Au-pair-Kosten absetzen - Vorlage fürs Finanzamt

Wenn Sie ein Au-pair bei sich aufnehmen, können Sie einige Aufwendungen steuerlich absetzen. Dass der Staat sich an den Kosten für ein Au-pair beteiligt, hat einen einfachen Grund: Er möchte Familien finanziell entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Der deutsche Staat betrachtet die Kinderbetreuung eines Au-pairs steuerliche wie die Ausgaben für eine Kita, eine Tagesmutter oder einen Kinderhort. Selbst wenn keine Kinder im Spiel sind, fördert der Staat die Beschäftigung von Hilfen im Haushalt (§ 35a EStG). Damit soll die Schwarzarbeit bekämpft und legale Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten attraktiver gemacht werden.

Das Finanzamt unterteilt die finanziellen Aufwendungen für ein Au-pair in zwei Kategorien:

  1. Sonderausgaben für Kinderbetreuung: Wenn das Au-pair auf Ihre Kinder aufpasst. Hier ist der Abzug besonders hoch (2/3 der Kosten, bis zu 4.000 € pro Kind).
  2. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Wenn das Au-pair im Haushalt hilft (Kochen, Waschen, Aufräumen). Hier werden 20 % der Kosten direkt von Ihrer festgesetzten Einkommensteuer abgezogen.

Hier die Vorlage für eine Quittung von Au-pair-Kosten für das Finanzamt:
 

Au-pair-Kosten Quittungsvorlage PDF

 

Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG)

Dies ist für die meisten Gastfamilien der lukrativste Weg. Wenn das Au-pair primär für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren (oder Kindern mit Behinderung) zuständig ist, können Sie zwei Drittel (2/3) der Kosten als Sonderausgaben absetzen – bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 € pro Kind und Jahr.

Absetzbare Kostenbestandteile:

  • Monatliches Taschengeld: Der Regelsatz von derzeit 280 €.
  • Zuschuss zum Sprachkurs: Die verpflichtenden 70 € pro Monat.
  • Versicherungsbeiträge: Beiträge für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Au-pairs.
  • Fahrtkosten: Erstattungen für Fahrten zur Sprachschule oder wenn das Au-pair die Kinder zu Aktivitäten fährt.
  • Agenturgebühren: Einmalige Vermittlungskosten durch eine Au-pair-Agentur.

Haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG)

Falls die Kinder bereits über 14 Jahre alt sind oder das Au-pair überwiegend Aufgaben im Haushalt (Putzen, Kochen, Einkaufen) übernimmt, können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Hierbei mindern 20 % der Gesamtkosten direkt Ihre Steuerschuld (maximal 4.000 € Abzug pro Jahr).

Wichtig: Sie müssen sich entscheiden oder die Kosten aufteilen (z. B. 50 % Kinderbetreuung, 50 % Haushalt), falls beides zutrifft.

Was ist NICHT absetzbar?

Es gibt Kosten, die das Finanzamt in der Regel als "private Lebensführung" ansieht und daher nicht anerkennt:

  • Verpflegung und Unterkunft: Die Kosten für Essen und das Zimmer im Haus der Gasteltern (Sachbezüge) können normalerweise nicht steuerlich geltend gemacht werden, da ihnen kein direkter Geldfluss (Überweisung) gegenübersteht.
  • Freizeitaktivitäten: Kosten für gemeinsame Urlaube oder Ausflüge, die Sie für das Au-pair bezahlen.

Was ist die „Überweisungs-Regel“?

Die Überweisungs-Regel fasst vereinfacht zusammen, welche Au-pair-Kosten absetzbar sind und welche nicht: Absetzbar ist alles, was Sie dem Au-pair, oder Dritten, vertraglich geschuldet per Banküberweisung bezahlen.

Dazu zählt das Taschengeld des Au-pairs, der Pflichtzuschuss zum Sprachkurs oder der Fahrtkostenzuschuss. Diese zahlen Sie in der Regel direkt an das Au-pair. Wichtig, und der häufigste Fehler beim Absetzen der Au-pair-Kosten: Sie sollten das Geld unbedingt auf das Konto des Au-pairs überweisen. Barzahlung mag das Finanzamt überhaupt nicht, auch nicht mit schriftlicher Bestätigung durch das Au-pair.

Tragen Sie bei jeder Überweisung einen eindeutigen Verwendungszweck ein. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, überweisen Sie die Posten (Taschengeld, Sprachkurs, Fahrtkosten) einzeln, oder schlüsseln Sie die Zahlung im Verwendungszweck auf nach dem Muster „Taschengeld 280,00 / Sprachkurs 70,00 / Fahrtkosten 49,00“. Nur „Au-pair-Kosten“ als Verwendungszweck macht den Sachbearbeiter nicht glücklich.

Zahlungen an Dritte

Auch das Geld, das Sie nicht direkt an das Au-pair zahlen, können Sie absetzen: Die Vermittlungsgebühren der Agentur, die Versicherungsbeiträge und Kosten für den Aufenthaltstitel. Natürlich können Sie auch ein Deutschlandticket für das Au-pair kaufen oder die Sprachschule direkt bezahlen, und diese Kosten absetzen. Auch hier gilt: Das Geld immer überweisen.

Die 3 goldenen Regeln für das Finanzamt

Wenn Sie sich an diese drei einfachen Regeln halten, sollte das Absetzen der Au-pair-Kosten kein Problem sein:

Das ist der häufigste Fehler. Das Finanzamt erkennt Beträge in der Regel nur an, wenn sie per Banküberweisung gezahlt wurden. Barzahlungen gegen Quittung werden oft abgelehnt, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit geht. Die Quittung dient dann nur als zusätzliche Absicherung oder für Bar-Kleinstbeträge.

Es muss ein gültiger Au-pair-Vertrag vorliegen, aus dem die Aufgaben (Betreuungszeiten) hervorgehen.

Heben Sie die Versicherungspolice und die Beitragsrechnungen gut auf.

Tipp: Wenn Sie das Au-pair über eine Agentur gesucht haben, setzen Sie die Rechnung der Agentur unbedingt im Jahr der Zahlung voll an. Diese Kosten zählen direkt zu den Vermittlungskosten für die Kinderbetreuung.

Muss ich die Originalbelege für die Aufwendungen auch einreichen?

Nein, erst auf Anforderung. Sie sollten diese Belege nicht unaufgefordert einreichen, weil das die Bearbeitungszeit Ihrer Steuererklärung verzögern kann. Sie sollten die Belege aber aufbewahren, falls Rückfragen vom Finanzamt kommen.

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