Selbstbehalt in der Krankenversicherung: Was bedeutet das?

Eine verständliche Erklärung für alle, die neu nach Deutschland kommen und das deutsche Krankenversicherungssystem verstehen möchten.

Wer nach Deutschland zieht, muss sich krankenversichern – das ist Pflicht, egal ob für Arbeit, Studium oder ein Visum. Dabei taucht schnell ein Begriff auf, der zunächst verwirrend klingt: Selbstbehalt, manchmal auch Selbstbeteiligung genannt. Beide Wörter bedeuten dasselbe und beschreiben einen wichtigen Baustein Ihrer Krankenversicherung – egal ob gesetzlich oder privat.

Wer neu im deutschen System ist, versteht oft nicht sofort, wie ein Selbstbehalt funktioniert, wann er sich lohnt und worauf man achten sollte. Dieser Artikel erklärt verständlich, was sich hinter dem Begriff verbirgt, wie er sich in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung unterscheidet – und worauf Sie besonders achten sollten, wenn Sie gerade erst nach Deutschland gekommen sind.

Wissenswertes auf einen Blick

  • Deutschland hat zwei Systeme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Beide können, müssen aber nicht, einen Selbstbehalt beinhalten.
  • Selbstbehalt = Selbstbeteiligung: beides bedeutet dasselbe – der Teil der Arzt- oder Behandlungskosten, den Sie selbst zahlen.
  • Selbstbehalt ist nicht Pflicht: Sie können sich teilweise auch ohne Selbstbehalt versichern – dann zahlt die Versicherung fast alles, Ihr Beitrag ist aber meist höher.
  • In der GKV: Selbstbehalt nur über freiwillige Zusatztarife möglich, gesetzlich begrenzt (§ 53 SGB V).
  • In der PKV: Selbstbehalt ist normaler Vertragsbestandteil und wird individuell mit dem Versicherer vereinbart – häufig bei Menschen, die neu nach Deutschland kommen und sich privat versichern (z. B. Selbstständige, bestimmte Arbeitsvisa, Studierende).

Was bedeutet Selbstbehalt?

Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung genannt – beide Wörter bedeuten das Gleiche) ist der Betrag, den Sie selbst bezahlen, wenn Sie zum Arzt gehen oder eine Behandlung brauchen, bevor die Versicherung einspringt.

Vereinfacht gesagt: Vereinbaren Sie einen Selbstbehalt, zahlen Sie einen niedrigeren monatlichen Beitrag – im Gegenzug übernehmen Sie im Krankheitsfall selbst einen Teil der Kosten.

Selbstbehalt vs. monatlicher Beitrag

Diese zwei Begriffe werden oft verwechselt:

 Monatlicher BeitragSelbstbehalt
Wann zahle ich?jeden Monat, egal ob gesund oder kranknur wenn Sie tatsächlich eine Behandlung brauchen
Wie hoch?fest vereinbart, meist gleichbleibendvariiert je nach Behandlungskosten, bis zu einer Obergrenze
Beispiel300 € pro Monat an die Versicherung20 € Zuzahlung bei einer Behandlung

 

Selbstbehalt in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

In der GKV ist ein Selbstbehalt kein Standard – die meisten gesetzlich Versicherten haben keinen. Manche Krankenkassen bieten freiwillig sogenannte Wahltarife mit Selbstbehalt an (geregelt in § 53 SGB V).

So funktioniert es:

  • Sie zahlen im Krankheitsfall einen Teil der Kosten selbst.
  • Dafür bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse eine jährliche Prämie zurück – maximal 600 € pro Jahr, gesetzlich gedeckelt.
  • Ihr Selbstbehalt muss immer höher sein als diese 600 €.

Das ist freiwillig und lohnt sich vor allem, wenn Sie selten zum Arzt gehen. Wichtig für Neuankömmlinge: Diese Wahltarife müssen Sie aktiv bei Ihrer Krankenkasse beantragen – sie gelten nicht automatisch.

Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Wenn Sie sich privat versichern – was für viele Menschen, die neu nach Deutschland kommen, relevant ist – ist der Selbstbehalt ein normaler Bestandteil Ihres Vertrags, den Sie beim Abschluss mitbestimmen. Es gibt drei Modelle:

1. Fester Selbstbehalt
Sie zahlen Rechnungen bis zu einem festen Euro-Betrag pro Jahr selbst.
Beispiel: Bei 500 € Selbstbehalt zahlt die Versicherung erst, sobald die Kosten 500 € übersteigen.

2. Prozentualer Selbstbehalt
Sie zahlen einen festen Prozentsatz jeder Rechnung selbst, meist mit einer jährlichen Obergrenze.
Beispiel: 20 % einer Arztrechnung zahlen Sie selbst.

3. Selbstbehalt für einzelne Bausteine
Private Versicherungen bestehen oft aus Bausteinen (Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus). Ein Selbstbehalt kann sich nur auf einen dieser Bausteine beziehen, z. B. nur auf Zahnbehandlungen.

Beispielrechnung

Damit es greifbar wird – ein einfaches Beispiel:

 Ohne SelbstbehaltMit 500 € Selbstbehalt
Monatlicher Beitrag400 €350 €
Ersparnis pro Jahr600 €
Arztrechnung von 300 €Versicherung zahlt allesSie zahlen die 300 € selbst
Arztrechnung von 800 €Versicherung zahlt allesSie zahlen 500 €, Versicherung zahlt 300 €

 

Wann lohnt sich ein Selbstbehalt – besonders für Neuankömmlinge?

Für Menschen, die neu nach Deutschland kommen, gilt besonders:

  • Sind Sie jung und gesund und gehen selten zum Arzt? Ein Selbstbehalt kann sich lohnen und spart Beitragskosten in den ersten Jahren.
  • Kennen Sie Ihre gesundheitliche Situation in Deutschland noch nicht gut (z. B. neue Ärzte, neues System, sprachliche Hürden)? Dann ist Vorsicht sinnvoll – ein zu hoher Selbstbehalt kann bei unerwarteten Behandlungen finanziell riskant sein.
  • Planen Sie einen längeren Aufenthalt (Arbeits- oder Studienvisum)? Dann lohnt sich ein genauer Vergleich der Tarife, da sich ein Selbstbehalt über mehrere Jahre finanziell stark auswirken kann.

Tipp: Wählen Sie den Selbstbehalt nicht zu hoch, nur weil der Beitrag dadurch niedriger wirkt. Kalkulieren Sie, was Sie im Ernstfall tatsächlich zahlen könnten.

FAQ – Häufige Fragen

Muss ich in Deutschland einen Selbstbehalt haben?
Nein. Ein Selbstbehalt ist immer freiwillig – in der GKV über einen speziellen Wahltarif, in der PKV als eine von mehreren Vertragsoptionen.

Was ist der Unterschied zwischen GKV und PKV in Bezug auf den Selbstbehalt?
In der GKV ist ein Selbstbehalt selten und nur über Zusatztarife möglich. In der PKV ist er ein normaler, individuell wählbarer Vertragsbestandteil.

Ich bin neu in Deutschland – sollte ich einen Selbstbehalt wählen?
Das hängt von Ihrer finanziellen Situation, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Risikobereitschaft ab. Wer selten krank wird, kann sparen; wer unsicher ist, sollte einen niedrigeren oder gar keinen Selbstbehalt wählen.

Zahle ich den Selbstbehalt zusätzlich zum Beitrag?
Ja. Der Beitrag zahlen Sie immer, der Selbstbehalt kommt nur im Behandlungsfall hinzu.

Wo bekomme ich verlässliche, offizielle Informationen?
Beim GKV-Spitzenverband, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem PKV-Verband – sowie bei Ihrer eigenen Krankenkasse oder Ihrem Versicherer direkt.

Take-Aways

  • Selbstbehalt und Selbstbeteiligung meinen dasselbe: den Teil der Kosten, den Sie selbst zahlen.
  • In der GKV ist ein Selbstbehalt die Ausnahme – nur über freiwillige Wahltarife nach § 53 SGB V, mit Prämie von max. 600 €/Jahr.
  • In der PKV ist er normal und wird individuell vereinbart: fest, prozentual oder pro Baustein.
  • Beitrag zahlen Sie immer, Selbstbehalt nur im Krankheitsfall.
  • Für Neuankömmlinge lohnt sich ein genauer Vergleich, bevor man sich für einen (hohen) Selbstbehalt entscheidet.

Sie ziehen neu nach Deutschland und suchen die passende Krankenversicherung? Provisit bietet Lösungen für unterschiedliche Zielgruppen – mit klar verständlichen Informationen zu Beitrag und Selbstbehalt.

 

Quellen:

Sozialgesetzbuch V (SGB V), § 53 – Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen, GKV-Spitzenverband – Informationen zu Wahltarifen und Selbstbehalt in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) – Informationen zu Selbstbehalt-Modellen in der privaten Krankenversicherung, Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – allgemeine Informationen zum deutschen Krankenversicherungssystem

Stand des Artikels: Juli 2026. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Tarifangebote können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einer Entscheidung stets die aktuellen Angaben Ihrer Krankenkasse bzw. Ihres privaten Versicherers oder der oben genannten offiziellen Stellen.

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