Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen für Studenten aus Drittstaaten

Seit November 2023 gibt es das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Damit möchte die Bundesregierung etwas gegen den Fachkräftemangel in Deutschland tun. Es gibt viele Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz, einige davon betreffen auch Studenten aus dem Ausland.

1. Studenten aus Drittstaaten können mehr arbeiten

Bisher galt für Studenten aus Drittstaaten, dass sie Nebentätigkeiten ausüben konnten, die aber nicht länger dauern durften als 120 ganze Arbeitstage bzw. 240 halbe Tage pro Jahr. 

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz dürfen Studenten aus Drittstaaten 140 volle Tage bzw. 280 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Als halber Arbeitstag gilt dabei eine Tätigkeit von 4 Stunden oder weniger pro Tag. Dauert die Beschäftigung zwischen 4 und 8 Stunden, gilt das als voller Arbeitstag. Auch Beschäftigungen mit bis zu 20 Wochenstunden sind jetzt erlaubt. 

2. Nebenbeschäftigung jetzt auch während Studienvorbereitung möglich

Während einer studienvorbereitenden Maßnahme konnte man bisher als Student aus einem Drittstaat nur während der vorlesungsfreien Zeit arbeiten und brauchte dazu die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Diese Einschränkungen fallen weg. Jetzt kann man während der studienvorbereitenden Maßnahme genauso arbeiten wie während des Studiums.

3. Nebenbeschäftigung jetzt auch während Studienplatzsuche möglich

Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, sich in Deutschland aufzuhalten, um sich für einen Studienplatz an einer deutschen Universität oder Hochschule zu bewerben. Das gilt auch für die Bewerbung auf ein Studienkolleg oder auf andere studienvorbereitende Maßnahmen.

Was die Ausübung eines Nebenjobs angeht, galten bisher die gleichen Einschränkungen wie bei der Studienvorbereitung. Auch diese fallen jetzt weg. Das bedeutet, dass Studenten aus Drittstaaten jetzt während ihrer Studienplatzsuche genauso arbeiten können wie eingeschriebene Studenten.

Versicherung nicht vergessen!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg bei Ihrer Studienplatzsuche, bei Ihren studienvorbereitenden Maßnahmen und natürlich während Ihres Studiums. Aber vergessen Sie nicht, sich richtig zu versichern. Unsere Provisit Educare24 ist die ideale Krankenversicherung für Ihre studienvorbereitenden Maßnahmen in Deutschland und für Ihre Studienplatzsuche. Für Ihre Zeit als eingeschriebener Student empfehlen wir DR-WALTER TK, die Kombination aus privater Reisekrankenversicherung und gesetzlicher deutscher Krankenversicherung.

Stand April 2024

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