Krankenversicherung für Chancenkarte
Wir informieren zur "Chancenkarte", das Visum für Arbeitssuchende aus Drittstaaten, und geben Empfehlungen zur richtigen Krankenversicherung.

Neuer Aufenthaltstitel: Chancenkarte
Seit dem 1. Juni 2024 gibt es in Deutschland die "Chancenkarte". Dabei handelt es sich um eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger. Mit der Chancenkarte dürfen sich diese ein Jahr lang in Deutschland aufhalten, um eine Arbeitsstelle zu finden.
Nicht zu verwechseln: Es gibt bereits einen Aufenthaltstitel zu diesem Zweck, das "Visum zur Arbeitssuche". Die Hürden zur Erlangung sind bei der Chancenkarte allerdings etwas niedriger als beim Visum zur Arbeitssuche. Details zur Erteilung der Chancenkarte finden Sie hier.
Um weitere Verwechslungen auszuschließen sei auch noch die "Blaue Karte" erwähnt. Das ist ebenfalls ein Visum, das die Jobsuche in Deutschland erleichtern soll. Die Blaue Karte richtet sich aber ausschließlich an ausländische Akademiker mit Hochschulabschluss.
Wer braucht die Chancenkarte?
Die Chancenkarte ist für alle Personen, die aus einem Drittstaat kommen, das heißt, aus einem Land, das nicht zur Europäischen Union (EU), zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehört. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich Großbritannien, Nordirland und USA.
Die Chancenkarte dient ausschließlich zum Zweck der Jobsuche. Andere Arten von Deutschland-Aufenthalten, z. B. touristische Reisen, Familienbesuche, Studium oder Sprachkurse deckt diese Visumsform nicht ab.
Welche Krankenversicherung braucht man für den Antrag der Chancenkarte?
Bei Ihrem Antrag auf die Chancenkarte müssen Sie eine private Krankenversicherung nachweisen, die folgende Bedingungen erfüllt:
- Die Krankenversicherung muss in ganz Europa gültig sein, genauer gesagt, in allen Schengen-Staaten
- Sie muss eine Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro aufweisen
- Sie muss für die gesamte voraussichtliche Dauer des Deutschland-Aufenthaltes gültig sein
- Der Leistungumfang der Krankenversicherung muss dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen
Provisit Educare24 ist die richtige Versicherung für die Chancenkarte
Die Chancenkarte wird in der Regel für eine Dauer von einem Jahr ausgestellt, kann aber unter bestimmten Umständen um zwei weitere Jahre verlängert werden. Mit unserer privaten Krankenversicherung Provisit Educare24 sind Sie in jedem Fall bestens vorbereitet: Provisit Educare24 kann bis zu 4 Jahre lang abgeschlossen werden und entspricht dem Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Visumsbehörden verlangen eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro. Auch diese Anforderung übertrifft Provisit Educare24: die Deckungssumme ist unbegrenzt.
Selbstverständlich erfüllt Provisit Educare24 auch die Anforderung an das Gebiet der Gültigkeit. Provisit Educare24 ist nicht nur in Deutschland gültig, sondern im gesamten Schengen-Raum. Und auch hier leistet Provisit Educare24 mehr als die Anforderungen: Für einen nachweisbar maximal sechswöchigen Aufenthalt besteht während der Vertragsdauer weltweiter Schutz, auch im Heimatland.
Sie erhalten sofort nach dem Abschluss per E-Mail die Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei den Behörden.
(Stand Juni 2024)