Nationales Visum (D-Visum) für Deutschland: Voraussetzungen, Antrag & Krankenversicherung

Ein Leitfaden zu Voraussetzungen, Antrag, Bearbeitungszeit und Krankenversicherung für alle, die länger als drei Monate in Deutschland leben, arbeiten oder studieren möchten.

Du hast eine Jobzusage aus München, einen Studienplatz in Berlin oder eine Au-pair-Familie in Hamburg? Dann reicht ein normales Touristenvisum nicht aus. Für Aufenthalte über 90 Tage brauchst du als Drittstaatsangehörige:r in der Regel ein nationales Visum, auch Visum der Kategorie D oder kurz D-Visum genannt. Es ermöglicht dir die Einreise und den zunächst befristeten Aufenthalt in Deutschland.

Dieser Artikel erklärt dir, was das nationale Visum ist, wer es braucht, wo du es beantragst, welche Unterlagen typischerweise verlangt werden und worauf du bei der Krankenversicherung achten solltest – denn ein ausreichender Versicherungsschutz ist regelmäßig Voraussetzung für die Erteilung des Visums.

Wissenswertes auf einen Blick

  • Das deutsche nationale Visum der Kategorie D ist grundsätzlich für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen vorgesehen, zum Beispiel zum Arbeiten, Studieren, für eine Ausbildung oder zum Familiennachzug.
  • Das Schengen-Visum der Kategorie C gilt grundsätzlich für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
  • EU- und EWR-Staatsangehörige benötigen grundsätzlich kein Visum. Für Schweizer Staatsangehörige gelten besondere Freizügigkeitsregelungen.
  • Staatsangehörige bestimmter Staaten, darunter Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, die Republik Korea, das Vereinigte Königreich und die USA, können grundsätzlich visumfrei einreisen und den erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tagen in Deutschland beantragen. Vor Aufnahme einer Beschäftigung muss der erforderliche Aufenthaltstitel vorliegen.
  • Ein erforderliches nationales Visum wird grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt. Viele Antragsarten können inzwischen über das Auslandsportal vorbereitet oder eingereicht werden.
  • Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Die tatsächliche Dauer hängt vom Aufenthaltszweck, dem Antragsort und den erforderlichen Zustimmungen ab.
  • Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz ist regelmäßig erforderlich. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich nach Aufenthaltszweck und Auslandsvertretung.

Was ist ein nationales Visum?

Das nationale Visum, auch Visum der Kategorie D oder kurz D-Visum genannt, ist für längerfristige Aufenthalte in Deutschland vorgesehen. Das deutsche D-Visum ist grundsätzlich für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen gedacht, etwa zum Arbeiten, Studieren, für eine Ausbildung oder zum Familiennachzug. Es wird nach deutschem Recht erteilt und ist selbst bereits ein Aufenthaltstitel im Sinne von § 4 Aufenthaltsgesetz.

Der Unterschied zum bekannten Schengen-Visum (Kategorie C): Das C-Visum ist für Tourist:innen, Besuchsreisen und Geschäftsreisende gedacht. Es erlaubt grundsätzlich höchstens 90 Tage Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen und berechtigt grundsätzlich nicht zur Erwerbstätigkeit.

 Schengen-Visum (C)Nationales Visum (D)
Aufenthaltsdauergrundsätzlich bis 90 Tage in 180 Tagengrundsätzlich mehr als 90 Tage
Typischer ZweckUrlaub, Besuch, GeschäftsreiseArbeit, Studium, Ausbildung, Au-pair, Familiennachzug
Arbeiten erlaubtgrundsätzlich neinje nach Aufenthaltszweck
RechtsgrundlageEU-Visakodexnationales Recht (in Deutschland: Aufenthaltsgesetz)
Reisen im Schengenraumjagrundsätzlich bis 90 Tage in 180 Tagen in anderen Schengen-Staaten, sofern die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind

Wer braucht ein nationales Visum?

Grundsätzlich benötigen Staatsangehörige von Drittstaaten für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland vor der Einreise ein nationales Visum. Ausnahmen hängen vor allem von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltszweck ab.

EU, EWR und Schweiz: EU- und EWR-Staatsangehörige (Island, Liechtenstein, Norwegen) benötigen für Einreise und Aufenthalt grundsätzlich kein Visum. Schweizer Staatsangehörige werden aufgrund des Freizügigkeitsabkommens ebenfalls privilegiert behandelt; für sie können zusätzlich aufenthaltsrechtliche Formalitäten bei der Ausländerbehörde erforderlich sein. Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, muss den Wohnsitz unabhängig von der Staatsangehörigkeit grundsätzlich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Sonderregel nach § 41 Aufenthaltsverordnung: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, dem Vereinigten Königreich und den USA können grundsätzlich visumfrei für einen längerfristigen Aufenthalt einreisen und den erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tagen in Deutschland beantragen. Vor Erteilung eines Aufenthaltstitels, der die Beschäftigung erlaubt, dürfen sie grundsätzlich nicht arbeiten. Für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino gelten vergleichbare Erleichterungen nur für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit. Ausnahmen und Sonderfälle sind möglich.

Tipp: Auch wenn du visumfrei einreisen darfst, kann ein Visumantrag vor der Einreise sinnvoll sein – etwa wenn deine Beschäftigung oder dein Studium unmittelbar nach der Ankunft beginnen soll.

Für wen ist das nationale Visum geeignet?

Das nationale Visum richtet sich an alle visumspflichtigen Personen, die sich längerfristig in Deutschland aufhalten möchten. Es wird immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Typische Gründe sind:

  • Arbeit: Du nimmst eine Beschäftigung auf, z. B. als Fachkraft oder mit einer Blauen Karte EU.
  • Arbeitssuche: Mit der Chancenkarte kannst du grundsätzlich für bis zu ein Jahr zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen, wenn du die jeweiligen Voraussetzungen erfüllst.
  • Studium und Sprachkurs: Du studierst, bereitest dich auf ein Studium vor oder besuchst einen längeren Sprachkurs.
  • Ausbildung und Forschung: Du beginnst eine Berufsausbildung oder arbeitest wissenschaftlich.
  • Au-pair und Praktikum: Du lebst als Au-pair in einer Gastfamilie oder absolvierst ein Praktikum.
  • Familiennachzug: Du ziehst zu deinem Ehepartner, deiner Ehepartnerin oder deinen Eltern nach Deutschland.

Für welchen Zeitraum das nationale Visum ausgestellt wird, hängt vom Aufenthaltszweck und vom Einzelfall ab. Ist der geplante Aufenthalt länger als die Gültigkeit des Visums, beantragst du rechtzeitig vor dessen Ablauf bei der Ausländerbehörde den vorgesehenen weiteren Aufenthaltstitel (mehr dazu in Abschnitt 8).

Wo und wie beantrage ich das nationale Visum?

Ein erforderliches nationales Visum beantragst du grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat für deinen Wohnort. Viele Visumanträge können inzwischen über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts vorbereitet oder eingereicht werden. In manchen Ländern nehmen externe Dienstleister die Anträge im Auftrag der Auslandsvertretung entgegen.

So läuft der Antrag in der Regel ab:

  1. Zuständige Auslandsvertretung ermitteln und auf deren Website prüfen, welches Verfahren für deinen Aufenthaltszweck gilt.
  2. Termin vereinbaren – in vielen Ländern sind die Wartezeiten lang, also frühzeitig planen.
  3. Unterlagen nach der aktuellen Checkliste der Auslandsvertretung zusammenstellen (siehe Abschnitt 6) und die Visumgebühr bezahlen. Sie beträgt zum Stand November 2026 für Erwachsene regelmäßig 75 Euro; für bestimmte Personengruppen gelten Ermäßigungen oder Gebührenbefreiungen. Prüfe den aktuellen Betrag bei deiner Auslandsvertretung.
  4. Antrag je nach Auslandsvertretung online über das Auslandsportal oder nach dem dort vorgesehenen Verfahren einreichen. Auch nach einer Online-Antragstellung ist in der Regel ein persönlicher Termin erforderlich, unter anderem zur Identitätsprüfung, zur Vorlage von Originalunterlagen und gegebenenfalls zur Erfassung biometrischer Daten.
  5. Auf die Entscheidung warten und das Visum abholen.

Gut zu wissen: Mit einem gültigen deutschen D-Visum darfst du grundsätzlich für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in andere Schengen-Staaten reisen, sofern du die dort geltenden Einreisevoraussetzungen erfüllst. Dort dauerhaft wohnen oder arbeiten darfst du damit grundsätzlich nicht.

Wie lange dauert die Beantragung?

  • Die Bearbeitungszeit hängt stark vom Aufenthaltszweck, vom Antragsort, von erforderlichen Zustimmungen und von der Auslastung der Behörden ab. Sie kann mehrere Wochen oder mehrere Monate betragen; verbindliche Bearbeitungsfristen lassen sich daraus nicht ableiten. Ein Grund: Bei vielen Visumsarten muss die Ausländerbehörde an deinem künftigen Wohnort zustimmen, bei einer Beschäftigung ist häufig zusätzlich die Bundesagentur für Arbeit beteiligt.
  • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: Bei bestimmten Fachkräftekonstellationen kann ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz infrage kommen. Dafür bevollmächtigt die Fachkraft in der Regel den Arbeitgeber, das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde einzuleiten. Nach Erteilung der Vorabzustimmung gelten verkürzte Fristen für den Visumtermin und die Entscheidung. Das Verfahren garantiert jedoch nicht, dass ein Visum erteilt wird.
  • Unser Tipp: Beantrage dein Visum so früh wie möglich und nimm Buchungen mit finanziellem Risiko, etwa nicht erstattbare Flüge oder Mietverträge, möglichst erst nach Erteilung des Visums vor.

Welche Unterlagen brauche ich für das nationale Visum?

Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Aufenthaltszweck und von der zuständigen Auslandsvertretung ab. Regelmäßig werden insbesondere verlangt:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag beziehungsweise Online-Antrag
  • Gültiger Reisepass
  • Biometrisches Passfoto nach den Vorgaben der Auslandsvertretung
  • Nachweise zum Aufenthaltszweck, zum Beispiel Arbeitsvertrag, Hochschulzulassung, Ausbildungsvertrag oder Familienstandsurkunden
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Gegebenenfalls Qualifikations-, Sprach- oder Anerkennungsnachweise

Maßgeblich ist ausschließlich die aktuelle Checkliste der für deinen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Prüfe sie, bevor du den Termin wahrnimmst – fehlende Dokumente sind einer der häufigsten Gründe für Nachforderungen und Verzögerungen.

Krankenversicherung für das nationale Visum

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland musst du einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen. Welche Anforderungen an den Nachweis gestellt werden, hängt vom Aufenthaltszweck, dem geplanten Einreisedatum und der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ab. Fehlt der erforderliche Nachweis, kann die Auslandsvertretung weitere Unterlagen anfordern oder das Visum nicht erteilen.

Wenn deine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland erst mit Beginn des Studiums, der Ausbildung oder der Beschäftigung einsetzt, brauchst du für die Zeit zwischen Einreise und Beginn dieses regulären Versicherungsschutzes häufig eine Incoming- oder Reisekrankenversicherung. Wichtig ist, dass kein Zeitraum ohne Versicherungsschutz entsteht. Das offizielle Portal Make it in Germany empfiehlt ausdrücklich einen lückenlosen Schutz ab dem ersten Tag der Einreise und verweist für die konkreten Anforderungen an die zuständige Auslandsvertretung.

Je nach Auslandsvertretung und Aufenthaltszweck können unter anderem Anforderungen an den zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich, die versicherten Leistungen und den Rücktransport gestellt werden. Manche Auslandsvertretungen orientieren sich bei einer vorübergehenden Reisekrankenversicherung an den für Schengen-Visa üblichen Anforderungen, etwa einer Mindestdeckung von 30.000 Euro. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht automatisch für jedes nationale Visum. Prüfe deshalb immer die aktuelle Visum-Checkliste der für dich zuständigen deutschen Botschaft oder des Generalkonsulats.

Nach der Einreise kann sich deine Versicherungssituation ändern:

  • Beschäftigte: Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tritt häufig eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Abhängig von Einkommen, Beschäftigungsart und persönlicher Situation können jedoch andere Regelungen gelten.
  • Studierende: Sie müssen für die Immatrikulation ihren Krankenversicherungsstatus nachweisen. Ob eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, eine Befreiung möglich ist oder eine private Absicherung infrage kommt, hängt unter anderem von Alter, Studienart und bisherigem Versicherungsschutz ab.
  • Weitere Gruppen: Au-pairs, Sprachkursteilnehmende, Personen zur Arbeitsplatzsuche und andere vorübergehend Einreisende müssen ihren Versicherungsschutz häufig selbst organisieren.

Unsere Empfehlung: Provisit Germany

Mit Provisit Germany bieten wir dir eine private Incoming-Versicherung für Aufenthalte in Deutschland und Europa. Du kannst sie für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten abschließen – auch wenn dein Aufenthalt länger dauert als ursprünglich geplant. Nach dem Abschluss erhältst du von uns eine Versicherungsbestätigung, die du bei deinem Visumsantrag einreichen kannst.

Welche Anforderungen dein Versicherungsnachweis erfüllen muss, legt die zuständige Auslandsvertretung je nach Aufenthaltszweck fest. Wirf deshalb vor dem Abschluss einen Blick in die aktuelle Visum-Checkliste deiner Botschaft und in unsere Versicherungsbedingungen – dort findest du alle Leistungen und Ausschlüsse im Detail.

Nach der Einreise: Vom Visum zum Aufenthaltstitel

Das nationale Visum ist befristet. Soll dein Aufenthalt über seine Gültigkeit hinaus fortgesetzt werden, musst du rechtzeitig vor Ablauf bei der Ausländerbehörde an deinem Wohnort den für deinen Aufenthaltszweck vorgesehenen weiteren Aufenthaltstitel beantragen, etwa eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU. In bestimmten Fällen kann auch eine Verlängerung oder eine andere behördliche Lösung infrage kommen (§ 39 Aufenthaltsverordnung).

Ein rechtzeitig gestellter Antrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen dazu führen, dass dein bisheriger Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend gilt (sogenannte Fiktionswirkung). Lass dir die Antragstellung und gegebenenfalls die Fiktionswirkung von der Ausländerbehörde bestätigen.

Die wichtigsten Schritte nach der Ankunft:

  1. Wohnsitz anmelden: Wenn du in Deutschland eine Wohnung beziehst, musst du dich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
  2. Krankenversicherung klären: Wechselst du in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland, stimme das Ende deiner Incoming-Versicherung so ab, dass kein Tag ohne Schutz bleibt.
  3. Termin bei der Ausländerbehörde: Vereinbare frühzeitig einen Termin, da die Wartezeiten in großen Städten oft mehrere Wochen betragen.
  4. Aufenthaltstitel beantragen: Bringe die von der Ausländerbehörde verlangten Unterlagen mit, in der Regel unter anderem Reisepass, Meldebescheinigung, Krankenversicherungsnachweis und Nachweise zum Aufenthaltszweck.

FAQ – Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Schengen-Visum und einem nationalen Visum? Das Schengen-Visum (Kategorie C) gilt grundsätzlich für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, etwa für Urlaub oder Geschäftsreisen. Das nationale Visum (Kategorie D) ist für längere Aufenthalte zu einem bestimmten Zweck wie Arbeit oder Studium vorgesehen und wird nach deutschem Recht erteilt.

Kann ich mit dem nationalen Visum in andere Schengen-Länder reisen? Grundsätzlich ja. Mit einem gültigen deutschen D-Visum darfst du dich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern du die dort geltenden Einreisevoraussetzungen erfüllst. Dauerhaft wohnen oder arbeiten darfst du dort damit grundsätzlich nicht.

Kann ich das nationale Visum in Deutschland beantragen? In der Regel nein – ein erforderliches Visum beantragst du vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, dem Vereinigten Königreich und den USA können jedoch grundsätzlich visumfrei einreisen und den erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tagen in Deutschland beantragen. Arbeiten dürfen sie erst, wenn ein Aufenthaltstitel die Beschäftigung erlaubt.

Welche Krankenversicherung brauche ich für das nationale Visum? Du brauchst einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der ab dem Tag der Einreise lückenlos besteht. Welche Anforderungen genau gelten, etwa an Mindestdeckung oder Geltungsbereich, hängt vom Aufenthaltszweck und der zuständigen Auslandsvertretung ab. Mit unserer Incoming-Versicherung Provisit Germany kannst du die Zeit bis zum Beginn deiner regulären Versicherung in Deutschland abdecken. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, findest du in der Checkliste deiner Auslandsvertretung.

Was passiert, wenn mein Visum abläuft? Wenn dein Aufenthalt länger dauern soll, solltest du den erforderlichen Aufenthaltstitel rechtzeitig vor Ablauf deines Visums beantragen. Ein rechtzeitig gestellter Antrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen dazu führen, dass dein bisheriger Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend gilt. Lass dir die Antragstellung und gegebenenfalls die Fiktionswirkung von der Ausländerbehörde bestätigen. Ohne gültigen Aufenthaltstitel oder eine andere gesetzliche Aufenthaltsberechtigung kann der Aufenthalt unerlaubt sein.

Take-Aways

  • Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Drittstaatsangehörige grundsätzlich vor der Einreise ein nationales Visum der Kategorie D. Ausnahmen hängen insbesondere von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltszweck ab.
  • Der Antrag wird grundsätzlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt. Welche Unterlagen erforderlich sind, ergibt sich aus deren aktueller Checkliste.
  • Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Buchungen mit finanziellem Risiko solltest du möglichst erst nach Erteilung des Visums vornehmen.
  • Ein ausreichender und lückenloser Krankenversicherungsschutz ab der Einreise ist regelmäßig erforderlich; die konkreten Anforderungen legt die Auslandsvertretung fest.
  • Soll der Aufenthalt länger dauern als das Visum gültig ist, beantragst du rechtzeitig den vorgesehenen weiteren Aufenthaltstitel.

Stand des Artikels: November 2026. Visabestimmungen, Gebühren und Unterlagenlisten können sich ändern und unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck und Auslandsvertretung. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung – verbindliche Auskünfte erhältst du bei deiner Auslandsvertretung oder der zuständigen Ausländerbehörde.

Eine passende Krankenversicherung ist eine wichtige Voraussetzung für Einreise und Aufenthalt in Deutschland. Mit Provisit Germany bist du ab dem ersten Tag deines Aufenthalts versichert und erhältst direkt nach dem Abschluss deine Versicherungsbestätigung für den Visumsantrag. Welche Anforderungen für dein Visum gelten, erfährst du bei deiner Auslandsvertretung.