Was ist ein Aufenthaltstitel?

Mit einem Aufenthaltstitel kannst du nachweisen, dass es dir offiziell erlaubt ist, nach Deutschland einzureisen und dich in Deutschland aufzuhalten. Der Aufenthaltstitel ist nicht zu verwechseln mit der Aufenthaltserlaubnis, denn die Aufenthaltserlaubnis ist nur eine Art von sieben verschiedenen Aufenthaltstiteln:

  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
  • Niederlassungserlaubnis

Für dich als Student sind hiervon nur das Visum und die Aufenthaltserlaubnis wichtig.

Visum und Aufenthaltserlaubnis fürs Studium in Deutschland

Brauchst du ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für dein Studium in Deutschland? Oder sogar beides? Das hängt davon ab, aus welchem Land du kommst. Es gibt im Wesentlichen drei Gruppen von Staaten:

1. Kein Visum oder Aufenthaltserlaubnis benötigt

Wenn du aus einem der folgenden Länder kommst, genauer gesagt, dessen Staatsangehöriger bist, brauchst du weder ein Visum für die Einreise noch eine Aufenthaltserlaubnis für dein Studium:

  • Länder der Europäischen Union
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Du musst dich nach der Einreise nur beim nächsten Einwohnermeldeamt anmelden. Das muss jeder tun, der sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchte. Ob dein Land zur Europäischen Union gehört, erfährst du hier.

2. Kein Visum, aber Aufenthaltserlaubnis

Als Staatsangehöriger der folgenden Länder reicht eine Aufenthaltserlaubnis. Die musst du innerhalb von 90 Tagen nach deiner Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen.

  • Andorra
  • Antigua & Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Brasilien
  • Brunei Daressalam
  • Bulgarien
  • Kanada
  • Chile
  • Costa Rica
  • El Salvador
  • Guatemala
  • Honduras
  • Israel
  • Japan
  • Kroatien
  • Mazedonien
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Monaco
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Panama
  • Paraguay
  • Rumänien
  • Saint Kitts & Nevis
  • San Marino
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Südkorea
  • USA
  • Uruguay
  • Vatikanstadt
  • Venezuela
  • Zypern

3. Beides: Visum und Aufenthaltserlaubnis

Wenn du nicht einem der bisher aufgeführten Staaten angehörst, brauchst du für die Einreise und das Studium beides: Visum und Aufenthaltserlaubnis. Mit dem Visum darfst du nach Deutschland einreisen und dich hier maximal 90 Tage aufhalten. Innerhalb dieser 90 Tage musst du bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Für die Einschreibung an einer deutschen Hochschule und für den Visums-Antrag musst du eine Krankenversicherung nachweisen.

(Stand Juni 2022)

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