Krankenversicherungen für Ausländer in Deutschland

Provisit Visum Auslandskrankenversicherung für Ausländer in Deutschland

ab

1,10 €

pro Tag

provisit visum
Auslandskrankenversicherung für
  • Besucher mit Schengen-Visum
  • Touristen
  • Geschäftsreisende / Messebesucher
Provisit Germany Auslandskrankenversicherung für Ausländer in Deutschland

ab

38,50 €

pro Monat

provisit germany
Auslandskrankenversicherung für
  • Ausländische Gäste
  • Pflegekräfte
  • Saisonale Fachkräfte
Provisit Educare24 Auslandskrankenversicherung für Ausländer in Deutschland

ab

33,00 €

pro Monat

provisit educare24
Auslandskrankenversicherung für
  • Schüler / Sprachschüler
  • Praktikanten
  • Kollegiaten
Provisit Student Krankenvollversicherung für ausländische Studenten

ab

79,00 €

pro Monat

provisit student
Krankenvollversicherung für
  • Studierende
  • Austauschstudenten
  • Graduierende
Provisit Science Krankenvollversicherung für ausländische Akademiker

ab

79,00 €

pro Monat

provisit science
Krankenvollversicherung für
  • Gastwissenschaftler
  • Postdocs / Doktoranden
  • Stipendiaten

Schwierigkeiten zu entscheiden, welche Krankenversicherung die richtige für Sie ist? Benutzen Sie einfach unseren Versicherungsfinder!

Zusätzliche Versicherungen für ausländische Gäste und Besucher in Deutschland:

DR-WALTER Blocked Account
Blocked Account - deutsches Sperrkonto für ausländische Studenten

Das behördlich anerkannte Sperrkonto für Deutschland

Nur 49,00 € 
plus 5,00 € / Monat

DR-WALTER Public Health
Public Health gesetzliche Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

Gesetzliche Krankenversicherung
für Ausländer in Deutschland

ab 120,34 € pro Monat für Studenten

DR-WALTER Protect
Protect Versicherungspaket für ausländische Studenten

Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherung in Kombination mit Provisit Student oder Science

ab 6,60 € pro Monat

Grant Health Insurance

Krankenvollversicherung für ausländische Stipendiaten in Deutschland

ab 156,41 € pro Monat

DR-WALTER Free Travel
Free Travel kostenlose Reisekrankenversicherung für ausländische Studenten

Reisekrankenversicherung für den Visumsantrag

Kostenlos

DR-WALTER Liability
Liability Haftpflichtversicherung für Studenten, Praktikanten und Au-pairs

Zusätzliche Sicherheit mit einer 
Haftpflichtversicherung 
nur 5 € pro Monat

Die richtige Krankenversicherung für Ihren Deutschland-Aufenthalt

Egal, ob Sie als Tourist, Student, Geschäftsreisender oder im Rahmen eine Work & Travel-Programms nach Deutschland kommen: Sie sollten, und müssen in einigen Fällen, eine ausreichende Krankenversicherung abschließen, die bestimmte Bedingungen erfüllt. Welche Bedingungen das genau sind, hängt hauptsächlich von drei Dingen ab:

  • Das Land, aus dem Sie kommen
  • Was Sie in Deutschland tun möchten (und wie lange)
  • Ihre persönlichen Lebensumstände (z. B. Alter oder Familienstand)

Wenn Sie aus einem außereuropäischen Land kommen, brauchen Sie in den meisten Fällen ein Visum. Das Visum müssen Sie bei der Botschaft in Ihrem Land beantragen. Für den Antrag benötigen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung.

Je nachdem, was Sie in Deutschland tun möchten, brauchen Sie ebenfalls diesen Nachweis. Wenn Sie beispielsweise in Deutschland studieren möchten, müssen Sie bei der Einschreibung an der Universität auch eine Krankenversicherungs-Bescheinigung vorlegen. 

In welchen Fällen brauchen Sie als Ausländer in Deutschland eine private Krankenversicherung? Und welche unserer privaten Krankenversicherungen sind für welche Fälle zu empfehlen?

Private Krankenversicherung für Aufenthalte bis 2 Jahre

Wenn Sie nach Deutschland kommen wollen, um Familie oder Freunde zu besuchen, Urlaub machen möchten, oder aus anderen privaten Gründen, und Ihr Aufenthalt nicht länger dauert als 6 Monate, empfehlen wir Ihnen unsere private Krankenversicherung Provisit Visum.

Falls Sie sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten wollen und Ihr Aufenthalt private Hintergründe hat, wie der längere Besuch der Familie, oder Sie zeitlich befristet in Deutschland arbeiten möchten, ist Provisit Germany das richtige Angebot für Sie. Provisit Germany ist eine private Krankenversicherung für Aufenthalte bis 2 Jahre.

Private Krankenversicherung für Aufenthalte mit Bildungs- und Ausbildungshintergrund

Provisit Educare24 ist die ideale private Krankenversicherung, wenn bei Ihrem Deutschland-Aufenthalt eine Form von Bildung oder Ausbildung im Mittelpunkt steht, z. B. Sprachschule, Austauschprogramm, Praktikum, Kollegiat oder Studienvorbereitung. Beachten Sie bitte: Hierzu zählen nicht Studium oder Tätigkeiten als Gastwissenschafter, Doktorand oder Stipendium.

Für den Aufenthalt als eingeschriebener Student in Deutschland haben wir die private Krankenversicherung Provisit Student im Programm. Provisit Student eignet sich besonders für ausländische Studenten ab 30 Jahren. Für ausländische Studenten unter 30 empfehlen wir DR-WALTER Public Health, eine Kombination aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung.

Gastwissenschafter, Doktoranden oder Stipendiaten aus dem Ausland können sich mit Provisit Science versichern, sofern keine Vorerkrankungen bzw. chronische Erkrankungen vorliegen. Ist das der Fall, ist Grant Health Insurance die richtige Versicherung für Sie, denn deren Abschluss erfordert keine Gesundheitsprüfung.

Ja, das geht ohne Weiteres. Oft schließen ausländische Gäste und Besucher die Krankenversicherung für ihren Aufenthalt in Deutschland nicht selbst ab, sei es aufgrund von Sprachhürden oder wegen mangelnder Kenntnis des deutschen Krankenversicherungs-Systems und des Marktangebots.

In diesen Fällen übernehmen die Au-pair-Gastfamilie, die Verwandten in Deutschland oder die einladende Organisation, wie z. B. die Universität, den Abschluss der Versicherung für den ausländischen Besucher. Natürlich muss ebenfalls ein Erwachsener den Versicherungsvertrag abschließen, wenn Kinder versichert werden sollen.

Hierzu gibt es in der Fachsprache die Begriffe "Versicherungsnehmer" und "Versicherter". Der Versicherungsnehmner ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und unterschreibt. Diese Person kann, aber muss nicht, identisch sein mit dem Versicherten: das ist die Person, die versichert ist.

Wundern Sie sich also nicht, wenn Sie beim Online-Abschluss gefragt werden, ob der "Versicherungsnehmer" und der "Versicherte" die gleiche Person sind. Der Grund dafür ist, dass wir auf diese Weise unseren Kunden ermöglichen, die Krankenversicherung in Vertretung für ausländische Gäste und andere Personen abzuschließen.

Wichtig zu wissen: In der Regel kann nur der Versicherungsnehmer den Vertrag ändern oder vorzeitig beenden, nicht der Versicherte. Es können allerdings individuelle Vereinbarungen hierzu getroffen werden, die es auch dem Versicherten erlauben, den Vertrag zu ändern.

Versicherungsunternehmen verwenden "Incoming" und "Outgoing", um zu unterscheiden, ob es sich bei einer Krankenversicherung um eine Police für ausländische Gäste handelt, die aus dem Ausland einreisen möchten, oder um eine Versicherung für Personen, die vorhaben, ins Ausland zu reisen. Der Begriff "Ausland" bezieht sich dabei in der Regel auf alle Ländern außer auf dasjenige, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.

Da wir ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland sind, bezeichnen wir alle Versicherungsverträge, die ausländische Gäste in Deutschland abschließen, als "Incoming-Versicherung". Dazu gehören beispielsweise Au-pairs, Studenten aus dem Ausland und Deutschland-Touristen. Braucht ein deutscher Staatsbürger eine Krankenversicherung für seinen Urlaub oder seinen Auslandsaufenthalt, reden wir von "Outgoing-Versicherung".

Dem ausländischen Gast stehen hauptsächlich die folgenden vier Optionen zur Verfügung, wenn es um die Krankenversicherung in Deutschland geht:

1. Die bereits vorhandene Krankenversicherung in Ihrem Heimatland

Fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach, ob diese auch Reisen nach Deutschland abdeckt. Wenn Sie aus einem europäischen Land stammen, ist das in der Regel der Fall. Informieren Sie sich aber auch bezüglich der Einschränkungen des Versicherungsschutzes im Ausland und schließen Sie, falls erforderlich, eine Auslandskrankenversicherung zur zusätzlichen Absicherung ab.

2. Die Auslandskrankenversicherung

Falls Sie keine oder keine in Deutschland gültige Krankenversicherung haben, und ihr Aufenthalt in Deutschland nur vorübergehend ist, ist die Auslandskrankenversicherung die richtige Wahl. Falls Sie für Ihren Aufenthalt ein Visum benötigen, achten Sie darauf, dass die Auslandskrankenversicherung von Visumsbehörden anerkannt wird.

Wir empfehlen Provisit Visum für Deutschland-Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu 180 Tagen. Für Aufenthalte bis zu 2 Jahren ist Provisit Germany der ideale Krankenschutz. Natürlich werden beide Versicherungen von allen Visumsbehörden anerkannt. Sollte es zu Problemen mit Ihrem Visumsantrag kommen, egal aus welchen Gründen, bekommen Sie garantiert Ihr Geld zurück, ohne zusätzliche Gebühren.

3. Die gesetzliche Krankenversicherung

Einige Arten von Aufenthalten in Deutschland setzen eine Krankenvollversicherung voraus. Anders als die Auslandskrankenversicherung, die einen vorübergehenden Versicherungsschutz bietet, ist eine Krankenvollversicherung dazu da, langfristigen Krankenschutz zu leisten. Deshalb fordern die meisten deutschen Universitäten für die Einschreibung den Nachweis einer Krankenvollversicherung. Auch für einen Vollzeitjob benötigt der ausländische Gast üblicherweise eine Krankenvollversicherung.

Es gibt zwei Formen von Krankenvollversicherungen in Deutschland: die gesetzliche und die private. Die meisten Menschen in Deutschland sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Es kommt hier natürlich auf den Einzelfall an, aber grundsätzlich empfehlen wir die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, wenn eine Krankenvollversicherung erforderlich ist.

4. Die private Krankenvollversicherung

Viele Gäste aus dem Ausland können oder möchten nicht Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse werden, brauchen aber dennoch eine Krankenvollversicherung für ihr Studium oder ihre Arbeitsstelle. Für diese Fälle gibt es die private Krankenvollversicherung.

Wir haben sowohl die gesetzliche Krankenversicherung im Programm, DR-WALTER Public Health, als auch die private Krankenvollversicherungen Provisit Student für Studenten und Provisit Science für Gastwissenschaftler und Stipendiaten.

Private Incoming-Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, substitutive Krankenvollversicherung - wie soll man als Laie bei diesen ganzen Fachbegriffen durchblicken? Gerade für unsere ausländischen Gäste kann das alles verwirrend sein. Unser Versicherungsfinder kann helfen: Er zeigt Ihnen, welche grundsätzlichen Versicherungs-Möglichkeiten Sie als ausländischer Besucher haben. Beachten Sie bitte, dass unser Quickguide kein Ersatz für eine persönliche, individuelle Beratung ist. Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie unsere Service-Seite oder kontaktieren Sie uns.

Unsere Provisit Versicherungen bieten Ihnen auch Schutz bei Corona-Infektionen, wenn sie nach Vertragsbeginn neu und akut auftreten.  

Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt aufgrund des Coronaviruses nicht antreten können, ist eine Stornierung der Versicherung oder eine Änderung Ihres Reisezeitraums vor Versicherungsbeginn möglich. 

Antworten auf weitere Fragen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Coronavirus. Wir helfen Ihnen aber auch gerne persönlich: Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Der Unterschied zwischen der Auslandskrankenversicherung und der Krankenvollversicherung besteht im allgemeinen Zweck dieser Krankenversicherungen. Die Auslandskrankenversicherung ist hauptsächlich dazu da, den Reisenden mit einem grundsätzlichen Versicherungsschutz zu versorgen, wie z. B. sofortige ärztliche Behandlung in Notfällen oder Krankenrücktransport. Was eine Auslandskrankenversicherung in der Regel nicht abdeckt sind gesundheitserhaltende Maßnahmen und sonstige nicht dringend notwendige Behandlungen wie Zahnersatz. 

Die Auslandskrankenversicherung ist als vorübergehender Schutz für Gäste aus dem Ausland gedacht, während eine Krankenvollversicherung die Aufgabe hat, sowohl dringend notwendige als auch gesundheitserhaltende Maßnahmen abzudecken, um die Gesundheit des Versicherten langfristig sicher zu stellen. Die Krankenvollversicherung ist also nicht für Gäste gedacht, sondern für Personen, die im jeweiligen Land leben.

Gesetzliche und private Krankenvollversicherungen

Grob gesagt: Die Auslandskrankenversicherung ist für Gäste aus dem Ausland, die Krankenvollversicherung ist für Einheimische. Krankenvollversicherungen gibt es als gesetzliche und als private Krankenversicherungen. Die meisten Menschen in Deutschland sind über eine gesetzliche Krankenkasse versichert.

Üblicherweise schützt die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur im Heimatland, sondern auch während Auslandsaufenthalten. Das aber nur eingeschränkt. Hier gilt die Faustregel: Die Gesetzliche zahlt nur das, was sie auch im Heimatland zahlen würde. Ein Krankenrücktransport zurück ins Heimatland zählt beispielsweise nicht dazu. Deshalb schließen viele Menschen zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung ab.

Aber auch der Zweck der Reise spielt bei der Auswahl eine Rolle. In der Regel gilt: Für kürzere Aufenthalte, z. B. Urlaubsreisen oder Besuche von Verwandten in Deutschland reicht eine Auslandskrankenversicherung aus. Für längere Aufenthalte zu akademischen Zwecken, z. B. für ein Studium oder für eine Tätigkeit als Gastwissenschaftler, bräuchten Sie eher eine Krankenvollversicherung. Unser Versicherungsfinder kann Ihnen bei der Auswahl helfen.

Unsere PROVISIT Auslandskrankenversicherung finden Sie jetzt unter dem Namen Provisit Germany. Nur der Name hat sich geändert, Preis und Qualität nicht. Provisit Germany ist eine private Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher. Sie eignet sich bestens für Familienbesuche, Aufenthaltsverlängerungen, saisonale Jobs und andere Aufenthalte mit einer Höchstdauer von 2 Jahren. Der große Vorteil von Provisit Germany: Man kann sie bis zu 12 Monaten nach Einreise abschließen. Somit ist sie ideal als Anschlussversicherung. Hier geht es zu Provisit Germany.

Wenn Sie aus einem Land kommen, das mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (die Liste dieser Länder finden Sie hier), stehen die Chancen gut, dass Ihre Heimat-Krankenversicherung problemlos in Deutschland anerkannt wird. Sie sollten sich aber vor Ihrem Deutschland-Aufenthalt bei Ihrer Krankenversicherung diesbezüglich informieren.

Es gibt allerdings ein Problem: Gesetzliche Krankenversicherungen zahlen nur für Behandlungen und Medikamente, für die sie auch in Ihrem Heimatland zahlen würden, und zwar nach dem gesetzlich festgelegten Kostensätzen. Das bedeutet:

1. Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Behandlung oder Medikamente benötigen, die in Deutschland teurer sind als in Ihrem Heimatland, zahlt Ihre Krankenversicherung nur den Betrag, den sie laut den festgelegten Kostensätzen in Ihrem Heimatland zahlen muss. Den Rest dieser Kosten müssen Sie selbst bezahlen.

2. Wenn Sie während Ihres Deutschland-Aufenthaltes derart erkranken oder verletzt werden, dass Sie ins Krankenhaus müssen, brauchen Sie eventuell einen medizinischen Krankenrücktransport in Ihr Heimatland. Den zahlt Ihre Krankenversicherung in keinem Fall. Den müssten Sie dann aus eigener Tasche zahlen. So ein Krankenrücktransport kann zehntausende Euro kosten.

Deshalb empfehlen wir: Auch wenn Ihre Heimat-Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird, schließen Sie am besten eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab, um auf Nummer Sicher zu gehen.

 

In Deutschland gibt es die gesetzlichen Krankenversicherungen, auch "gesetzliche Krankenkassen" genannt. Das Wort "gesetzlich" bezieht sich dabei auf die Pflicht dieser Krankenkassen, für die Gesundheit der Mitglieder zu sorgen, und zwar durch einen Leistungskatalog, der ebenfalls gesetzlich geregelt ist.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland funktioniert nach dem Solidar-Prinzip. Das bedeutet, alle zahlen gemeinsam in einen Topf ein, aus dem die Behandlungen für alle bezahlt werden. Egal, ob jemand öfter gesundheitlich behandelt werden muss als andere oder nicht, alle zahlen den gleichen Beitrag.

Das bedeutet aber auch, dass Menschen, die aus der gesetzlichen Krankenkasse ausgetreten sind, um beispielsweise eine private Krankenversicherung abzuschließen, in der Regel nicht wieder der gesetzlichen Krankenkasse beitreten können, weil sie in der Zeit, in der sie nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, nicht in den gemeinsamen Topf eingezahlt haben. 

Gäste aus dem Ausland können unter bestimmten Bedingungen einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse beitreten, beispielsweise wenn sie in Deutschland studieren oder arbeiten. Ob Sie eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abschließen können oder sollten, erfahren Sie in unserem Quickguide.

Auslandskrankenversicherung oder Krankenvollversicherung: Wir haben beides!

Wollen Sie Deutschland als Tourist oder Geschäftsreisender besuchen, raten wir Ihnen dringend, ebenfalls eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Wenn Sie aus einem außereuropäischen Land kommen, sind Sie ohnehin dazu verpflichtet. Aber auch, wenn Sie aus einem europäischen Land zu uns kommen, und die Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland mitbringen, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen.

Grund: Ihre Krankenversicherung zahlt nur für Dinge, für die sie auch zuhause zahlen würde. Dazu zählt beispielsweise nicht der Krankenrücktransport, der nötig werden kann, wenn Sie während Ihres Deutschland-Aufenthaltes krank werden oder verletzt werden.

Den müssten Sie dann selbst bezahlen, und der kostet sehr viel Geld. Warum dieses Risiko eingehen, wenn Sie es für nur 1,10 € pro Reisetag vermeiden können mit unserer Provisit Visum?

Ähnliches gilt für all unsere Provisit-Versicherungen: Wir bieten Ihnen den optimalen Versicherungs-Schutz, egal was der Grund für Ihren Deutschland-Besuch ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche unserer Versicherungen für Sie am besten geeignet ist, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns!

Gut zu wissen!

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