die Einreise zur Jobsuche für bis zu ein Jahr (§20a AufenthG). Voraussetzung sind u. a. ein staatlich anerkannter Abschluss, ausreichende finanzielle Mittel (aktuell mind. 1.027 €/Monat) sowie Deutsch A1 oder Englisch B2. Zudem ist für die Visa‑Erteilung eine gültige Krankenversicherung erforderlich. Provisit Come In erfüllt diese Anforderungen, da es eine vollwertige Krankenvollversicherung für Aufenthalte in Deutschland bietet und damit den gesetzlich geforderten Krankenversicherungsschutz für Chancenkarte‑Inhaber sicherstellt.
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche erlaubt bis zu 6 Monate Aufenthalt zur Jobsuche. Erforderlich sind ein Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, ausreichende finanzielle Mittel und – besonders wichtig – eine Kranken‑ bzw. Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 € Deckung für den gesamten Aufenthalt. Provisit Come In erfüllt die Anforderungen, da es als vollwertige Krankenversicherung für nationale Visa anerkannt ist und den benötigten umfassenden Versicherungsschutz bereitstellt – ohne Einschränkungen bei Erwerbstätigkeit oder Aufenthaltsdauer.
Für Work‑Experience‑Aufenthalte in Deutschland – etwa Praktika, Trainingsprogramme oder berufliche Qualifizierungen – benötigen Teilnehmende aus Nicht‑EU‑Ländern meist ein nationales Training/Internship‑Visum (D‑Visum). Dieses setzt ausreichende finanzielle Mittel und eine gültige, vollwertige Krankenversicherung ab Einreise voraus, die den gesamten Aufenthalt abdeckt. Provisit Come In erfüllt diese Anforderungen vollständig: Der Tarif ist eine sofort nutzbare, behördlich anerkannte Kranken‑Vollversicherung und bietet damit idealen Schutz für internationale Bewerber, die in Deutschland praktische Berufserfahrung sammeln möchten.
Familienangehörige – sowohl Partner als auch Kinder – können unkompliziert über Provisit Come In mitversichert werden. Die Versicherung kann ab Einreise gelten oder auch erst abgeschlossen werden, wenn Angehörige später nach Deutschland nachziehen. Kinder profitieren von deutlich günstigeren Prämien. Die vollwertige Krankenvollversicherung erfüllt alle behördlichen Anforderungen für Visum und Aufenthaltstitel und bietet einen sicheren, sofort anerkannten Schutz für die gesamte Familie.
Provisit Come In im Überblick
Hat sich Ihre Adresse geändert? Möchten Sie einen Schaden einreichen oder Ihren Vertrag kündigen? Das ist schnell erledigt:
Provisit Come In Beiträge und Leistungen
ab 150,00 € pro Monat
- Krankenversicherung
- Ambulante ärztliche Heilbehandlungen
- Stationäre Heilbehandlung
- Arznei- und Verbandmittel
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schwangerschaft / gesetzliche Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen
- Entbindung *
- Leistungen durch Hebammen und Entbindungspfleger
- Psychotherapeutische Behandlung: 75 %*
- Heil- und Hilfsmittel
- Brille/Kontaktlinsen: bis 100 €, alle 2 Jahre
- Ambulante Transporte
- Häusliche Krankenpflege
- Zahnbehandlung und Prophylaxe: 100 % (500 €/Versicherungsjahr), darüber hinaus 50 %*
- Zahnersatz und Kieferorthopädie: 50 % (500 €/Versicherungsjahr)*
- Zahnersatz aufgrund eines Unfalls: 100 % (2.500 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren)*
- Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person im Heimatland
- Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten: 30.000 €
- Anschlussheilbehandlung
- Ambulante Rehabilitation
- Krankenhaustagegeld: 30 € ab dem 15. Tag
- Genesungsgeld: 1.500 € nach stationärer Heilbehandlung (pro Versicherungsfall)
- * Wartezeit: 8 Monate
- Stationäre Hospizleistung
- Pflegeversicherung
- Ambulante und stationäre Tages- und Nachtpflege
- Vollstationären Pflege
- Verbesserungen des Wohnumfeldes
- Pflegekurse
- Zahlung von Pflegegeld
- Pflegehilfsmittel (leihweise)
- Krankenversicherung
- Personen bis 45 Jahre: 150,00 €
- Personen bis 59 Jahre: 166,00 €
- Personen ab Jahre: 650,00 €
- Kinder bis 17 Jahre: 99,00 €
- Zuzüglich Pflegeversicherung
- Personen bis 38 Jahre: 31,92 €
- Personen bis 59 Jahre: ab 76,59 €
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen.
Weitere Informationen zu Provisit Come In
Leistungsausschlüsse klipp und klar
a) für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind;
Bei Kriegsereignissen besteht nur für solche Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle keine Leistungspflicht, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen verursacht worden sind.
Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu den Kriegsereignissen.
Für Wehrdienstbeschädigungen, die nach Versicherungsbeginn eintreten, wird unter Beachtung von Absatz 3 geleistet.
b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen;
c) für Behandlung durch Ärzte, Hebammen bzw. Entbindungspfleger sowie in eigener Praxis tätige, ins Arztregister eingetragene approbierte Psychotherapeuten und in Krankenanstalten, deren Rechnungen der Versicherer aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen hat, wenn der Versicherungsfall nach der Benachrichtigung des Versicherungsnehmers über den Leistungsausschluss eintritt.
Sofern im Zeitpunkt der Benachrichtigung ein Versicherungsfall schwebt, besteht keine Leistungspflicht für die nach Ablauf von drei Monaten seit der Benachrichtigung entstandenen Aufwendungen;
d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger;
e) für Behandlungen durch Ehepartner, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Anhang), Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet;
f) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung;
g) für Mehrkosten einer Heilbehandlung im Ausland, sofern der Versicherte zum Zwecke der Heilbehandlung ins Ausland gereist ist. Als Mehrkosten gelten dabei die Kostenanteile der Behandlung im Ausland, die die tariflich vereinbarte Leistung für eine adäquate Behandlung in Deutschland übersteigen. Erstattet wird in jedem Fall nicht mehr als die tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.
Diese Einschränkung gilt nicht
- für Entbindungen, wenn ein Elternteil Staatsangehöriger des Aufenthaltslandes ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Staatsbürgerschaft nachweist,
- bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland, die in Deutschland nicht oder nur teilweise durchführbar gewesen wäre,
- wenn im Rahmen eines Unfalls, d. h. einer nicht planbaren Behandlung, ein ausländisches Krankenhaus die nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte darstellt.
Weitere Details zu den Leistungsausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.
Besteht auch Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, so ist der Versicherer nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben.
Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.
Weitere Details zu den Leistungsausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Provisit Come In von DR-WALTER
Auf provisit.com bieten wir kurz- und langfristige Versicherungen für Ausländer in Deutschland an. Provisit Come In haben wir extra für Ihren Aufenthalt in Deutschland entwickelt.
Wer wir sind? Wir sind die Experten für Auslandskrankenversicherungen. Seit über 60 Jahren bieten wir von DR-WALTER Versicherungen für alle Arten von Reisen an. Unser Spezialgebiet ist die Absicherung von ausländischen Besuchern.
Provisit Come In ist eine Kooperation zwischen uns und der Barmenia Krankenversicherung AG.
Seit 2011 erhalten wir jedes Jahr das TÜV-Siegel „Geprüfte Service-Qualität“, welches unsere hohe Service-Qualität bestätigt. Über 99 % unserer Kunden geben uns seit Jahren Bestnoten für unsere Versicherungen und unseren Service.
