Was ist die "Pflegepflichtversicherung"?

Wenn du als Student, Stipendiat oder wissenschaftlicher Mitarbeiter nach Deutschland kommst, dann bist du verpflichtet eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine substitutive Krankenvollversicherung (PKV) abzuschließen. In der Regel wird damit verbunden der Abschluss der sogenannten Pflegepfichtversicherung sein.

Es handelt sich also um zwei Versicherungen. Die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Ob du dich für eine GKV oder eine PKV entscheidest spielt für die Pflegepflichtversicherung keine Rolle. Die Pflegepflichtversicherung ist immer gleich und wie der Name schon sagt, in der Regel verpflichtend.

Dabei gehört die Pflegepflichtversicherung zur Gruppe der sogenannten Sozialversicherungen und sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Darum wird die Pflegepflichtversicherung auch häufig soziale Pflegepflichtversicherung genannt.

Pflegebedürftig im Sinne der Pflegepflichtversicherung ist eine Person dann, wenn diese ihren Alltag aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen dauerhaft und nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr alleine organisieren kann. Es gibt in Deutschland sogar ein eigenes Buch mit Gesetzen, welches die Pflegepflichtversicherung ordnet. Bei dem Buch handelt es sich um das Sozialgesetzbuch XI oder abgekürzt das SGB XI.

Muss ich eine Pflegepflichtversicherung abschließen?

Nach den Regelungen im SGB XI ist jede Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland verpflichtet neben einer GKV oder einer PKV auch eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Die Systematik folgt dabei der Regelung, dort wo eine Person GKV oder PKV versichert ist, wird diese Person auch Mitglied der Pflegepflichtversicherung. Darum ist jedes Krankenversicherungsunternehmen, welches eine GKV oder eine PKV anbietet verpflichtet, auch eine Pflegepflichtversicherung anzubieten.

Wann leistet die Pflegepflichtversicherung?

Die Pflegepflichtversicherung leistet dann, wenn eine versicherte Person ihren Alltag aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr bewältigen kann. Um Leistungen zu erhalten muss dieser Zustand von Dauer sein, mindestens jedoch für voraussichtlich sechs Monate anhalten.

Um Leistungen erhalten zu können müssen betroffene seit mindestens zwei Jahren Mitglied der Pflegepflichtversicherung gewesen sein. Die Zeit bis man vollumfänglich versichert ist nennt man Wartezeit.

Wenn eine betroffene Person gegebenenfalls pflegebedürftig ist, meldet sich diese bei ihrer GKV oder PKV. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, ob der Zustand der Pflegebedürftigkeit von Dauer ist und wie hoch die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung sein werden wird von einem Pflegegutachter durch ein Pflegegutachten ermittelt.

Welche Leistungen beinhaltet die Pflegepflichtversicherung?

Wird durch ein Pflegegutachten der Zustand der dauerhaften (mindestens sechs Monate) Pflegebedürftigkeit festgestellt und sind die Voraussetzungen der Wartezeit erfüllt, so erhält die versicherte Person Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung. Die Höhe der Leistungen ist dabei vom individuellen Gesundheitszustand der betroffenen Person abhängig.

Die zentrale Frage dabei ist was kann die betroffene Person im Alltäglichen Leben noch selber leisten und organisieren, und was kann die betroffene Person im alltäglichen Leben nicht mehr selber leisten und organisieren. Dabei sind beispielsweise folgende Fragen zu beantworten:

  • Kann sich die betroffene Person alleine an- und ausziehen?
  • Kann sich die betroffene Person alleine waschen?
  • Kann die betroffene Person alleine einkaufen gehen?
  • Kann die betroffene Person alleine die Wohnung sauber halten?

Aus der Beantwortung dieser und vieler weiterer Fragen ermittelt der Pflegegutachter ein Pflegegutachten, aus welchem sich ein sogenannter Pflegegrad ergibt. Es gibt fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegegrad ist, desto größer ist die Beeinträchtigung der betroffenen Person in ihrem alltäglichen Leben und die betroffene Person benötigt mehr Hilfe.

Aus dieser Logik heraus ergibt sich dann ein höherer Geldbedarf bei steigendem Pflegegrad. Darüber hinaus wird unterschieden wo die betroffene Person gepflegt wird. Demnach besteht ein Unterschied ob die betroffene Person z. B. zuhause (ambulant) oder in einem Pflegeheim (stationär) gepflegt wird. Weitere Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind z. B. Pflegehilfsmittel, Hilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, sowie pflegegradunabhängige Leistungen.

Genaue Informationen zum Leistungsumfang findest du auf dieser Seite des Bundes-Gesundheits-Ministeriums.

Was gibt es hinsichtlich der Beiträge in der Pflegepflichtversicherung zu beachten?

Wenn du deine Pflegepflichtversicherung in Verbindung mit einer GKV abschließt, so ist die Höhe des zu entrichtenden Beitrages abhängig von dem Einkommen was du erwirtschaftest. Für immatrikulierte Studenten gelten einheitliche Beitragssätze.

Wenn du deine Pflegepflichtversicherung in Verbindung mit einer PKV abschließt, so ist die Höhe des zu entrichtenden Beitrages abhängig von deinem Alter bei Vertragsabschluss. Auch hier gelten einheitliche Beitragssätze für immatrikulierte Studenten.

Für Ehepartner und Kinder gelten in der GKV und in der PKV einheitliche Regelungen. Diese sind in der Regel beitragsfrei in der Pflegepflichtversicherung mitversichert.

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