Schengen-Visum und Krankenversicherung: Was Sie für die Einreise nach Deutschland brauchen

Der komplette Guide zur Auslandskrankenversicherung für Ihr Schengen- oder Nationales Visum – egal, ob Sie als Tourist, für eine Geschäftsreise, zum Familienbesuch, zum Studium oder zur Arbeit nach Deutschland oder Europa kommen.

Menschen kommen aus ganz unterschiedlichen Gründen nach Deutschland oder in ein anderes Schengen-Land: als Tourist, für eine Konferenz oder Geschäftsreise, um Familie oder Freunde zu besuchen, zum Studium, zur Ausbildung oder für einen neuen Job. Für nahezu alle diese Situationen gilt: 

Wer aus einem visumpflichtigen Land kommt, muss beim Visumantrag eine passende Auslandskrankenversicherung nachweisen. Welche Anforderungen dabei gelten, hängt vor allem davon ab, wie lange Sie bleiben:

  • Bis zu 90 Tage (Tourismus, Geschäftsreise, Familienbesuch, Kongress) → Schengen-Visum, Visumtyp C → Abschnitte 1–4 und 6–9 sind für Sie relevant.
  • Länger als 90 Tage (Studium, Ausbildung, Arbeit, Familiennachzug) → Nationales Visum, Visumtyp D → zusätzlich Abschnitt 5 lesen, da hier nach der Einreise ein Wechsel in die deutsche Krankenversicherung notwendig wird.

Dieser Guide führt Sie durch beide Fälle.

Wissenswertes auf einen Blick

  • Mindestdeckungssumme: 30.000 € für medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte und Rückführung (auch im Todesfall) – Pflicht nach EU-Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009, Art. 15).
  • Geltungsbereich: Die Versicherung muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein, nicht nur in Deutschland.
  • Gültigkeitsdauer: Sie muss die komplette Reisedauer abdecken – vom Einreise- bis zum Ausreisedatum.
  • Kein oder nur geringer Selbstbehalt: Ein hoher Selbstbehalt (Excess/Deductible) kann zur Ablehnung des Nachweises führen.

 

Was ist das Schengen-Visum (Visumtyp C)?

Das Schengen-Visum, offiziell Visumtyp C ("visa for short stay" / "Kurzzeit-Visum"), berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im gesamten Schengen-Raum. Egal aus welchem Anlass Sie kommen – dieses Visum brauchen Sie in der Regel für:

  • Tourismus und private Reisen (Visit visa Germany, tourist visa Germany)
  • Geschäftsreisen, Meetings oder Verhandlungen (business visa Germany)
  • Besuch von Familie oder Freunden (family visit visa Germany)
  • Teilnahme an Kongressen, Messen oder kulturellen Veranstaltungen

Wer aus einem visumpflichtigen Drittstaat (z. B. Indien, Nigeria, Türkei, Philippinen, Vietnam, viele afrikanische und asiatische Staaten) für einen dieser Anlässe für bis zu 90 Tage nach Deutschland oder in ein anderes Schengen-Land reisen möchte, benötigt in der Regel dieses Visum – und damit auch die passende Auslandskrankenversicherung.

Planen Sie dagegen einen längeren Aufenthalt – zum Studium, zur Ausbildung, für einen Job oder um zu Ihrer Familie nachzuziehen – gilt ein anderes Visum mit eigenen Regeln zur Krankenversicherung.

Gut zu wissen: Bürger der EU, des EWR und der Schweiz benötigen aufgrund der Freizügigkeit kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Für sie gilt bei einem Aufenthalt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die die Kostenübernahme im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung regelt – das ist rechtlich etwas anderes als die Auslandskrankenversicherung, die visumpflichtige Reisende für ihren Antrag benötigen.

Warum ist eine Krankenversicherung für das Visum Pflicht?

Die Rechtsgrundlage liefert der EU-Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009, Artikel 15). Danach müssen Antragsteller für ein Schengen-Visum nachweisen, dass sie über eine angemessene und gültige Auslandskrankenversicherung verfügen, die die Kosten für:

  • medizinische Notfallbehandlung,
  • Krankenhausaufenthalte,
  • und die Rückführung aus medizinischen Gründen (auch im Todesfall)

während des gesamten Aufenthalts im Schengen-Gebiet abdeckt.

Der Grund dahinter ist einfach: Die Schengen-Staaten wollen sicherstellen, dass Besucher im Krankheits- oder Unfallfall nicht auf öffentliche Gesundheitssysteme oder Sozialhilfe zurückgreifen müssen und dass entstehende Kosten – etwa ein Krankentransport zurück in das Heimatland – abgesichert sind.

Für die deutsche Botschaft oder das Konsulat ist der Versicherungsnachweis somit ein fester Bestandteil der Antragsunterlagen – ohne gültige Police wird der Visumantrag in der Regel nicht bearbeitet oder abgelehnt.

Die Mindestanforderungen im Detail

Damit eine Auslandskrankenversicherung von der deutschen Auslandsvertretung akzeptiert wird, muss sie folgende Kriterien gleichzeitig erfüllen:

KriteriumAnforderung
Deckungssummemindestens 30.000 € (bzw. Gegenwert in Landeswährung)
Geltungsbereichgültig in allen Schengen-Staaten (nicht nur Deutschland)
Zeitraumdeckt die gesamte geplante Aufenthaltsdauer ab, inkl. Puffer bei unklarem Rückreisedatum
LeistungsumfangNotfallbehandlung, stationäre Behandlung, medizinisch notwendige Rückführung, Rückführung im Todesfall
Selbstbehaltkein oder nur geringer Selbstbehalt
NachweisformVersicherungsnachweis, Versicherungsnummer, Laufzeit und Leistungsumfang – meist auf Englisch oder Deutsch

Wichtig: Es reicht nicht, einfach "irgendeine" Reiseversicherung vorzuweisen. Viele Standard-Reiseversicherungen (z. B. reine Gepäck- oder Stornoversicherungen) erfüllen die Vorgaben nicht, weil ihnen der medizinische Deckungsumfang oder die Rückführungsklausel fehlt. 

Wer eine Versicherung speziell für einen Visumantrag sucht, findet auf dieser Webseite passende Versicherungslösungen für unterschiedliche Aufenthaltszwecke. Für Schengen-Aufenthalte und kurzfristige Reisen nach Deutschland oder Europa steht beispielsweise die Provisit Visum zur Verfügung. Entscheidend ist dabei immer, dass die gewählte Versicherung die Anforderungen der zuständigen Auslandsvertretung erfüllt und ein geeigneter Versicherungsnachweis für den Visumantrag vorgelegt werden kann.

Welche Versicherungen werden akzeptiert – und welche nicht?

In der Regel akzeptiert:

  • Spezielle Schengen-Visum-Auslandskrankenversicherungen internationaler oder europäischer Anbieter
  • Policen, die ausdrücklich auf die Vorgaben des EU-Visakodex verweisen (z. B. "meets EU visa requirements")
  • Policen, die alle unter Punkt 3 genannten Kriterien in englischer oder deutscher Sprache klar dokumentieren

Häufig NICHT ausreichend – abhängig von der jeweiligen Auslandsvertretung:

  • Kreditkarten-Reiseversicherungen mit unklarer oder zu niedriger Deckungssumme
  • Inländische Krankenversicherungen aus dem Heimatland ohne Auslandsschutz
  • Versicherungen ohne ausdrückliche Rückführungsklausel
  • Policen ohne Nachweis in einer der akzeptierten Sprachen
  • Versicherungen mit Laufzeiten, die kürzer sind als die beantragte Aufenthaltsdauer

Ob eine Police im Einzelfall akzeptiert wird, entscheidet letztlich die zuständige Auslandsvertretung – die Liste oben zeigt typische Gründe für Rückfragen oder Ablehnungen, ist aber keine amtliche, einheitliche Positivliste.

Schengen-Visum vs. Nationales Visum: Unterschiede bei der Krankenversicherung

Ein häufiges Missverständnis: Je nach Aufenthaltsdauer benötigen Sie unterschiedliche Visa mit unterschiedlichen Versicherungsregeln – entweder das Schengen-Visum (Typ C) oder das Nationale Visum (Typ D). Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten – etwa für Arbeit, Studium, Ausbildung, Familiennachzug oder den "Chancenkarte"-Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche – benötigen Sie ein Nationales Visum (Visumtyp D).

Wer beispielsweise ein Arbeitsvisum oder ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragt, benötigt für den Antrag selbst oft ebenfalls eine Übergangsversicherung, die die Zeit bis zur Anmeldung bei einer deutschen Krankenkasse abdeckt. Sobald die Beschäftigung beginnt oder man sich in Deutschland anmeldet, ist in aller Regel der Wechsel in das deutsche Krankenversicherungssystem (gesetzlich oder privat) verpflichtend – dies ist unabhängig von der ursprünglichen Auslandskrankenversicherung für das Visum.

Für die Zeit zwischen Einreise und dem Beginn eines regulären Krankenversicherungsschutzes in Deutschland werden sogenannte Incomingversicherungen genutzt. Für viele kurzfristige Aufenthalte und Schengen-Visumanträge eignet sich die Provisit Visum. Wer einen längeren Aufenthalt in Deutschland plant, findet mit Provisit Germany eine Versicherungslösung für zahlreiche Aufenthaltssituationen. Welche Absicherung geeignet ist, hängt immer von Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer und den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben ab.

Wie und wann beantrage ich die Versicherung?

Der Ablauf in der Praxis:

  1. Reisedaten klären: Ein- und Ausreisedatum sollten so genau wie möglich feststehen, da die Versicherung diesen Zeitraum lückenlos abdecken muss.
  2. Versicherung VOR dem Visumtermin abschließen: Das Zertifikat gehört zu den Pflichtunterlagen, die beim Visumantrag vorgelegt werden – nicht erst bei der Einreise.
  3. Zertifikat/Policy als PDF sichern: Es sollte Name, Geburtsdatum, Reisezeitraum, Deckungssumme und Geltungsbereich (Schengen-Staaten) klar erkennbar zeigen.
  4. Bei Terminänderung: Versicherung anpassen. Verschiebt sich das Reisedatum, muss auch die Police entsprechend angepasst oder neu ausgestellt werden – sonst drohen Rückfragen des Konsulats.
  5. Original + Kopie bereithalten: Manche Auslandsvertretungen verlangen den Nachweis zusätzlich in Papierform beim Termin.

Da viele Antragsteller den Visumtermin über die deutsche Botschaft oder externe Dienstleister buchen und die Wartezeiten auf Termine mehrere Wochen betragen können, empfiehlt es sich, die Versicherung erst kurz vor dem tatsächlichen Termin abzuschließen – idealerweise mit einem Anbieter, der das Zertifikat sofort digital ausstellt, wie es bei der Provisit Visum der Fall ist. So lässt sich unnötige Vorlaufzeit vermeiden, ohne den Antragstermin zu gefährden.

Typische Fehler, die zur Visumablehnung führen

  • Zu niedrige Deckungssumme (z. B. nur 10.000 € statt 30.000 €)
  • Versicherung gilt nur für Deutschland, nicht für den gesamten Schengen-Raum
  • Laufzeit passt nicht zum Reisezeitraum (z. B. Versicherung endet vor dem geplanten Ausreisedatum)
  • Fehlende Rückführungsklausel (repatriation clause) im Vertrag
  • Nachweis nicht in akzeptierter Sprache (z. B. nur in der Landessprache des Antragstellers ohne Übersetzung)
  • Zertifikat wirkt unvollständig – z. B. ohne Versicherungsnummer, Unterschrift oder Stempel des Versicherers
  • Versicherung erst nach dem Visumtermin abgeschlossen

Jeder dieser Punkte kann dazu führen, dass die Auslandsvertretung Nachbesserungen verlangt – im schlimmsten Fall verzögert das den gesamten Visumprozess um Wochen.

Kosten im Überblick

Die Kosten für eine visumkonforme Auslandskrankenversicherung hängen ab von:

  • Reisedauer (je länger, desto teurer)
  • Alter der reisenden Person (ältere Antragsteller zahlen häufig mehr)
  • Deckungssumme (30.000 € ist Pflichtminimum, höhere Summen sind möglich)
  • Zusatzleistungen (z. B. Deckung von Vorerkrankungen, Reisegepäck, Reiserücktritt)

Die konkreten Kosten hängen vom gewählten Tarif, Alter, Reisedauer und weiteren individuellen Faktoren ab. Aus diesem Grund gibt es keine allgemein gültige Preisangabe.

Auf den Produktseiten dieser Webseite können Sie Ihren individuellen Beitrag direkt sehen und prüfen, welche Versicherungslösung zu Ihrer Reise oder Ihrem Aufenthalt passt. 

Provisit Visum

Provisit Germany

Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten

Nicht jeder Versicherer, der "Reiseversicherung" anbietet, kennt die exakten Visum-Anforderungen der deutschen Auslandsvertretungen. Achten Sie auf:

  • Ausdrücklicher Verweis auf die Vorgaben des EU-Visakodex (z. B. "meets Schengen visa requirements") auf der Police
  • Sofortige digitale Ausstellung des Zertifikats (wichtig bei kurzfristigen Botschaftsterminen)
  • Mehrsprachiger Nachweis (Deutsch/Englisch), damit sowohl Konsulat als auch Antragsteller die Bedingungen nachvollziehen können
  • Verlängerungsmöglichkeit, falls sich der Reisezeitraum ändert
  • Transparente Ausschlüsse (z. B. Umgang mit Vorerkrankungen)
  • Erreichbarkeit im Schadensfall – idealerweise eine 24/7-Notfallhotline, die auch aus dem Ausland erreichbar ist

Auf dieser Webseite finden Sie sowohl die Provisit Visum für viele Schengen-Visumanträge und kurzfristige Aufenthalte als auch Provisit Germany für zahlreiche längerfristige Aufenthalte in Deutschland.

Prüfen Sie vor Abschluss immer, welches Produkt zu Ihrem Aufenthaltszweck passt und welche Anforderungen die zuständige Auslandsvertretung beziehungsweise Behörde in Ihrem individuellen Fall stellt.

Häufige Fragen zum Schengen-Visa und Krankenversicherung

Welche Krankenversicherung brauche ich für ein Schengen-Visum nach Deutschland? Sie benötigen eine Auslandskrankenversicherung mit mindestens 30.000 € Deckungssumme, gültig im gesamten Schengen-Raum, für die gesamte Reisedauer, inklusive Deckung von Notfallbehandlung, Krankenhausaufenthalt und Rückführung (auch im Todesfall).

Reicht meine private Krankenversicherung aus dem Heimatland aus? In den meisten Fällen nicht, da diese Versicherungen oft keine ausreichende Auslandsdeckung, keine Rückführungsklausel oder keinen Nachweis in einer akzeptierten Sprache bieten. Eine spezielle Schengen-Auslandskrankenversicherung ist in der Regel erforderlich.

Kann ich die Versicherung hier direkt online abschließen? Ja. Provisit ermöglichst den Abschluss vollständig online mit sofortiger Ausstellung Versicherungsnachweises.

Was passiert, wenn sich meine Einreise verschiebt? Die Versicherungspolice muss an das neue Einreisedatum angepasst werden – am besten direkt beim Versicherer melden, bevor der Visumtermin stattfindet.

Gilt die Auslandskrankenversicherung auch für andere Schengen-Länder, wenn ich mit einem deutschen Visum durch Europa reise? Ja, sofern die Police ausdrücklich "gültig im gesamten Schengen-Raum" ausweist – das ist ohnehin eine Pflichtvoraussetzung für die Visumerteilung.

Take-Aways

  • Für ein Schengen-Visum (Typ C) nach Deutschland ist eine Auslandskrankenversicherung mit mindestens 30.000 € Deckung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die Versicherung muss im gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Reisedauer gelten – inklusive Notfallbehandlung, Krankenhausaufenthalt und Rückführung.
  • Nicht jede Reiseversicherung erfüllt automatisch diese Kriterien – gezielt auf Produkte achten, die ausdrücklich die Vorgaben des EU-Visakodex nennen.
  • Für Langzeitvisa (Typ D) gelten andere Regeln: Nach der Einreise ist meist der Wechsel in die gesetzliche oder private deutsche Krankenversicherung notwendig.
  • Ein sofort verfügbarer Versicherungsnachweis erleichtert den Visumantrag erheblich und vermeidet Verzögerungen.

 

Quellen: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland, Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EU-Visakodex), make-it-in-germany.de, Informationen der deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften/Konsulate)

Stand des Artikels: Juli 2026. Visabestimmungen und Versicherungsanforderungen können sich ändern – bitte prüfen Sie vor der Antragstellung stets die aktuellen Angaben der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder des Auswärtigen Amts.

Die passende Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt finden

Sie planen eine Reise nach Deutschland oder Europa und benötigen einen Krankenversicherungsschutz für Ihren Visumantrag oder Ihren Aufenthalt?

Bei uns finden Sie sowohl Informationen zu den Versicherungsanforderungen für Schengen- und nationale Visa als auch passende Versicherungslösungen für unterschiedliche Aufenthaltssituationen:

  • Provisit Visum für viele Schengen-Visumanträge und kurzfristige Aufenthalte in Deutschland und Europa
  • Provisit Germany für zahlreiche längerfristige Aufenthalte in Deutschland

Prüfen Sie vor Abschluss stets, welche Anforderungen für Ihren individuellen Aufenthaltszweck gelten und welche Versicherungslösung dafür geeignet ist.

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