Krankenversicherung für den Familiennachzug

Welche Krankenversicherung für Visum zur Familienzusammenführung notwendig ist

Wenn Sie ein Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland beantragen, müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen. 

Eine Voraussetzung ist besonders wichtig: eine gültige Krankenversicherung ab dem Tag der Einreise. Dieser Nachweis ist verpflichtend und wird bereits bei der Antragstellung für das nationale Visum (Typ D) geprüft. Ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz wird das Visum nicht erteilt, auch wenn alle anderen Dokumente vollständig sind. 

Viele Antragstellende fragen sich, welche Krankenversicherung für den Familiennachzug anerkannt wird, ab wann der Versicherungsschutz gelten muss und ob eine Reise‑ oder Incoming‑Versicherung ausreicht. Fehler in diesem Bereich führen häufig zu Verzögerungen oder Ablehnungen im Visumverfahren. Provisit Germany unterstützt dabei, die Anforderungen korrekt einzuordnen und typische Fehler von Anfang an zu vermeiden.

Insbesondere den Menschen, die nicht sehr gut mit dem deutschen Krankenversicherungssystem vertraut sind, möchten wir hier eklären, was man zu diesem Thema wissen muss.

Wissenswertes auf einen Blick

  • Krankenversicherung ist zwingende Voraussetzung für den Familiennachzug
  • Der Versicherungsschutz muss ab Einreise nach Deutschland bestehen
  • Für das Visum werden auch spezielle Incoming‑Versicherungen akzeptiert
  • Reiseversicherungen mit eingeschränktem Schutz sind problematisch
  • Nach der Einreise ist der Wechsel in eine deutsche Krankenversicherung erforderlich
  • Familienversicherung ist erst nach Anmeldung und Aufenthalt möglich
  • Der Versicherungsnachweis wird bereits im Visumverfahren geprüft

Der/die Stammberechtige

Die stammberechtige Person ist die Person, die bereits in Deutschland lebt, und die ihre Familie nachziehen lassen möchte. Damit sich die Person selbst überhaupt dauerhaft in Deutschland aufhalten darf, muss sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört auch, dass sie nachweisen muss, dass sie sich selbst und die Familie finanziell versorgen kann, ohne auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Das bedeutet in der Praxis, dass die stammberechtige Person eine feste Arbeitsstelle haben muss. Das wiederum bedeutet: Sie ist in der Regel Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Zur sprachlichen Vereinfachung gehen wir im Weiteren von einem Beispiel aus: Die stammberechtige Person ist ein Ehemann, der seine Ehefrau nach Deutschland holen will.

Krankenversicherung für die Übergangszeit

In der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Familienversicherung. Sie versichert auch Ehepartner und Kinder des Versicherungsmitglieds - kostenlos. Wenn die Ehefrau nach Deutschland kommt, muss der Ehemann bei seiner GKV die Familienversicherung für seine Frau beantragen. Bis die Ehefrau auch durch die GKV krankenversichert ist, kann es einige Wochen oder Monate dauern, denn es müssen zuerst noch einige Dinge erledigt werden:

  • Wartezeiten beim Bürgeramt (Nadelöhr): Ohne die Meldebescheinigung lehnen viele Krankenkassen die Bearbeitung des Antrags auf Familienversicherung ab. In Großstädten kann es Wochen dauern, bis man überhaupt einen Termin zur Anmeldung bekommt.
  • Fehlende Dokumente aus dem Ausland: Die Krankenkasse benötigt Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis (z. B. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde). Diese müssen oft international (Apostille) beglaubigt und von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer übersetzt sein. Fehlt die Apostille, muss diese im Herkunftsland nachgeholt werden.
  • Einkommensprüfung beim Stammberechtigten: Die GKV prüft, ob der Stammberechtigte selbst pflichtversichert ist. Bei Selbstständigen oder freiwillig Versicherten müssen erst die aktuellen Einkommensnachweise (Steuerbescheid/BWA) final geprüft werden, bevor Angehörige mitversichert werden können.
  • Einkommen der nachziehenden Person: Falls die nachziehende Person bereits eigene Einkünfte hat (z. B. Mieteinnahmen im Ausland oder Fernarbeit), darf dies die Grenze von 505 Euro (Stand 2024/25) nicht überschreiten. Die Klärung solcher Einkünfte kann die Prüfung verzögern.
  • Fehlende Steuernummer (IdNr): Für die finale Anmeldung in der GKV wird oft die steuerliche Identifikationsnummer benötigt. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern erst nach der Anmeldung beim Bürgeramt per Post verschickt, was weitere 1–2 Wochen dauern kann.
  • Rückfragen zur Vorversicherung: Die Krankenkasse prüft manchmal, ob im Herkunftsland eine Versicherung bestand, um eventuelle Anwartschaften oder Pflichten zu klären, was bei Ländern außerhalb der EU zeitaufwendig ist.

Zwischen dem Tag der Einreise der Ehefrau und dem Tag, ab dem sie in der GKV versichert ist, können also Wochen oder Monate vergehen. Und in dieser Zeit hätte die Frau keine Krankenversicherung. Das lässt das deutsche Gesetz nicht zu. Deshalb muss die Ehefrau bei ihrem Visumsantrag für diese Übergangszeit eine private Krankenversicherung nachweisen.

Nicht jede Incoming-Versicherung eignet sich

Einer der häufigsten Fehler, die unsere Kunden beim Abschluss ihrer Incoming-Versicherung machen, ist, die falsche zu wählen. Das ist ein verständlicher Fehler, denn es gehört schon ein wenig Fachwissen dazu, die geeignete Krankenversicherung auszusuchen. Der Fehler ist aber nicht weiter tragisch, denn der Kunde kann bei uns in der Regel problemlos in die richtige Versicherung wechseln.

Um diesen Fehler von vornherein zu vermeiden, müssen Sie darauf achten, welchem Zweck die Incoming-Versicherung dienen sollen. Zum einen gibt es bei uns den Tarif Provisit Visum - der ist für Gäste und Besucher ideal. Das bedeutet: Provisit Visum ist für vorübergehende Aufenthalte (bis 180 Tage), für Personen, die nach dem Aufenthalt in ihre Heimat zurückkehren.

Wenn es darum geht, einen Aufenthalt wie in unserem Beispiel zu versichern, bei der die Person in Deutschland bleiben will, muss eine "Übergangsversicherung" her. Und das ist Provisit Germany.

Warum ist Provisit Germany ideal für die Familiennachzug?

Visumsbeamte schauen bei einer Versicherungsbestätigung auf bestimmte Dinge. Welche Dinge das sind, hängt von der Art des Aufenthalts und dem Typ des Visums ab. Wenn es sich um einen vorübergehenden Besuch handelt (Visum Typ C), will der Visumsbeamte wissen, ob die Versicherung Notfälle abdeckt und ob Rücktransporte bis 30.000 Euro versichert sind.

Bei einer Versicherung für die Familiennachzug (Visum Typ D) achtet der Beamte aber auf andere Dinge. Er möchte sehen, ob die Versicherung bestimmten gesetzlichen Anforderungen entspricht. Einfach ausgedrückt: Hier reicht keine Notfall-Versicherung. Es muss eine Versicherung sein, die der GKV "in Wesentlichen" entspricht, das bedeutet, sie muss mehr Leistungen enthalten als die Krankenversicherung für Visum C.

Ein weiterer Grund, warum Provisit Germany für die Familiennachzug ideal ist, dass sie auch körperliche Arbeit abdeckt, was eine herkömmliche Reisekrankenversicherung nicht tut. Außerdem kann Provisit Germany bis zu 24 Monate abgeschlossen werden, was aus der Sicht der Botschaften mehr als genug Zeit ist, um Mitglied in der Familienversicherung des Stammberechtigen zu werden.

Wir empfehlen: Provisit Germany Incoming-Versicherung

Sie brauchen für die Familiennachzug eine Versicherung, die genau auf die Visumsvorschriften der Behörden abgestimmt ist. Provisit Germany erfüllt diese Bedingungen. Vom Tag der Einreise bis zur Aufnahme in die Krankenversicherung des Stammberechtigen ist Provisit Germany der ideale Versicherungsschutz.