provisit come in
Krankenvollversicherung für internationale Fachkräfte
- Umfassender Schutz für Fachkräfte und Selbstständige
- Aus dem Ausland abschließbar
- Schnelle Antragsprüfung und Online-Abschluss
- Anerkannt für Aufenthaltstitel bis 5 Jahre
Für wen ist Provisit Come In?
- Internationale Arbeitnehmer in Deutschland
- Selbstständige, Freelancer und digitale Nomaden
- Fachkräfte mit Chancenkarte
- Fachkräfte mit der Blauen Karte EU
- Jobseeker
- Work Experience in Deutschland
- Angehörige
Provisit Come In ist eine substitutive private Krankenvollversicherung für internationale Fachkräfte in Deutschland (§ 146 VAG, § 193 Absatz 3 VVG). Sie bietet umfassenden Krankenversicherungsschutz zu einer günstigen Prämie.
Ob Visa‑Antrag, befristeter Aufenthalt oder der Start in ein neues berufliches Kapitel: Provisit Come In bietet Ihnen einen umfassenden, verlässlichen Schutz – mit flexiblen Laufzeiten und einfachem Abschluss auch aus dem Ausland.
Im Vergleich zu anderen Anbietern überzeugt Provisit Come In besonders durch günstige Beiträge und maximale Flexibilität – auch als Anschlussversicherung nach anderen Incoming‑Tarifen. Für Einzelpersonen, Gründer, bei Familiennachzug und Bewerber für die Blau Karte EU sowie die Chancenkarte ist Provisit Come In die Versicherungslösung für einen reibungslosen Start in Deutschland.
Mit Provisit Come In können Sie sich bis zu 60 Monate in Deutschland und in ganz Europa versichern. Aber auch nach Ablauf der Höchstversicherungsdauer sind Sie abgesichert, denn dann erfolgt automatisch der Eintritt in einen unbefristeten Tarif. Eine weitere Besonderheit von Provisit Come In: Es gibt kein Höchstalter für den Abschluss - Sie können sich selbst und Ihre mitreisenden Angehörigen also unabhängig vom Alter versichern.
Darum ist Provisit Come In ideal für ...
Internationale Arbeitnehmer müssen sich in Deutschland sofort krankenversichern. Liegt ihr Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, können sie zwischen GKV und PKV wählen. Die GKV wird in diesem Fall oft sehr teuer, da sich die Beiträge am Einkommen orientieren. Die PKV bietet hier meist ein besseres Preis‑Leistungs‑Verhältnis, was in internen Beratungshinweisen bestätigt wird.
Provisit Come In ist für diese Gruppe ideal: Der Tarif ist eine vollwertige PKV‑Lösung, bietet umfassenden Schutz, ist deutlich günstiger als eine normale PKV oder die GKV bei hohem Einkommen und erfüllt alle Anforderungen für Visa und Aufenthaltstitel. Gleichzeitig ist er flexibel abschließbar – auch schon vor der Einreise – und damit perfekt für hochqualifizierte Fachkräfte über der JAEG.
Für selbstständige Tätigkeiten existieren spezifische nationale Visa (z. B. Visum zur Selbstständigkeit). Voraussetzung ist u. a. der Nachweis eines tragfähigen Geschäftsmodells, ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt sowie einer vollständigen Krankenversicherung (keine Touristen‑ oder Reiseversicherung). Provisit Come In erfüllt diese Vorgaben, da es eine vollwertige private Krankenversicherung ist, die ausdrücklich für längerfristige Aufenthalte zugelassen ist und eine sichere, visakompatible Absicherung für Selbstständige bietet.
Die sogenannte Chancenkarte erlaubt qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern, für bis zu 12 Monate nach Deutschland einzureisen, um vor Ort eine Arbeitsstelle zu suchen (§ 20a AufenthG).
Welche Voraussetzungen gelten für die Chancenkarte?
Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen Antragsteller mehrere Bedingungen erfüllen. Dazu zählen:
- ein staatlich anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss
- ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Sprachkenntnisse auf mindestens Deutsch A1 oder Englisch B2
Wie viel Geld muss nachgewiesen werden?
Während des Aufenthalts müssen monatlich mindestens 1.091 € zur Verfügung stehen. Für ein ganzes Jahr ergibt sich daraus ein erforderlicher Gesamtbetrag von 13.092 €.
Wenn die Chancenkarte für einen kürzeren Zeitraum beantragt wird, reduziert sich der notwendige Nachweis entsprechend. Beispiel:
- 6 Monate Aufenthalt → 6.546 € erforderlich
Ist eine Krankenversicherung notwendig?
Ja, für die Visumerteilung ist eine gültige Krankenversicherung verpflichtend. Diese muss den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland entsprechen.
Welche Versicherungen sind geeignet?
- Provisit Come In: Eine umfassende Krankenversicherung, die alle Anforderungen erfüllt und einen vollständigen Versicherungsschutz während des Aufenthalts bietet.
- Provisit Educare24 (XL-Tarif): Eine kostengünstigere Alternative mit soliden Leistungen, die von vielen deutschen Auslandsvertretungen akzeptiert wird.
Wenn jedoch ein besonders umfangreicher Versicherungsschutz gewünscht ist oder spezielle Vorgaben der Botschaft erfüllt werden müssen, ist eine leistungsstärkere Vollversicherung die bessere Wahl.
Die Blaue Karte EU ist ein beliebter Aufenthaltstitel für Akademikerinnen und Akademiker aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen (§ 18g AufenthG).
Welche Voraussetzungen gelten für die Blaue Karte EU? Um die Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Antragsteller mehrere Bedingungen erfüllen. Dazu zählen:
- ein anerkannter Hochschulabschluss oder ein vergleichbarer tertiärer Abschluss (mindestens ISCED-Stufe 6)
- ein konkretes Jobangebot in Deutschland mit einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten
- ein Bruttojahresgehalt von mindestens 50.700 Euro (2026) – in Mangelberufen ab 45.934,20 Euro
Welche Gehaltsschwelle gilt für mich? Das erforderliche Mindestgehalt hängt vom Beruf ab. Für die meisten Berufe gilt die allgemeine Grenze von 50.700 Euro brutto pro Jahr. Für Mangelberufe – darunter MINT-Fachkräfte, Ärzte, IT-Spezialistinnen und -Spezialisten, Ingenieure sowie Lehr- und Pflegekräfte – liegt die Schwelle bei 45.934,20 Euro. Für Berufseinsteiger, deren Abschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt, gilt ebenfalls dieser niedrigere Wert.
Ist eine Krankenversicherung notwendig? Ja, für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist eine gültige Krankenversicherung verpflichtend.
Ist Provisit Come In die richtige Versicherung für mich?
In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherung: die staatliche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Wer als Arbeitnehmer mehr als 77.400 Euro brutto pro Jahr verdient, kann frei entscheiden, welche Art von Krankenversicherung er abschließt.
Liegt Ihr Gehalt über dieser Grenze, ist Provisit Come In die passende Wahl. Es handelt sich um eine private Krankenvollversicherung speziell für internationale Fachkräfte in Deutschland. Sie erfüllt alle behördlichen Anforderungen für den Aufenthaltstitel und kann bereits vor der Einreise aus dem Ausland abgeschlossen werden.
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche erlaubt bis zu 6 Monate Aufenthalt zur Jobsuche. Erforderlich sind ein Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, ausreichende finanzielle Mittel und – besonders wichtig – eine Kranken‑ bzw. Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 € Deckung für den gesamten Aufenthalt. Provisit Come In erfüllt die Anforderungen, da es als vollwertige Krankenversicherung für nationale Visa anerkannt ist und den benötigten umfassenden Versicherungsschutz bereitstellt – ohne Einschränkungen bei Erwerbstätigkeit oder Aufenthaltsdauer.
Für Work‑Experience‑Aufenthalte in Deutschland – etwa Praktika, Trainingsprogramme oder berufliche Qualifizierungen – benötigen Teilnehmende aus Nicht‑EU‑Ländern meist ein nationales Training/Internship‑Visum (D‑Visum). Dieses setzt ausreichende finanzielle Mittel und eine gültige, vollwertige Krankenversicherung ab Einreise voraus, die den gesamten Aufenthalt abdeckt. Provisit Come In erfüllt diese Anforderungen vollständig: Der Tarif ist eine sofort nutzbare, behördlich anerkannte Kranken‑Vollversicherung und bietet damit idealen Schutz für internationale Bewerber, die in Deutschland praktische Berufserfahrung sammeln möchten.
Familienangehörige – sowohl Partner als auch Kinder – können unkompliziert über Provisit Come In mitversichert werden. Die Versicherung kann ab Einreise gelten oder auch erst abgeschlossen werden, wenn Angehörige später nach Deutschland nachziehen. Kinder profitieren von deutlich günstigeren Prämien. Die vollwertige Krankenvollversicherung erfüllt alle behördlichen Anforderungen für Visum und Aufenthaltstitel und bietet einen sicheren, sofort anerkannten Schutz für die gesamte Familie.
Provisit Come In im Überblick
Hat sich Ihre Adresse geändert? Möchten Sie einen Schaden einreichen oder Ihren Vertrag kündigen? Das ist schnell erledigt:
Provisit Come In Beiträge und Leistungen
ab 150,00 € pro Monat
- Krankenversicherung
- Ambulante ärztliche Heilbehandlungen
- Stationäre Heilbehandlung
- Arznei- und Verbandmittel
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schwangerschaft / gesetzliche Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen
- Entbindung *
- Leistungen durch Hebammen und Entbindungspfleger
- Psychotherapeutische Behandlung: 75 %*
- Heil- und Hilfsmittel
- Brille/Kontaktlinsen: bis 100 €, alle 2 Jahre
- Ambulante Transporte
- Häusliche Krankenpflege
- Zahnbehandlung und Prophylaxe: 100 % (500 €/Versicherungsjahr), darüber hinaus 50 %*
- Zahnersatz und Kieferorthopädie: 50 % (500 €/Versicherungsjahr)*
- Zahnersatz aufgrund eines Unfalls: 100 % (2.500 € innerhalb von zwei Versicherungsjahren)*
- Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person im Heimatland
- Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten: 30.000 €
- Anschlussheilbehandlung
- Ambulante Rehabilitation
- Krankenhaustagegeld: 30 € ab dem 15. Tag
- Genesungsgeld: 1.500 € nach stationärer Heilbehandlung (pro Versicherungsfall)
- * Wartezeit: 8 Monate
- Stationäre Hospizleistung
- Pflegeversicherung
- Ambulante und stationäre Tages- und Nachtpflege
- Vollstationären Pflege
- Verbesserungen des Wohnumfeldes
- Pflegekurse
- Zahlung von Pflegegeld
- Pflegehilfsmittel (leihweise)
- Krankenversicherung
- Personen bis 45 Jahre: 150,00 €
- Personen bis 59 Jahre: 166,00 €
- Personen ab 60 Jahre: 650,00 €
- Kinder bis 17 Jahre: 99,00 €
- Zuzüglich Pflegeversicherung
- Personen ab 18 Jahre: ab 45,71 €
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Verbraucherinformationen.
Weitere Informationen zu Provisit Come In
Leistungsausschlüsse klipp und klar
a) für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind;
Bei Kriegsereignissen besteht nur für solche Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle keine Leistungspflicht, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen verursacht worden sind.
Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu den Kriegsereignissen.
Für Wehrdienstbeschädigungen, die nach Versicherungsbeginn eintreten, wird unter Beachtung von Absatz 3 geleistet.
b) für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen;
c) für Behandlung durch Ärzte, Hebammen bzw. Entbindungspfleger sowie in eigener Praxis tätige, ins Arztregister eingetragene approbierte Psychotherapeuten und in Krankenanstalten, deren Rechnungen der Versicherer aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen hat, wenn der Versicherungsfall nach der Benachrichtigung des Versicherungsnehmers über den Leistungsausschluss eintritt.
Sofern im Zeitpunkt der Benachrichtigung ein Versicherungsfall schwebt, besteht keine Leistungspflicht für die nach Ablauf von drei Monaten seit der Benachrichtigung entstandenen Aufwendungen;
d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger;
e) für Behandlungen durch Ehepartner, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Anhang), Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet;
f) für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung;
g) für Mehrkosten einer Heilbehandlung im Ausland, sofern der Versicherte zum Zwecke der Heilbehandlung ins Ausland gereist ist. Als Mehrkosten gelten dabei die Kostenanteile der Behandlung im Ausland, die die tariflich vereinbarte Leistung für eine adäquate Behandlung in Deutschland übersteigen. Erstattet wird in jedem Fall nicht mehr als die tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.
Diese Einschränkung gilt nicht
- für Entbindungen, wenn ein Elternteil Staatsangehöriger des Aufenthaltslandes ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die Staatsbürgerschaft nachweist,
- bei einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Ausland, die in Deutschland nicht oder nur teilweise durchführbar gewesen wäre,
- wenn im Rahmen eines Unfalls, d. h. einer nicht planbaren Behandlung, ein ausländisches Krankenhaus die nächstgelegene geeignete Behandlungsstätte darstellt.
Weitere Details zu den Leistungsausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.
Besteht auch Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung, auf eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge, so ist der Versicherer nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, welche trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben.
Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.
Weitere Details zu den Leistungsausschlüssen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Was tun im Versicherungsfall?
Was muss man eigentlich tun, wenn man als Gast aus dem Ausland während seines Aufenthaltes in Deutschland tatsächlich krank wird? Was tun bei einem medizinischen Notfall? Und vor allem: Was muss man tun, damit die Versicherung die Behandlung bezahlt? Diese Fragen beantworten wir in unserer Übersicht "Ablauf im Schadensfall".
Provisit Come In von DR-WALTER
Auf provisit.com bieten wir kurz- und langfristige Versicherungen für Ausländer in Deutschland an. Provisit Come In haben wir extra für Ihren Aufenthalt in Deutschland entwickelt.
Wer wir sind? Wir sind die Experten für Auslandskrankenversicherungen. Seit über 60 Jahren bieten wir von DR-WALTER Versicherungen für alle Arten von Reisen an. Unser Spezialgebiet ist die Absicherung von ausländischen Besuchern.
Provisit Come In ist eine Kooperation zwischen uns und der Barmenia Krankenversicherung AG.
Seit 2011 erhalten wir jedes Jahr das TÜV-Siegel „Geprüfte Service-Qualität“, welches unsere hohe Service-Qualität bestätigt. Über 99 % unserer Kunden geben uns seit Jahren Bestnoten für unsere Versicherungen und unseren Service.
