Was ist ein Schengen-Visum?
Das Schengen-Visum ist eine Aufenthaltserlaubnis für Kurzaufenthalte in Europa. Touristen und Geschäftsreisende beantragen es, um sich bis zu 90 Tage in einem beliebigen Mitgliedstaat des Schengenraums aufzuhalten. Derzeit gehören zu den Schengenstaaten 26 Länder. Innerhalb von ihnen herrscht Reisefreiheit.
Welche Länder umfasst das Schengen-Visum?
Zu den Schengen-Staaten gehören derzeit (Stand 2026):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Warum heißt es Schengen-Visum?
Nahe an der Grenze zu Frankreich und Deutschland liegt die luxemburgische Gemeinde Schengen. In Schengen wurde im Jahr 1985 das Schengener Abkommen unterzeichnet. Das ist eine Vereinbarung unter den europäischen Staaten, keine Kontrollen an ihren Grenzen durchzuführen. Alle diese Staaten zusammengefasst nennt man auch den "Schengen-Raum" oder die "Schengen-Staaten".
Ein Schengen-Visum braucht nicht jeder
Ein Schengen-Visum benötigen nur Personen, die sich für bis zu 90 Tage innerhalb der Schengenstaaten aufhalten möchten. Kein Visum brauchen Personen, die Staatsbürger einer der Schengenstaaten sind oder aus einem der folgenden Nicht-Schengen-Staaten stammen. Hier die wichtigsten visumbefreiten Drittstaaten (Stand 2026):
Albanien, Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Georgien, Guatemala, Honduras, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Kolumbien, Kosovo, Macau, Malaysia, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Nordmazedonien, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Salomonen, Samoa, San Marino, Serbien, Seychellen, Singapur, Südkorea, Taiwan, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Ukraine, Uruguay, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Venezuela.
Für wen ist das Schengen-Visum nicht geeignet?
Ein Schengen-Visum ist nur dann die richtige Wahl, wenn Sie sich im Schengenraum für weniger als drei Monate aufhalten möchten. Wollen Sie beispielsweise in Deutschland studieren oder arbeiten, brauchen Sie ein nationales Visum. Es ist damit nicht für Sie geeignet, wenn Sie für ein Studium oder zur Forschung in die Bundesrepublik kommen Genauere Informationen zu den verschiedenen Arten von Visa finden Sie hier.
Was kostet ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum für Deutschland kostet 80 Euro. Dabei handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr, die unter bestimmten Umständen erlassen oder reduziert werden kann. Für Kinder unter 6 Jahren muss beispielsweise keine Gebühr bezahlt werden. Schüler, Studenten, Lehrpersonal und andere Personen, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken nach Deutschland einreisen wollen, sind ebenfalls von der Gebühr befreit. Hier finden Sie weitere Details zu den Gebühren bei der Beantragung des Schengen-Visums.
Was ist der Vorteil des Schengen-Visums?
Sie möchten Urlaub in Europa machen oder sind geschäftlich innerhalb der EU unterwegs (beides nicht länger als 3 Monate)? Dann ist das Schengen-Visum ideal. Es ermöglicht Ihnen, ohne Personenkontrolle die gemeinsamen Grenzen der Schengenstaaten zu überqueren.
Wie beantragt man ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum für Deutschland beantragt man bei der deutschen Auslandsvertretung in seinem Heimatland. In den meisten Fällen ist das die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Generalkonsulat. Wenn man das erste Mal ein Schengen-Visum beantragt, muss man seinen Antrag persönlich einreichen. Hier kann man den Antrag ausfüllen und ausdrucken.
In einigen Ländern lassen die Auslandsvertretungen die Visumsanträge von kommerziell orientierten Unternehmen bearbeiten. In diesen Fällen kostet das Visum oft mehr als 80 Euro.
Beachten Sie bitte , dass die Bearbeitung Ihres Antrags auf das Schengen-Visum mehrere Wochen dauern kann, deshalb empfehlen wir, Ihren Antrag mindestens drei Wochen vor Beginn Ihrer Reise einzureichen.
Folgende Informationen, Unterlagen und Nachweise werden für den Antrag eines Schengen-Visums benötigt:
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Der vollständig und lesbar ausgefüllte Antrag auf ein Schengen-Visum Typ C für Deutschland.
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Man muss einen Grund für die Reise nach Deutschland angeben. Diesen Grund sollte man nachweisen können. Am einfachsten geht das mit einem Einladungsschreiben der Personen, die man in Deutschland besuchen möchte. Das können Verwandte, Geschäftspartner, Organisationen oder Firmen sein. Wenn Sie als Tourist nach Deutschland kommen möchten, sollten Sie Reisepläne, Flugtickets, Hotelzimmerbuchungen und ähnliches nachweisen.
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Sie brauchen einen gültigen Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre sein darf. Außerdem muss der Reisepass nach dem Datum Ihrer Rückreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Bringen Sie auch zwei biometrische Passbilder mit, wenn Sie Ihr Schengen-Visum beantragen.
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Sie müssen nachweisen, dass Sie über genug Geld verfügen, um sich die Reise leisten zu können. Dazu können Sie beispielsweise die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen.
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Sie brauchen eine Reisekrankenversicherung, die Kosten bis zu 30.000 Euro bei medizinischen Notfällen abdeckt. Außerdem muss die Reisekrankenversicherung in allen Schengen-Staaten gültig sein und die gesamte Reisedauer abdecken.
Was ist der Nachteil des Schengen-Visums?
Das Schengen-Visum richtet sich an Geschäftsreisende und Touristen mit einer begrenzten Aufenthaltsdauer. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein Beispiel dafür wäre ein dringender Krankenhausaufenthalt. Umschreiben in einen anderen Aufenthaltstitel lässt sich das Visum nicht. Mit Ablauf der Gültigkeit des Schengen-Visums musst man den Schengenraum verlassen.
Wie teuer ist das Schengen-Visum und wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 80 Euro. Für die Bearbeitung brauchen die Auslandsvertretungen bis zu 14 Arbeitstage. Ist Hauptreisezeit, kann die Wartezeit länger sein.
Was ist für die Beantragung des Schengen-Visums erforderlich?
Sie müssen für die Dauer des Aufenthaltes nachweisen, dass Sie ausreichend Geld für Ihren Lebensunterhalt haben. Zusätzlich sind folgende Dokumente notwendig:
- ausgefülltes Antragsformular
- gültiges Reisedokument
- Lichtbild
- Belege und Nachweise einer Kostenübernahme und/oder einer Unterkunft
- oft: Nachweis des Besitzes einer Auslandskrankenversicherung
Ohne ausreichende Krankenversicherung oft kein Schengen-Visum
In der Regel brauchst du eine gute Auslandskrankenversicherung, um das Schengen-Visum zu erhalten. Hast du sie nicht, wird dir ein Schengen-Visum verweigert. Die Auslandskrankenversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro aufweisen.