Was bedeutet Selbstbehalt in der Krankenversicherung?

Wenn du dich über die Krankenversicherung in Deutschland informierst, hast du bestimmt schon einmal den Begriff „Selbstbehalt“, oder auch „Selbstbeteiligung“, gehört. Diese beiden Wörter haben die gleiche Bedeutung.

Grundsätzlich übernimmt die Krankenversicherung in Deutschland die Kosten, wenn du zum Arzt oder ins Krankenhaus musst. Das trifft auf die gesetzliche und die private Krankenversicherung zu. Mit einer Selbstbeteiligung trägst du einen Teil dieser Kosten selbst.

Der Selbstbehalt ist also der Betrag, den du selbst zahlen musst, wenn du eine Behandlung oder Medikamente brauchst. Entscheidest du dich für einen Selbstbehalt, ist dein Beitrag für die Versicherung günstiger.

Du vereinbarst mit dem Krankenversicherer, dass er weniger Beitrag bekommt, du dich aber im Krankheitsfall an den Kosten beteiligst. Verwechsle den Selbstbehalt nicht mit dem Beitrag: Den Beitrag zu deiner Krankenversicherung zahlst du monatlich. Ihn zahlst du, egal, ob du die Versicherung brauchst oder nicht. Die Selbstbeteiligung fällt nur an, wenn du tatsächlich krank wirst.

Der Selbstbehalt in der gesetzlichen Krankenversicherung

Viele Krankenkassen bieten sogenannte Wahltarife mit Selbstbehalt an. Ein Tarif ist eine Art Vertrag, den du mit dem Versicherer oder der Krankenkasse schließt.

Bei diesen Wahltarifen trägst du einen Teil deiner Behandlungskosten selbst. Im Gegenzug erhältst du von deiner Krankenkasse eine Prämie als Belohnung. Diese Prämie ist gesetzlich auf 600 Euro pro Jahr begrenzt.

Dein vereinbarter Selbstbehalt muss dabei immer höher sein als 600 Euro. Auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein solcher Wahltarif ist freiwillig. Er ist günstiger, doch wenn du unerwartet krank wirst und oft zum Arzt musst, sind die Kosten schnell sehr hoch. Dann lohnt sich der Tarif nicht mehr für dich.

Es gibt auch die Beitragsrückerstattung: Bei manchen Krankenkassen bekommst du einen Monatsbeitrag zurück, wenn du ein Jahr lang nicht zum Arzt gehst. Hier hast du kein finanzielles Risiko.

Welche Arten von Selbstbeteiligungen gibt es in der privaten Krankenversicherung?

Private Krankenversicherungen bieten verschiedene Arten von Selbstbeteiligungen an. Hier gibt es zum Beispiel:

  • den fixen Selbstbehalt
  • den prozentualen Selbstbehalt
  • den Selbstbehalt für einzelne Bausteine

Beim fixen Selbstbehalt übernimmst du bis zu einem festgelegten Eurobetrag pro Jahr deine Arztrechnungen selbst. Ist beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 500 Euro vereinbart, zahlt deine Krankenversicherung erst, wenn deine Behandlungskosten 500 Euro überschreiten.

Mit einem prozentualen Selbstbehalt beteiligst du dich zu einem festgelegten Prozentsatz an den Kosten. Gehst du zum Arzt und bekommst eine Rechnung, zahlst du zum Beispiel 20 Prozent davon selbst – aber auch nur bis zu einem Maximalbetrag.

Private Krankenversicherungen bestehen manchmal aus einzelnen Bausteinen. So gibt es etwa Tarifbausteine für Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus. Wenn du einen bausteinbezogenen Selbstbehalt hast, musst du dich beispielsweise nur an Zahnbehandlungen beteiligen.

Wann ist ein Selbstbehalt sinnvoll?

Wenn du selten oder nie zum Arzt gehst, kann sich eine Selbstbeteiligung für dich lohnen. So sparst du bei deinem Versicherungsbeitrag. Achte aber darauf, dass der Selbstbehalt nicht zu hoch ist. Du weißt nie, ob du nicht doch plötzlich krank wirst. Dann musst du eventuell sehr viel selbst zahlen und hast schnell deine Ersparnisse aufgebraucht.

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