Incoming-Krankenversicherung für Deutschland: Alles Wichtige für Einreise und Besuch
Ein Ratgeber für alle, die vorübergehend nach Deutschland kommen – und für alle, die Besuch aus dem Ausland erwarten. Was eine Incoming-Krankenversicherung ist, wer sie benötigt und welche Anforderungen sie für das Visum erfüllen muss.
Eine Incoming-Krankenversicherung ist eine temporäre private Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste, die nach Deutschland oder in andere Schengen-Staaten einreisen. Sie dient als Überbrückungsschutz und ist in der Regel eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde.
Da die reguläre gesetzliche oder private Krankenversicherung oft erst mit dem offiziellen Beginn der Beschäftigung, des Studiums oder nach der Anmeldung wirksam wird, schließt die Incoming-Versicherung die Versicherungslücke ab dem Tag der Einreise. Und wenn deine Familie oder Freunde dich in Deutschland besuchen, sorgt sie dafür, dass deine Gäste im Krankheitsfall abgesichert sind.
Wir erklären Schritt für Schritt, worauf es ankommt – egal ob du selbst einreist oder Besuch aus dem Ausland erwartest.
Wissenswertes auf einen Blick
- Eine Incoming-Krankenversicherung ist eine temporäre private Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland.
- Sie ist in der Regel Voraussetzung für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
- Als Überbrückungsschutz schließt sie die Versicherungslücke zwischen Einreise und dem Beginn der regulären Krankenversicherung.
- Auch Gastgeber in Deutschland sollten das Thema kennen: Erwartest du Besuch aus dem Ausland, braucht dein Gast für das Visum in der Regel einen Versicherungsnachweis.
- Für das Schengen-Visum gelten Mindeststandards: Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, Geltung für den gesamten Schengen-Raum und die gesamte Aufenthaltsdauer sowie Absicherung des Rücktransports.
- Als Notfall- und Überbrückungsversicherung ist sie zeitlich begrenzt und keine dauerhafte Lösung für einen Wohnsitz in Deutschland.
Überblick
- Was ist eine Incoming-Krankenversicherung?
- Wer benötigt eine Incoming-Versicherung?
- Besuch aus dem Ausland: Was Gastgeber wissen sollten
- Wichtige Anforderungen für das Schengen-Visum
- Wann beginnt und endet die Versicherung?
- Wichtige Einschränkungen: Was ist nicht versichert?
- Welcher Versicherungsschutz passt zu welchem Aufenthalt?
- FAQ – Häufige Fragen
- Take-Aways
Was ist eine Incoming-Krankenversicherung?
Eine Incoming-Krankenversicherung – international auch incoming health insurance genannt – ist eine temporäre private Auslandskrankenversicherung für Menschen aus dem Ausland, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten. „Incoming“ bedeutet: Die Versicherung ist für ausländische Gäste gedacht, die nach Deutschland einreisen – im Gegensatz zur klassischen Auslandsreisekrankenversicherung, die du abschließt, wenn du Deutschland verlässt.
Die Incoming-Versicherung erfüllt zwei Aufgaben:
- Nachweis gegenüber Behörden: Während des Visum- oder Aufenthaltsverfahrens kann ein ausreichender Krankenversicherungsschutz verlangt werden. Welche Art von Versicherung akzeptiert wird, hängt vom Aufenthaltszweck und der zuständigen Behörde ab.
- Finanzieller Schutz: Wird der Versicherte während des Aufenthalts krank oder hat einen Unfall, übernimmt die Versicherung die Behandlungskosten im vereinbarten Umfang. Ohne Versicherung können Arzt- und Krankenhauskosten in Deutschland schnell sehr teuer werden.
Wer benötigt eine Incoming-Versicherung?
Eine Incoming-Krankenversicherung ist für verschiedene Personengruppen wichtig, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten:
- Ausländische Touristen & Besucher: Personen, die Urlaub machen oder Familie und Freunde in Deutschland besuchen.
- Internationale Studierende & Sprachschüler: Studenten, die bereits vor dem offiziellen Semesterbeginn – und damit vor dem Start der gesetzlichen Studierendenversicherung – einreisen, sowie Teilnehmer von Sprachkursen.
- Geschäftsreisende & Expats: Berufstätige aus dem Ausland für Geschäftsreisen oder während ihrer ersten Zeit im Land, bevor die reguläre Firmen- oder Privatversicherung greift.
- Work & Travel, Saisonarbeitskräfte und Pflegekräfte: Personen, die für längere Zeit nach Deutschland kommen und dort körperlich arbeiten.
- Arbeitssuchende: Personen, die beispielsweise mit der Chancenkarte einreisen und im Rahmen ihres Visumverfahrens einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen müssen.
- Familiennachzug: zur Überbrückung, bis die Aufnahme in die Familienversicherung bestätigt wurde und Krankenversicherungsschutz über die Familienversicherung besteht.
- Aufenthaltsverlängerung: Personen, die länger bleiben als geplant und eine Anschlussversicherung brauchen.
Besuch aus dem Ausland: Was Gastgeber wissen sollten
Du lebst in Deutschland und erwartest Besuch – etwa von deinen Eltern, Geschwistern oder Freunden aus dem Ausland? Dann betrifft dich das Thema Incoming-Krankenversicherung ebenfalls.
- Versicherungsnachweis fürs Visum: Braucht dein Besuch ein Visum, muss er bei der Antragstellung in der Regel eine Reisekrankenversicherung nachweisen, die die Anforderungen der Auslandsvertretung erfüllt.
- Verpflichtungserklärung: Häufig geben Gastgeber bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung ab. Damit verpflichtest du dich, für die Kosten des Aufenthalts deines Gastes aufzukommen. Je nach Einzelfall können im Rahmen einer Verpflichtungserklärung auch Kosten entstehen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung oder einem Krankenhausaufenthalt stehen. Eine Incoming-Krankenversicherung kann in diesem Fall auch dich vor unerwarteten Ausgaben schützen.
- Abschluss für den Gast: Eine Reisekrankenversicherung kann in der Regel auch von einer anderen Person als dem Versicherten abgeschlossen werden. So kannst du den Versicherungsschutz für deinen Besuch von Deutschland aus organisieren und den Nachweis an deinen Gast weiterleiten.
- Auch ohne Visumpflicht sinnvoll: Kommt dein Besuch aus einem Land ohne Visumpflicht, ist eine Versicherung zwar nicht für die Einreise vorgeschrieben – eine Absicherung für Krankheit oder Unfall ist aber trotzdem sinnvoll, denn die Krankenversicherung aus dem Heimatland gilt in Deutschland oft nicht oder nur eingeschränkt.
Wichtige Anforderungen für das Schengen-Visum
Damit die Incoming-Versicherung von Botschaften und Behörden für ein Schengen-Visum (Visum C) für kurze Aufenthalte anerkannt wird, muss sie gesetzliche Mindeststandards erfüllen:
- Mindestdeckungssumme: Die Versicherung muss medizinische Kosten von mindestens 30.000 Euro abdecken.
- Geltungsbereich: Der Schutz muss für den gesamten Schengen-Raum und für die vollständige Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.
- Rücktransport: Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport in das Heimatland müssen abgedeckt sein.
- Zusätzliche Vorgaben: Einige Auslandsvertretungen stellen zusätzliche Anforderungen an den Versicherungsschutz. Daher empfiehlt es sich, die Vorgaben der zuständigen Auslandsvertretung vor Abschluss der Versicherung zu prüfen.
Für ein nationales Visum (Visum D) für längere Aufenthalte legen die deutsche Auslandsvertretung bzw. die Ausländerbehörde fest, welche Anforderungen die Versicherung erfüllen muss. Informiere dich vor dem Abschluss dort, welche Nachweise für den jeweiligen Aufenthaltszweck verlangt werden.
Wann beginnt und endet die Versicherung?
Die Incoming-Krankenversicherung sollte ab dem Tag der Einreise gelten. Meist wird sie schon vorher abgeschlossen, weil der Versicherungsnachweis für den Visumantrag gebraucht wird. Sie läuft so lange, bis der Versicherte wieder ausreist oder eine reguläre gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland beginnt – zum Beispiel mit dem Start des Studiums, der Beschäftigung oder der Familienversicherung.
Wurde der Abschluss vor der Einreise verpasst, ist das bei manchen Tarifen auch nachträglich möglich. Bei Provisit etwa kann die Versicherung je nach Tarif bis zu 10 Tage bzw. bis zu einem Jahr nach der Einreise abgeschlossen werden.
Wichtige Einschränkungen: Was ist nicht versichert?
Da sie vor allem für akute Notfälle während eines vorübergehenden Aufenthalts gedacht ist, unterscheidet sich eine Incoming-Krankenversicherung von einer vollwertigen deutschen Krankenversicherung. Typische Einschränkungen sind:
- Vorerkrankungen: Behandlungen von Krankheiten, die bereits vor der Einreise bestanden, sind in der Regel ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert.
- Vorsorgeuntersuchungen: Routinemäßige Check-ups oder planbare Zahnbehandlungen werden in der Regel nicht übernommen. Auch Leistungen rund um Schwangerschaft sind in vielen Tarifen ausgeschlossen – es gibt aber Tarife, die Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt enthalten.
- Zeitliche Begrenzung: Die maximale Laufzeit ist begrenzt, häufig auf einige Monate bis maximal zwei Jahre. Eine Incoming-Versicherung ist keine dauerhafte Lösung für einen Wohnsitz in Deutschland.
Welche Leistungen im Einzelnen enthalten sind, regeln die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs – ein genauer Blick vor dem Abschluss lohnt sich.
Welcher Versicherungsschutz passt zu welchem Aufenthalt?
Welche Incoming-Krankenversicherung passt, hängt vor allem von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts ab:
| Kurzer Aufenthalt | Längerer Aufenthalt | |
|---|---|---|
| Typisches Visum | Schengen-Visum (Visum C) | Nationales Visum (Visum D) |
| Typische Anlässe | Urlaub, Familienbesuch, Geschäftsreise | Work & Travel, Saisonarbeit, Pflege, Aufenthaltsverlängerung |
| Wichtige Fragen | Deckt der Schutz den gesamten Aufenthalt ab? | Ist körperliche Arbeit mitversichert? Eignet sich der Tarif als Anschlussversicherung? |
| Tarifbeispiel bei Provisit | Provisit Visum – bis 180 Tage, ohne Altersgrenze | Provisit Germany – bis 24 Monate, inkl. Haftpflicht- und Unfallversicherung |
Für die Zeit eines Sprachkurses vor dem Studium gibt es außerdem spezielle Angebote wie Provisit Educare24.
Auslandskrankenversicherung für
- Besucher mit Schengen-Visum
- Touristen
- Geschäftsreisende / Messebesucher
Auslandskrankenversicherung für
- Ausländische Gäste
- Pflegekräfte
- Saisonale Fachkräfte
Häufige Fragen zur Incoming-Krankenversicherung
Was ist eine Incoming-Krankenversicherung? Eine Incoming-Krankenversicherung ist eine temporäre private Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste, die nach Deutschland einreisen. Sie bietet vorübergehenden Versicherungsschutz für die Zeit des Aufenthalts und ist für viele Visa- und Aufenthaltsverfahren eine wichtige Voraussetzung. Welche Anforderungen gelten, hängt vom Aufenthaltszweck und der zuständigen Behörde ab.
Wer benötigt eine Incoming-Versicherung? Unter anderem ausländische Touristen und Besucher, internationale Studierende und Sprachschüler, Geschäftsreisende und Expats, Arbeitssuchende mit Chancenkarte sowie Personen im Familiennachzug – also alle, die vorübergehend in Deutschland sind und noch keine reguläre Krankenversicherung haben.
Kann ich eine Incoming-Krankenversicherung für meinen Besuch aus dem Ausland abschließen? In der Regel ja. Eine Reisekrankenversicherung kann auch von einer anderen Person als dem Versicherten abgeschlossen werden. So kannst du als Gastgeber in Deutschland den Versicherungsschutz für deine Gäste organisieren.
Welche Anforderungen muss die Incoming-Krankenversicherung für ein Schengen-Visum erfüllen? Sie muss eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro haben, für den gesamten Schengen-Raum und die vollständige Aufenthaltsdauer gelten und einen medizinisch notwendigen Rücktransport abdecken.
Was hat die Verpflichtungserklärung mit der Krankenversicherung zu tun? Mit einer Verpflichtungserklärung sicherst du als Gastgeber zu, für die Kosten des Aufenthalts deines Gastes aufzukommen. Je nach Einzelfall können dabei auch Kosten entstehen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung oder einem Krankenhausaufenthalt stehen. Eine Incoming-Krankenversicherung kann dich deshalb auch selbst vor unerwarteten Kosten schützen.
Sind Vorerkrankungen in der Incoming-Krankenversicherung versichert? In der Regel nicht oder nur eingeschränkt. Da sie für einen vorübergehenden Aufenthalt gedacht ist, deckt sie vor allem akute Erkrankungen und Unfälle ab. Die Details regeln die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
Stand: September 2026 / Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Take aways
- Eine Incoming-Krankenversicherung ist eine temporäre private Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland.
- Im Visum- oder Aufenthaltsverfahren kann ein ausreichender Krankenversicherungsschutz verlangt werden – die Anforderungen hängen von Aufenthaltszweck und Behörde ab.
- Als vorübergehender Versicherungsschutz kann sie die Versicherungslücke ab dem Tag der Einreise schließen, sofern sie entsprechend abgeschlossen wurde.
- Gastgeber können die Versicherung in der Regel auch für ihren Besuch abschließen – das ist besonders bei einer Verpflichtungserklärung wichtig.
- Für das Schengen-Visum gelten: Mindestdeckungssumme 30.000 Euro, Geltung im gesamten Schengen-Raum, Absicherung des Rücktransports.
- Vorerkrankungen und Vorsorgeuntersuchungen sind meist ausgeschlossen, die Laufzeit ist zeitlich begrenzt.