Ihre Vorteile bei Provisit Visum

Besucher aus visapflichtigen Ländern, die ein Schengen-Visum beantragen, sind mit Provisit Visum richtig beraten. Die Auslandskrankenversicherung Provisit Visum erfüllt alle Bedingungen des Rates der Europäischen Union. Die Versicherungssumme der Provisit-Visum-Krankenversicherung ist unbegrenzt und liegt damit über den geforderten 30.000 Euro.

Die Anforderungen an eine Versicherung für ausländische Gäste sind vielfältig. Neben den Regelungen des Europäischen Rates müssen die Freizügigkeitsverordnung/EG und das deutsche Aufenthaltsrecht beachtet werden. Die Versicherung Provisit Visum erfüllt die behördlichen Anforderungen für Schengen-Visa

Viele ausländische Gäste kommen auf Einladung nach Deutschland. Dabei muss der Einladende für den Visaantrag oft eine sogenannte Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde ausfüllen. Er haftet damit für seinen Gast und kann von staatlichen Stellen in Anspruch genommen werden, beispielsweise wenn durch einen Krankenhausaufenthalt des Gastes hohe Kosten entstehen, keine Versicherung besteht und der Gast nicht in der Lage ist diese Kosten zu bezahlen. Durch den Abschluss von Provisit Visum senken Sie dieses finanzielle Risiko erheblich. Denn Sie wissen genau, was wann versichert ist und Sie haben vollen Zugriff auf den Vertrag. Aus diesem Grund wird unsere Versicherung oft vom Einladenden abgeschlossen.

Provisit Visum bietet neben dem reinen Reisekrankenversicherungsschutz auch die Möglichkeit, den Rundumschutz zu buchen. Sie erhalten dann neben einem umfassenden Reisekrankenschutz auch eine Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung.

Provisit-Visum-Versicherte können ihren Auslandsaufenthalt flexibel gestalten und ohne Bedenken oder Einschränkungen nebenDeutschland auch alle anderen Länder der Europäischen Union (EU) sowie Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Island, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt bereisen.

Unter „Selbstbehalt“ versteht man eine Beteiligung an den Arztkosten. Ein „Selbstbehalt von 25 € je Versicherungsfall“ bedeutet beispielsweise, dass Sie bei jeder Erkrankung 25 € der Arztrechnung selbst bezahlen müssen. Bei Provisit Visum gibt es in der Krankenversicherung keinen Selbstbehalt.

Wenn Sie während Ihrer Reise an COVID-19 erkranken, bietet Provisit Visum Ihnen Schutz. Die medizinische Behandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert.

Der Beitrag für Provisit Visum setzt sich aus der Dauer der Reise und der entsprechenden Tagesprämie des gewählten Versicherungsschutzes zusammen. Sie zahlen also nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum.

Bezahlen Sie die Versicherung einfach mit der für Sie optimalen Zahlungsart: SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte, eps, Giropay, Apple Pay, Alipay, SOFORT Überweisung, iDEAL oder PayPal. Selbstverständlich sind alle Zahlungsweisen sicher, denn Provisit Visum erfüllt den Sicherheitsstandard der Kreditkartenindustrie (PCI DSS).

 

 

Sie können Provisit Visum in wenigen Minuten über unseren sicheren Server abschließen. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • eine Versicherungsbestätigung für Ihre Unterlagen und zur Vorlage bei Ämtern und Behörden sowie
     
  • ein Ärzte-Info-Ticket  für die direkte Abrechnung mit dem Arzt.

Zusammen mit der Versicherungsbestätigung erhalten Sie das Ärzte-Info-Ticket. Wenn Sie dieses Dokument bei Ihrem Arzt- oder Krankenhausbesuch vorlegen, können der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit uns abrechnen.

Ihre Versicherung bezahlen Sie bei Abschluss. Der Beitrag für diese Versicherung richtet sich nach der Dauer der Reise. Reise Sie früher als erwartet zurück, können Sie Ihren Vertrag hier vorzeitig kündigen. Wir rechnen dann taggenau ab. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Bei Provisit Visum haben Sie nur einen Ansprechpartner. Beratung, Vertragsbearbeitung, Zahlungsabwicklung und Schadensregulierung erfolgen durch Mitarbeiter unseres Hauses.

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