Krankenversicherung für Sprachschüler in Deutschland

Viele Studenten, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um zu studieren, nehmen vor dem Beginn des eigentlichen Studiums an Sprachkursen teil. Häufig Anlass zu Missverständnissen: Solange das erste Semester des offiziellen Studiums noch nicht begonnen hat, gilt man nicht als Student, sondern als Sprachschüler. Auch dann, wenn die Sprachkurse an der Universität stattfinden.

Warum ist das wichtig? Es spielt bei der Auswahl der richtigen Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Der Sprachschüler braucht eine andere Krankenversicherung als der Student.

Beispiel: Du bekommst einen Studienplatz in Deutschland. Dein Studium beginnt am 1. Oktober. Davor nimmst du an einem Sprachkurs teil. Der beginnt sechs Monate vorher, am 1. April. Du reist am 1. März nach Deutschland ein, um eine Unterkunft zu finden und andere Vorbereitungen zu treffen. 

Du brauchst für die Zeit vor dem offiziellen Studienbeginn eine private Auslandskrankenversicherung, also zwischen dem 1. März und dem 1. Oktober. Ab dem Beginn des Studiums kannst du dich entweder über die gesetzliche Studentenversicherung versichern (vorausgesetzt, du bist noch nicht 30 Jahre alt), oder du wählst eine private Krankenversicherung.

Welche Krankenversicherung braucht ein Sprachschüler in Deutschland?

In unserem Beispiel giltst du in der Zeit zwischen der Einreise und dem Studienbeginn nicht als Student, sondern als Sprachschüler. Das bedeutet, du kannst dich nicht über die gesetzliche Studentenversicherung versichern. Du brauchst eine private Auslandskrankenversicherung.

Braucht jeder Sprachschüler in Deutschland eine private Auslandskrankenversicherung? Das hängt davon ab, aus welchem Land du kommst. In einigen Fällen ist die Auslandskrankenversicherung keine Pflicht, aber dringend zu empfehlen. In anderen Fällen ist sie Pflicht.

Krankenversicherung für Sprachschüler ohne Visum

Wenn du aus dem europäischen Ausland nach Deutschland kommst, bist du in der Regel über eine öffentliche Krankenversicherung versichert, die in ganz Europa und damit auch in Deutschland gültig ist. In diesem Fall ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung keine Pflicht, aber sehr zu empfehlen. Warum?

Einfach ausgedrückt: Die öffentliche Krankenversicherungen in Europa haben die Aufgabe, deine Gesundheit in deinem Heimatland abzusichern - aber nicht im Ausland. Obwohl deine Heimat-Krankenversicherung auch für Behandlungen in Deutschland zahlt, sind einige dieser Behandlungen ausgeschlossen. Welche das sind, hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab.

Für die wichtigste Sache zahlt aber eine öffentliche Krankenversicherung üblicherweise in keinem Fall, nämlich den Krankenrücktransport zurück ins Heimatland. Das bedeutet: Wenn du wegen eines Unfalls oder eine Krankheit mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden musst, und du würdest gerne in eine Krankenhaus in deinem Heimatland, musst du den Transport selbst bezahlen. Das können sich nur die wenigsten Studenten leisten.

Deshalb empfehlen wir allen Sprachschülern aus dem Ausland, egal ob aus Europa oder nicht, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Krankenversicherung für Sprachschüler mit Visum

Wenn du aus einem sogenannten Drittstaat kommst (das sind Länder außerhalb Europas), brauchst du in der Regel ein Visum für deinen Aufenthalt als Sprachschüler. Du musst beim Antrag deines Visums eine in Deutschland und Europa gültige Krankenversicherung nachweisen.

Wie bereits erwähnt: Diese Krankenversicherung ist erforderlich für deinen Aufenthalt als Sprachschüler, also für die Zeit vor Beginn des ersten Semesters. Danach bist du über die gesetzliche Studentenversicherung versichert, oder über eine von dir gewählte private Krankenvollversicherung.

Zusammengefasst:

Das Thema Krankenversicherung in Deutschland ist komplizert. Deshalb fassen wir zusammen:

  • Sprachschüler gelten in Deutschland nicht als Studenten, wenn der Sprachkurs nicht Teil des offiziellen Studienganges ist.
  • Sprachschüler mit einer in Deutschland gültigen Heimat-Krankenversicherung sind nicht verpflichtet, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Es wird aber empfohlen, auch von den öffentlichen Krankenversicherungen selbst.
  • Sprachschüler ohne gültige Krankenversicherung sind verpflichtet, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
     

So versicherst du dich als Sprachschüler richtig!

Speziell für Sprachschüler in Deutschland haben wir unsere private Auslandskrankenversicherung Provisit Educare24 entwickelt. Sie deckt alle wichtigen Behandlungen ab, und kann flexiblel wahlweise mit zusätzlichen Absicherungen gebucht werden.

Die besonderen Vorteile von Provisit Educare24: Die Versicherung kann bis zu einem Monat nach der Einreise abgeschlossen werden. Du kannst sie sogar ohne deutsches Bankkonto abschließen, damit du sofort eine Versicherungsbestätigung für die Visumsbehörden bekommst.

Provisit Educare24 hat noch viele weitere Vorteile und ist ideal für Sprachschüler in Deutschland.

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