Befreiung von der Versicherungspflicht erklärt für ausländische Studenten
Krankenversicherung ist ein Muss in Deutschland und den meisten europäischen Ländern
In Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern gibt es die sogenannte "Versicherungspflicht". Das bedeutet: Wer nach Deutschland oder Europa einreist, muss eine Krankenversicherung haben.
Genauer gesagt geht es um die "Sozialversicherungspflicht": jede Person, die in Deutschland lebt, muss sozial abgesichert sein. Nicht nur, was die Krankenversicherung angeht, sondern auch, was die Rente angeht. Beides wird zusammengefasst mit dem Begriff "Sozialversicherungspflicht". Aber da die Rentenversicherungspflicht nur Menschen betrifft, die in Deutschland Rente beziehen werden, wollen wir uns hier auf die Krankenversicherungspflicht konzentrieren.
Für Menschen aus anderen europäischen Ländern ist die Versicherungspflicht kein Problem, denn ihre Krankenversicherung gilt in der Regel in ganz Europa, und damit auch in Deutschland. Wenn du aber aus einem "Drittstaat" kommst (das sind Länder, die nicht zur EU oder zu den Schengen-Staaten gehören), brauchst du eine in Europa anerkannte Krankenversicherung. Ohne diese Krankenversicherung bekommst du kein Visum und darfst nicht einreisen.
Gesetzliche und private Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche und die private. Die meisten Deutschen sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Obwohl die GKV nicht direkt vom deutschen Staat verwaltet wird, ist sie staatlichen Krankenversicherungen anderer Länder ähnlich. Alle Mitglieder zahlen in einen gemeinsamen Topf ein, aus dem die Arztrechnungen für alle Mitglieder bezahlt werden.
Man muss aber nicht Mitglied einer GKV sein, man kann auch eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Die Vor- und Nachteile von GKV und PKV findest du hier.
Um sich mit einer PKV versichern zu dürfen, muss man sich bei der GKV eine Erlaubnis holen. Dieser Vorgang heißt in der Versicherungssprache "Befreiung von der Versicherungspflicht".
Dein Versicherungs-Status
Ob du bei deinem Aufenthalt in Deutschland versicherungspflichtig bist, und damit einer GKV beitreten kannst, hängt davon ab, was du in Deutschland machst. In der Versicherungssprache nennt man das deinen "Status". Wenn du beispielsweise in Deutschland eine feste Arbeitsstelle hast, ist dein Status "Arbeitnehmer". Wenn du ein Studium in Deutschland beginnst, bekommst du den Status "Student".
Wenn du den Status "Student" bekommst, bist du automatisch sozialversicherungspflichtig und wirst Mitglied in einer GKV, es sei denn, du entscheidest dich für eine private Krankenversicherung. Dazu musst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Wie lässt man sich von der Versicherungspflicht befreien?
Was musst du als Student aus einem Drittstaat tun, wenn du in Deutschland studieren möchtest? Schritt 1: Du bewirbst dich um einen Studienplatz an einer deutschen Uni. Wenn das klappt, schickt dir die Uni einen Zulassungsbescheid. Jetzt hast du die Wahl, ob du dich während des Studiums gesetzlich oder privat versichern möchtest.
Wenn du dich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidest
Es gibt viele verschiedene gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland, die sogenannten "Krankenkassen". Du wählst eine davon aus und beantragst Mitgliedschaft. Dazu brauchst du:
- Zulassungsbescheid der Uni
- Kopie deines Reisepasses
- Passfoto für die Mitgliedskarte
Sobald diese Dokumente vorliegen, prüft die Krankenkasse den Antrag und sendet die Bestätigung direkt an die Universität. Das ist die sogenannte "M10-Meldung". Du musst nichts weiter tun.
Warum heißt es "M10-Meldung"? Das ist ein Kürzel, das die Krankenkasse in der Kommunikation mit der Uni benutzt. "M" steht für "Meldung", und die Zahl steht für Art der Meldung. 10 ist der Krankenversicherungsstatus des Studenten (gesetzlich oder privat), und gleichzeitig auch, dass du ordnungsgemäß versichert bist. M11 ist beispielsweise die Meldung eines Versicherungswechsels, M12 ist die Meldung eines Zahlungsverzugs der Beiträge.
Wo wir gerade von Beiträgen reden
Du solltest unbedingt dafür sorgen, dass dein Konto ausreichend gedeckt ist, damit deine Versicherungsbeiträge pünktlich gezahlt werden. Schon eine einzige Verzögerung kann dazu führen, dass du exmatrikulierst wirst. Und nicht nur das: Schließt dich die Uni aus, verlierst du deine Aufenthaltserlaubnis und musst ausreisen.
Falls du während des Studiums einmal in Geldnot gerätst und deine Beiträge nicht rechtzeitig zahlen kannst, kontaktiere sofort die Krankenkasse. Du kannst möglicherweise eine Ratenzahlung oder einen Aufschub der Zahlung bewirken.
Wenn du dich für eine private Krankenversicherung entscheidest
Als Student musst du nicht Mitglied einer Krankenkasse sein. Du hast das Recht, einer privaten Krankenversicherung beizutreten. Dann läuft die Anmeldung ein wenig anders ab. Nachdem du den Zulassungsbescheid von der Uni bekommen hast, meldest du dich bei einer beliebigen Krankenkasse, aber beantragst nicht die Mitgliedschaft, sondern die Befreiung von der Versicherungspflicht. Dazu muss man wissen: die deutschen Krankenkassen sind nicht nur Versicherungen, die Arztrechnungen zahlen. Sie sind auch offizielle Prüfbehörden und entscheiden darüber, ob du mit einer PKV versichert sein darfst oder nicht.
Für den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht musst du folgende Dokumente einreichen:
- Zulassungsbescheid der Uni
- Kopie deines Reisepasses
- Die Versicherungsbestätigung deiner PKV
Achte darauf, dass die Versicherungsbestätigung folgende Informationen enthält:
- Genaue Tarifbezeichnung
- Startdatum der Versicherung
- Zertifikat zur Vorlage bei Behörden (das ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, damit sich die Sachbearbeiter keine seitenlangen Versicherungsverträge durchlesen müssen)
Vorsicht vor der Unwiderruflichkeitsfalle!
Wir hatten oben erwähnt, dass es die Aufgabe der GKV ist, zu prüfen, ob du versichert bist. Was nur wenige wissen: Die GKV hat dabei keine Beratungspflicht! Was bedeutet das? Einfach ausgedrückt: Der GKV ist die Qualität deiner privaten Krankenversicherung völlig egal. Bei deinem Antrag auf Befreiung prüft die GKV nur, ob du eine in Deutschland und Europa gültige Krankenversicherung hast oder nicht. Ob diese Versicherung im Krankheitsfall überhaupt zahlt, wird von der GKV nicht geprüft.
Wenn du also eine private Krankenversicherung wählst, nur weil sie sehr billig ist, kannst du in die Unwiderruflichkeitsfalle tappen. Du musst wissen: Wenn du dich als Student von Versicherungspflicht befreien lässt, kannst du nicht wieder zurück in die GKV. Jedenfalls nicht, solange du Student bist. Die Entscheidung ist also unwiderruflich. Wenn du also eine Billig-Versicherung wählst, die nichts oder nur sehr wenig zahlt, wenn du krank wirst, und du die meisten Kosten selbst tragen musst, kannst du nicht in die GKV wechseln. Dann sitzt du da mit einer Versicherung, die dich monatlich Geld kostet, aber nichts bringt.
In so einer Situation wäre der Wechsel in eine bessere PKV sinnvoll und auch möglich. Aber auch dabei gibt es ein riesiges Problem: Vorerkrankungen. Wenn du deine private Versicherung wechseln willst, lehnt dich der neue Versicherer möglicherweise wegen Beschwerden ab, die du schon vor dem Wechsel hattest, oder er schließt Leistungen dafür vertraglich aus. Wenn du zum Beispiel wegen Asthma, Allergien, Rückenschmerzen etc. regelmäßig behandelt werden musst, werden die Kosten für diese Behandlungen und die Medikamente nicht vom Versicherer gezahlt.
Deshalb unsere Tipps:
- Auch wenn die GKV auf den ersten Blick nicht die preiswerteste Alternative zu sein scheint, ist sie die sicherste und langfristig günstigere. Was nutzt dir eine Billig-Versicherung, für die du zwar pro Monat weniger zahlst als für die GKV, aber wegen Selbstbehalt und Leistungsdeckelungen kaum für Behandlungen und Medikamente zahlt?
- Vor allem ist die GKV zukunftssicher: Eine Privatversicherung für Studenten hat in der Regel eine Maximallaufzeit, üblich sind 2 bis 5 Jahren. Was, wenn dein Studium länger dauert? Was, wenn du dich entschließt, in Deutschland zu bleiben? Dann ist die GKV besser, denn sie hat keine Maximallaufzeit.
- Natürlich kann die PKV trotz allem die bessere Wahl sein. Bei Studenten über 30 ist sie sogar die einzige Alternative, denn den günstigen Studententarif der GKV bekommen nur Personen unter 30. Aber wie gesagt: wähle auf keinen Fall das billigste Angebot!
Bei der Wahl der PKV solltest du auf folgende Dinge achten:
- Keine Summenbegrenzung: Der Tarif darf keine Höchstgrenzen (z. B. "maximal 30.000 Euro pro Jahr") für Behandlungen im Krankenhaus enthalten.
- Vollwertiger Schutz: Psychotherapie, Schwangerschaftsbetreuung, Zahnersatz und chronische Krankheiten dürfen nicht im Kleingedruckten ausgeschlossen sein.
- Unbegrenzte Laufzeit: Der Vertrag muss für die gesamte voraussichtliche Studiendauer gelten und darf nicht automatisch nach 12 oder 24 Monaten enden.
Was ist besser für mich? GKV oder PKV?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir hier aus Platzgründen nicht alle behandeln können. Versuche unseren Versicherungsfinder oder unseren Chatbot - den findest du rechts unten. Wenn dir beides nicht hilft, kontaktiere uns!
Stimmt es, dass privat Versicherte nie wieder in die GKV können?
Vielleicht hast du schon im Internet gelesen, dass viele Versicherungsberater davor warnen, einer PKV statt einer GKV beizutreten, weil man nicht mehr in die GKV kann, wenn man einmal privat versichert ist. Das ist prinzipiell auch korrekt - es sei denn, man wechselt den Status, den wir oben erklärt haben. Wenn sich beispielsweise dein Status von “Student” nach “Arbeitnehmer” ändert, weil du nach dem Studium eine Arbeitsstelle in Deutschland annimmst, wirst du automatisch wieder versicherungspflichtig und kommst in die GKV.
Lass dich also nicht beirren: wenn du vorhast, nach dem Studium in Deutschland zu leben und zu arbeiten, musst du nicht befürchten, nie wieder einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten zu können. Sobald dein Studenten-Status endet, kannst du in die GKV, auch wenn du während deines Studiums privat versichert warst.
Unsere Versicherungsangebote
Wir haben verschiedene Versicherungen für ausländische Studenten im Programm:
1. Die gesetzliche Studentenversicherung Provisit Student TK
Empfohlen für Studierende unter 28 Jahren oder Studierende mit Familie
- Studierende unter 28 Jahren
- Austauschstudenten
- Graduierende
2. Die private substitutive Krankenvollversicherung Provisit Study Secure
Empfohlen für Studierende zwischen 28 und 37 Jahren
- Studierende zwischen 28 und 38
- Austauschstudenten
- Graduierende
3. Die private substitutive Krankenvollversicherung Provisit Student
Empfohlen für Studierende ab 38 Jahren
- Studierende ab 38
- Austauschstudenten
- Graduierende
Lies dir die Details unserer Studentenversicherungen aufmerksam durch, und wenn du noch Fragen hast, nutze unseren Versicherungsfinder, unseren Chatbot (unten rechts) oder kontaktiere uns!